Eine neue Runde in der Auseinandersetzung um die elektronische Gesundheitskarte (eGk) hat begonnen

Datenschutzrheinmain/ September 23, 2014/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 3Kommentare

Mitte August haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Krankenkassen-Spitzenverband (GKV) in einer gemeinsamen Pressemitteilung erklärt:

  • Ab 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen.
  • Die „alte“ Krankenversichertenkarte (KVK) kann noch bis Ende dieses Jahres verwendet werden. Danach verliert sie ihre Gültigkeit – unabhängig vom aufgedruckten Datum.

Aus diesem Anlass wurden von den Krankenkassen, der Politik und den Medien erneut Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten miteinander verquickt. Das hat – wie bereits im Oktober 2013 und im Januar 2014 – zur Verunsicherung der eGk-kritischen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen geführt.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat die entstandene Situation zum Anlass genommen, um in einer Veranstaltung am 22.09.2014 darüber zu informieren,

  • wie sich die Rechtslage rund um die eGk aktuell gestaltet und
  • was GegnerInnen der eGk beachten müssen und tun können, um die Auseinandersetzung mit diesem Mega-Projekt der Datensammlung sowohl individuell als auch in der politischen Auseinandersetzung weiter zu führen.

Zu sechs Themen wurde informiert:

  1. Wie ist die aktuelle Situation?
  2. Rechtsgrundlagen rund um die eGk
  3. Praktische Erfahrungen
  4. Was können Betroffene tun, wie können sie sich gegen die eGk zur Wehr setzen?
  5. Wo gibt es Bündnispartner, wo gibt es Informationen?
  6. Was ist bisher von den Planungen zu einem E-Health-Gesetz bekannt?

Der Einleitungsbeitrag zur Veranstaltung mit Informationen und Positionierungen ist hier im Wortlaut nachlesbar: Eine neue Runde in der Auseinandersetzung um die elektronische Gesundheitskarte

Gerade vor dem Hintergrund der Pläne von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, noch im Oktober 2014 den Entwurf für ein sogenannten E-Health-Gesetz vorzulegen ist – über die jeweils individuelle Betroffenheit hinaus – eine Weiterentwicklung der Positionen der GegnerInnen der eGk notwendig.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main möchte mit dieser Veröffentlichung dazu einen Beitrag leisten und würde sich über eine Vielzahl – auch kontroverser – Bewertungen, Meinungsäußerungen und Vorschläge für das weitere Vorgehen freuen.

3 Kommentare

  1. Ganz aktuell: Kassenärzte protestieren gegen das Einknicken der KBV bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGk)
    Teile der niedergelassene Ärzte scheinen eine verstärkte Arbeitsbelastung für ihre Praxen zu befürchten, wenn ab kommendem Jahr die Krankenversicherten-Karte (KVK) komplett durch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ersetzt wird. Die im August von GKV und KBV vereinbarte Vorgehensweise zur Ablösung der KVK sei nicht akzeptabel. Der Vorstand der KBV müsse die Vorgehensweise daher neu verhandeln, fordert die KBV-Vertreterversammlung in einem auf ihrer jüngsten Sitzung verabschiedeten Antrag. Zu Begründung heißt es in dem Antrag, der von Ärztevertretern aus Hessen und Nordrhein eingereicht worden sein soll: „Es ist nicht Aufgabe der Praxis, nach zehn Tagen eine Rechnung zu erstellen und dann innerhalb des laufenden Quartals bei Vorlage des Scheines das Geld wieder zurückzuerstatten. Dies ist Aufgabe der Krankenkassen.“
    Das habe ich gelesen bei http://www.healthcaremarketing.eu/publicaffairs/detail.php?rubric=Politik&nr=30801.
    Es scheint also doch nicht so zu sein, als seien alle Ärtze damit einverstanden, dass die KBV vor den Krankenkassen und dem Bundesgesundheitsminister eingeknickt sind.

  2. Um eine neue Position im Kampf gegen die eGK zu finden ist es unerläßlich die gewonnenen Erkenntnisse der technischen Analyse über diese Cloudtechnologie zu bündeln. Anhand der Technologie-Details und der definierten Arbeitsprozesse der Datenverarbeitung zwischen dem monopolistischen Mastersystem eGK (Gematik und Co.) und den Primärsystemen, also dem Rest des deutschen Gesundheitssystems, wie Apotheken, Krankenhäuser und Ärzte, ist die massive Einschränkung unserer Freiheit, Selbstbestimmung und Mitsprache, ohne jeden Zweifel gegeben. Keine Institution und kein Staat darf das Recht bekommen unsere sensiblen persönlichen Daten einzuscannen und in einer Megazentrale zu verschlüsseln, um anschließend zu behaupten dies geschehe zu unserem Wohl und unserer Sicherheit!
    Die neuen Erkenntnisse der Community sind weitreichend, es wird überdeutlich dass die Verschlüsselung, die Bildung von Pseudonymen und der Unkenntlichmachung persönlicher Informationen, in bisher vom Gesetzgeber geschützten Dokumenten, dazu benutzt wird die störenden Gesetze und Hürden des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung zu überwinden. Siehe ktuelle Auswertung: http://www.ocmts.de/egk//cloudbigdata.html

  3. Pingback: Hilfreiche Informationen zur "Gesundheitskarte" - Die Krankheitskarte

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*