ePrivacy: EU-Regierungen wollen elektronische Nachrichtenzensur einführen

Datenschutzrheinmain/ Januar 22, 2019/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Telekommunikations-Überwachung, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

In einem Gespräch auf Einladung des Bundesjustizministeriums am 21.01.2019 in Berlin kritisierten Vertreter*innen von Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen, darunter Roland Schäfer, freiberuflich tätiger Datenschutzbeauftragter und aktives Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, einen solchen Versuch der Prinzipienumkehr scharf. Mit Blick auf übliche Verschlüsselungstechnologie wurden die insbesondere von Großbritannien vorangetriebenen Zensurpläne, mit denen sich am Donnerstag eine Ratsarbeitsgruppe befassen soll, als wirkungslos bezeichnet.

Die Bundesregierung tritt nach Aussagen ihrer Vertreter*innen in dem Gespräch in den Verhandlungen zur ePrivacy-Verordnung für Verbesserungen des letzten Vorschlags der österreichischen Ratspräsidentschaft ein, wie für die Begrenzung der zweckfremden Nutzung von Kommunikationsdaten oder datenschutzfreundliche Voreinstellungen in Browsern.

Einige EU-Regierungen wollen nun aber mit der Einführung der ePrivacy-Verordnung Internetverbindungen, E-Mails und Whatsapp-Nachrichten auf unzulässige Inhalte durchsuchen lassen. Zum Auffinden von „kinderpornografischen“ und „terroristischen“ Inhalten sollen Internetprovider, E-Mail-Anbieter und Anbieter von Messaging-Diensten nach eigenem Ermessen die Internetnutzung und versandte Nachrichten ihrer unden verdachtslos und flächendeckend filtern dürfen. Das in der geplanten ePrivacy-Verordnung vorgesehene Telekommunikationsgeheimnis soll insoweit aufgehoben werden. Durch nationale Gesetze könnte die Nachrichtenzensur zudem verpflichtend eingeführt werden.

Auch die Ratspläne zur ausufernden Sammlung und Weitergabe von Positions- und Verbindungsdaten durch Telekommunikationsanbieter sowie zur Zulassung einer Durchleuchtung des Surfverhaltens für Werbezwecke (Tracking) werden von den Vetreter*innen der am Gespräch teilnehmenden Bürgerrechtsgruppen kritisch gesehen. Stattdessen forderten sie

  • ein Recht auf datenschutzfreundliche Browsereinstellungen,
  • einen besseren Schutz vor Datenklau und Abhören sowie
  • einen zügigen Abschluss der verschleppten ePrivacy-Reform.

Das federführende Wirtschaftsministerium stellte ein baldiges Nachfolgegespräch in Aussicht. Es wurde zuletzt öffentlich vielfach kritisiert, dass bisher fast nur mit Wirtschaftsverbänden über die ePrivacy-Reform gesprochen wurde. Begrüßt wird auch, dass geprüft wird, ob die im Rat eingebrachten Formulierungsvorschläge der Bundesregierung veröffentlicht werden.

Der Wille scheint in der Regierung weiterhin groß zu sein, die ePrivacy-Verordnung zu einem Abschluss zu bringen. Aus Sicht der Verbände ist das überfällig. Dabei ist auf eine bessere Berücksichtigung digitaler Bürgerrechte, wie vom Europäischen Parlament gefordert, zu hoffen.

An dem Gespräch teilgenommen hatten Vertreter von Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD), Deutsche Vereinigung für Datenschutz, dieDatenschützer Rhein Main, Digitalcourage, Digitale Gesellschaft, FifF, ISOC.DE, Netzwerk Datenschutzexpertise und Verbraucherzentrale Bundesverband.


Quelle: Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vom 22.01.2019

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