Elektronische Patientenakte (ePA)? Danke Nein! Ein Widerspruchs-Generator hilft bei der Ablehnung

Gesunde_daten/ Oktober 1, 2024/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 3 comments

Ab Januar 2025 erhalten alle gesetzlichen Krankenversicherten, die nicht widersprechen, automatisch eine zentrale elektronische Patientenakte (ePA). Privat krankenversicherte Menschen sind von dieser gesetzlichen Neuregelung nicht betroffen. Ärzt*innen und anderes medizinisches Personal sind gesetzlich verpflichtet, die ePA mit den Behandlungsdaten ihrer Patient*innen zu füllen.

Derzeit verschicken die gesetzlichen Krankenkassen Informationen, in denen sie die ePA als wichtiges Instrument zur Verbesserung der medizinischen Versorgung bewerben. Die ePA hat jedoch gravierende Schwächen, die nicht nur aus Datenschutzsicht einen Widerspruch notwendig machen, um die sensiblen personenbezogenen und medizinischen Daten zu schützen.

Hierfür stellt das Bündnis „Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)“ (überwiegend bestehend aus Organisationen von Datenschützer*innen, Patient*innen, Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen, darunter auch die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main) einen Widerspruchsgenerator auf der Webseite www.widerspruch.epa.de zur Verfügung. Mit Hilfe dieses Generators können Sie folgende Widersprüche bei Ihrer Krankenkasse einreichen:

  1. Sie lehnen die elektronische Patientenakte (ePA) insgesamt ab.
  2. Sie widersprechen der Auswertung von Abrechnungsdaten durch Ihre Krankenkasse, die daraus persönliche Mitteilungen zu Ihren Gesundheitsrisiken erstellen möchte. Dieser Widerspruch ist unabhängig von der ePA.
  3. Sie möchten nicht der gesamten ePA widersprechen? Dann können Sie immer noch dem Einstellen der Abrechnungsdaten der Krankenkassen in Ihre ePA widersprechen.

Das Bündnis empfiehlt, auf jeden Fall die unter 1. und 2. genannten Widersprüche gegenüber der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse zu erklären.

Große Werbeversprechen von Bundesgesundheitsministerium und Krankenkassen für die „ePA für alle“

Die übermäßig positive Darstellung durch Krankenkassen und Politik können wir so nicht stehen lassen“ sagt Dr. Simone Connearn vom Bündnis Widerspruch ePA. „Auf unserer Website bieten wir daher neben dem Widerspruchs-Generator auch kritische Aufklärung über die ePA, damit jeder Versicherte eine fundierte Entscheidung über seine medizinischen Daten treffen kann.“

Die ePA erfüllt ihre Versprechungen nicht!

„Die zentrale elektronische Patientenakte kommt mit großen Ankündigungen“, so Dr. Silke Lüder, Ärztin für Allgemeinmedizin. „Rettung im Notfall, bessere Medizin für alle, mehr Zeit für die Behandlung, keine Arzneimittelnebenwirkungen oder Doppeluntersuchungen mehr, das alles hören wir seit 20 Jahren, und nichts hat sich bisher erfüllt.“

„Mit der neuen ePA droht Zeitverlust durch doppelte Datenhaltung, die Schweigepflicht wird faktisch abgeschafft. Die ePA ist keineswegs barrierefrei, große Teile der Bevölkerung werden ausgegrenzt: Menschen mit Einschränkungen oder ohne modernes Handy, wenig technikaffine und ältere Menschen werden ihre Daten keineswegs selbst ‚managen“ können“, so Lüder dazu.

Der Widerspruch gegen die ePA schützt die informationelle Selbstbestimmung!

Der Widerspruch beeinträchtigt nicht die medizinische Versorgung !

Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen speichern weiterhin die notwendigen Informationen in ihren praxisinternen Akten. So bleibt auch die ärztliche Schweigepflicht in jedem Fall gewahrt. Patient*innen haben gegenüber ihren Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose Kopie der Unterlagen, hierfür ist keine zentralisierte Speicherung in der ePA notwendig.

3 Comments

  1. Als niedergelassene Ärztin möchte ich all meinen Patient*innen, auch denen, die nicht über ein Smartphone verfügen, die einfache Möglichkeit geben, sich gegen die Elektronische Patientenakte zu entscheiden.
    Gibt es solche einfachen Vordrucke?
    Das würde vielen Patient*innen ihren Widerspruch einfacher machen.
    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    1. Sehr geehrte Frau Dr. Sonneborn,

      entschuldigen Sie bitte die verspätetete Antwort.

      Mustertexte finden Sie hier:
      https://widerspruch-epa.de/optout-texte/

      Folgende Opt-Out-Erklärungen können nach jetzigem Stand schriftlich gegenüber der Krankenkasse abgegeben werden. Unsere Generatoren erstellen diese Schreiben. Hier sind die Texte dieser Schreiben.

      1. Opt-Out elektronische Patientenakte (ePA)
      Ich widerspreche der Einrichtung einer „elektronischen Patientenakte“ (ePA) über mich.
      Bitte bestätigen Sie mir, dass Sie meinen Widerspruch erhalten haben und beachten werden.
      (Unterschrift)

      2. Opt-Out gegen datengestützte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken
      Ich widerspreche der datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisiken in meinen bei Ihnen vorliegenden personenbezogenen Daten, wie sie in § 25b Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V.) vorgesehen ist.
      Dieser Widerspruch ist nach § 25b Abs. 3 SGB V. möglich.
      Bitte bestätigen Sie mir, dass Sie meinen Widerspruch erhalten haben und beachten werden.
      (Unterschrift)

      3. Widerspruch gegen die Übernahme von Abrechnungsdaten in die ePA
      Achtung: Dieser Widerspruch ist nur sinnvoll, wenn man KEINEN opt-out gegen die ePA erklärt hat!
      Ich widerspreche der Übernahme von Daten über die bei der Krankenkasse in Anspruch genommenen Leistungen in meine elektronische Patientenakte, wie sie in § 350 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) vorgesehen ist. Dieser Widerspruch ist nach §§ 343 Abs. 1a Nr. 10 und 350 SGB V zulässig.
      Bitte bestätigen Sie mir, dass Sie meinen Widerspruch erhalten haben und beachten werden.
      (Unterschrift)

      Bitte beachten:
      Damit die Krankenkasse den Widerspruch konkret zuordnen kann, müssen Name, Anschrift und die Krankenversichertennummer (ist auf der elejktronischen Gesundheitskarte aufgedruckt) angegeben werden.

  2. Entwickler zu E-Patientenakte: Ab Januar „dunkelgrüne Schrumpelbananensoftware“
    2025 sollen die meisten gesetzlich Versicherten eine neue Version der elektronischen Patientenakte erhalten. Doch es gibt erhebliche Umsetzungsschwierigkeiten.
    08:02 Uhr
    Lesezeit: 4 Min.
    Von Marie-Claire Koch

    https://www.heise.de/news/Entwickler-zu-E-Patientenakte-Ab-Januar-dunkelgruene-Schrumpelbananensoftware-10009231.html

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