Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Datenkrake Alexa von Amazon

Datenschutzrheinmain/ Oktober 25, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Gesundheitsdatenschutz/ 1Kommentare

Ist es eigentlich die gesetzliche Aufgabe von Krankenkassen wie der TK,Globalplayer und KI-Vorreiter mit sensiblen (Gesundheits-) und anderen Daten zu versorgen? Diese Frage stellt sich beim Blick auf diesen Beitrag vom 09.08.2017 auf der Homepage der TK:

Im weiteren Text wird dann kräftig die Werbetrommel gerührt: „‚Alexa, spiele etwas Musik!‘ oder ‚Alexa, stell den Wecker auf sechs Uhr‘ – für den Sprachdienst des smarten Lautsprechers Amazon Echo kein Problem. Er kann sogar noch mehr: den eigenen Kalender verwalten, das Wetter vorhersagen oder Witze erzählen. Aktiviert man noch mehr Skills, also zusätzliche Fähigkeiten aus dem Amazon Skill Store, kann Alexa auch die Beleuchtung in der ganzen Wohnung steuern, Essen liefern lassen oder sich ein Taxi bestellen. Wie das funktioniert? Der Lautsprecher muss dafür nur mit dem Internet verbunden sein. Dann können Sie ihn alleine mit Ihrer Stimme steuern – zum Beispiel vom Sofa aus. ‚Alexa, starte Smart Relax!‘ Je mehr Skills Sie aktiviert haben, umso mehr kann Alexa Ihnen assistieren. Und seit heute kann sie Ihnen sogar auch beim Entspannen helfen – mit dem neuen Skill der Techniker: TK Smart Relax.“

Ein kritisches Wort über die Datenkrake Alexa sucht man bei der TK vergeblich. Deshalb sei hier auf eine Stellungnahme der Verbraucherzentrale hingewiesen. Mit deutlicher Klarheit stellt diese fest: Amazon verkauft seinen horchenden Lautsprecher „Echo“ seit 26. Oktober auch in Deutschland: Das Gerät ist mit sieben Mikrofonen ausgestattet und funktioniert per Sprachsteuerung. Das Wichtigste in Kürze:

  • Amazon sichert sich in den Nutzungsbedingungen und seiner Datenschutzerklärung weitreichende Rechte für die übertragenen Daten, die mit der Nutzung von ‚Echo‘ anfallen.
  • Die Nutzung von intelligenten Assistenten in Lautsprecherform wie ‚Alexa‘ sehen wir nicht ohne Risiko für Verbraucher.
  • Alexa kann durchs Mithören auch den Persönlichkeitsbereich von Familienmitgliedern und Gästen berühren.“

Und weiter: Was Sie nach ‚Alexa‘-Zuruf mit dem Gerät besprechen, schickt es wie bei digitalen Assistenten üblich, in Form von Audiodateien ‚in die Cloud‘ – das können laut Amazon auch Server im Ausland sein. Die Aufnahmen selbst lassen sich nach Aussage von Amazon löschen. Machen Sie sich aber bewusst, dass die Daten auch auf Servern in Ländern landen können, die einem geringeren Datenschutzstandard als Deutschland unterliegen und z.B. einem Zugriff von Geheimdiensten ausgesetzt sein können. Amazon will mit den Aufnahmen einerseits Ihre Fragen an Alexa beantworten, andererseits seine ‚Dienste verbessern‘. Verarbeitet und gespeichert werden übrigens auch ’sonstige Informationen‘ (Amazon nennt hier To-do-, Einkaufs- und Musikwiedergabelisten als Beispiele)…“

Interessant wäre zu wissen, wie viel Euros aus Beitragsgeldern der Versicherten die TK für die Entwicklung des „neuen Skill der Techniker: TK Smart Relax“ bezahlt hat.

Ein Fall für die Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenkassen, das Bundesversicherungsamt.

1 Kommentar

  1. Habe folgende Antwort von der TK erhalten (nachdem sie weder auf Twitter noch auf Facebook antworten wollten):

    … vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Wettbewerbsgründen keine Auskunft zu den Kosten geben.

    In dem von Ihnen angesprochenen Artikel wird vorrangig der Datenschutz thematisiert. Wir gehen davon aus, dass Sprachassistenten zukünftig eine große Rolle beim Navigieren durch digitale Angebote einnehmen. Als Innovationstreiber in der Digitalisierung im Gesundheitswesen ist es uns daher ein Anliegen neue Wege auch in der Kommunikation zu erschließen – natürlich stets mit dem Blick auf den Datenschutz.

    Im Rahmen der Nutzung unseres digitalen Angebotes „TK Smart Relax“ werden seitens der Techniker Krankenkasse keine personenbezogenen Daten abgefragt, erhoben, verarbeitet oder gespeichert. Jeder Aufruf von „TK Smart Relax“ erfolgt ohne Referenzen auf einen früheren Aufruf. Das heißt, es können bspw. keine Schlüsse auf Präferenzen einzelner Nutzer gezogen werden. Zudem kann jede Person dieses Angebot nutzen, unabhängig davon ob sie bei der TK versichert ist oder nicht. Eine Vernetzung mit TK-Daten ist nicht beabsichtigt und aus den aufgeführten Gründen auch nicht möglich. Mehr zur Haltung der TK im Bereich der Digitalisierung finden Sie auf TK.de mit dem Webcode 930718.

    Falls Sie Fragen haben oder wir Sie unterstützen können, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir sind gern für Sie da. …

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*