Eine Informationsfreiheitssatzung für Wiesbaden…

Transparenz/ Oktober 6, 2021/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Informationsfreiheit / Transparenz/ 0Kommentare

fordern CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und weitere Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung in einem gemeinsamen Antrag vom 08.07.2021. Im Antrag wird darauf hingewiesen, dass in Wiesbaden seit fast zehn Jahren ohne Ergebnis der Erlass einer Informationsfreiheitssatzung diskutiert wurde. Zu Beginn des Antragstextes wirdpositiv (!) – festgestellt:

Seit 2018 ermöglicht das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz den hessischen
Kommunen, eigene Informationsfreiheitssatzungen zu erlassen. Durch eine derartige Satzung erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger, aber z.B. auch die Presse den Anspruch auf Zugang zu in der Wiesbadener Stadtverwaltung vorhandenen Informationen, sofern sie keine Geheimsachen oder personenbezogene Daten betreffen. Städte wie z.B. Kassel haben bereits erfolgreich von dieser Opt-In-Regelung Gebrauch gemacht. Mit dem Beschluss einer Informationsfreiheitssatzung würde auch die Landeshauptstadt Wiesbaden einen großen Schritt zu einer transparenten Stadtverwaltung machen.“

Im Ergebnis wurde in der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021 mit großer Mehrheit, lediglich die AfD-Fraktion stimmte dagegen, ein Änderungsantrag beschlossen, der vier Punkte beinhaltet:

  1. Der Magistrat wird gebeten, auf Basis der Mustersatzung des Landes Hessen: https://ddrm.de/wp-content/uploads/Mustersatzung-Transparenz-Informationsfreiheit-2019-12-final.pdf einen Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung auszuarbeiten und diesen gemeinsam mit einer Schätzung des Personal- und Sachmittelbedarfs den städtischen Gremien bis zu den Haushaltsberatungen zur Beschlussfassung vorzulegen.
  2. Bei der Erarbeitung sollen insbesondere die Gestaltung eines möglichst vollständig digitalen Prozesses bei der Stellung, Bearbeitung und Beantwortung der Anträge sowie eine weitgehende Kostenfreiheit für Antragsteller bei wenig komplexen Anträgen berücksichtigt werden.
  3. Unabhängig von der Informationsfreiheitssatzung strebt die Landeshauptstadt Wiesbaden an, zukünftig möglichst viele Informationen proaktiv öffentlich und über offene Schnittstellen einfach zugänglich zu machen.
  4. Die Durchführung der mehrfach beschlossenen Expertenanhörung – unter Einbeziehung von Kommunen, die bereits Erfahrungen mit Informationsfreiheitssatzungen gesammelt haben – wird im 2. Halbjahr 2021 angestrebt, steht der Vorlage des Satzungsentwurfs jedoch nicht entgegen.“

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main begrüßt es, dass der von ihr ausgearbeitete und den kommunalen Spitzenverbänden in Hessen und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten  übergebene Satzungsentwurf Grundlage der weiteren Beratungen über eine kommunale Informationsfreiheitssatzung in Wiesbaden ist.

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