Ein Sieg für die Informationsfreiheit: Bundestag muss Dokumente zu Parteispenden herausgeben

Datenschutzrheinmain/ Mai 2, 2018/ alle Beiträge, Informationsfreiheit / Transparenz/ 0Kommentare

Die Frankfurter Rundschau berichtet am 26.04.2018: „Im Rechtsstreit David gegen Goliath steht es 2:0: Der gemeinnützige Verein Parlamentwatch hat am Donnerstag ein Verfahren gegen den Deutschen Bundestag vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für sich entschieden. Die Betreiber der Transparenzplattform ‚Abgeordnetenwatch.de‚ hatten die Parlamentsverwaltung verklagt, weil die sich weigerte, Details und Korrespondenzen zu Parteispenden aus den Jahren 2013 und 2014 herauszugeben. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Berlin Anfang 2017 der Klage stattgegeben und die Bundestagsverwaltung verpflichtet, die Informationen zu Parteispenden zu liefern. Der Bundestag legte Berufung ein.“

Nach dem Gerichtsurteil vom 26.04.2018 muss die Bundestagsverwaltung nun interne Unterlagen zu Parteispenden wie beispielsweise Prüfberichte herausgeben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) verpflichtet die Bundestagsverwaltung, sämtliche Korrespondenzen, Vermerke, Notizen, Dienstanweisungen und sonstige amtliche Aufzeichnungen im Zusammenhang mit den Rechenschaftsberichten der Parteien an abgeordnetenatch.de herauszugeben und folgte damit dem Urteil der Vorinstanz. In den Rechenschaftsberichten müssen Parteien jährlich alle Spenden von mehr als 10.000 Euro offenlegen. Der jetzige Richterspruch betrifft konkret die Jahre 2013 und 2014, wird jedoch auch auf alle anderen Jahre anwendbar sein. Allerdings ist das OVG-Urteil noch nicht rechtskräftig, die Bundestagsverwaltung kann Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

„Bei Parteispenden geht es um Millionensummen, die alljährlich von Konzernen und Lobbyverbänden an die Parteien fließen“, so abgeordnetenwatch.de-Sprecher Roman Ebener. „Wie gewissenhaft der Bundestag prüft und wie er fragwürdigen Zahlungen nachgeht, war bislang unklar… Die Richter haben klargestellt, dass sich die Bundestagsverwaltung nicht der öffentlichen Kontrolle entziehen kann, wie sie es bislang getan hat… Wir werden uns nun die Prüfung von Parteienfinanzierung durch die Parlamentsverwaltung anschauen. Denn in der Vergangenheit gab es dabei immer wieder Merkwürdigkeiten.“

In dem Gerichtsverfahren hatte der Bundestag argumentiert, abgeordnetenwatch.de könne sich mit seinem Auskunftsbegehren nicht auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen; im vorliegenden Fall gehe es um das Parteiengesetz – und dieses sei ein Spezialgesetz, auf das das Informationsfreiheitsgesetz keine Anwendung fände. Dem widersprachen die OVG-Richter.

Weitere Informationen zur Sache und zu den Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Berlin (Aktenzeichen: OVG 12 B 6.17 und OVG 12 B 7.17) auf abgeordnetenwatch.de.

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