Die gesetzlich Versicherten und der Zugang zu ihren Patientendaten

Datenschutzrheinmain/ August 11, 2017/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), zuvor Staatssekretär in Bundesgesundheitsministerium und Patientenbeauftragter / Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, will gesetzlich Versicherten den Zugang zu ihren Patientendaten erleichtern. Das erklärte er in einem Gespräch mit dem Kölner Stadt-Anzeiger. Die Zeitung zitiert ihn mit den Worten: „Die Versicherten müssen Herr über ihre eigenen Daten sein… Es muss zum Beispiel möglich sein, dass sie jederzeit ihre eigenen Daten einsehen können, auch ohne dass ein Arzt oder ein anderer Behandler dabei ist…“ Die Telematik-Infrastruktur müsse „so weiterentwickelt werden, dass der Datenzugriff technisch von überall möglich ist – ob vom Heim-PC, vom Tablet oder vom Smartphone“, erklärte Laumann. Der Minister kündigte eine Bundesratsinitiative von NRW an, falls die künftige Bundesregierung keine entsprechende Regel einführt. „In NRW werden wir den Aufbau der Telematik-Infrastruktur fördern, um vor allem medizinische Anwendungen, die den Patienten nutzen, flächendeckend einzuführen“, kündigte der CDU-Politiker an.

Vordergründig einen patientenfreundliche Position. Oder doch nicht?

Was Herr Laumann vergessen hat zu erwähnen: All das, was er vordergründig für „die Versicherten“ fordert, muss zuvor in das zentralisierte telematische System der Gematik eingegeben und dort gespeichert und verarbeitet werden.

Glücklicher Weise und aus gutem Grund haben ÄrztInnen, BürgerrechtlerInnen und DatenschützerInnen durchsetzen können, dass PatientInnen- und Gesundheitsdaten erst nach vorheriger Zustimmung der jeweils betroffenen PatientInnen (§ 291a Abs. 5 SGB V) im System der Gematik gespeichert und verarbeitet werden dürfen.

Im IT-Fachjargon wird dies auch Opt-in genannt. Diese Selbstbestimmung der Versicherten, ob ihre Daten in den Servern der Gematik erfasst werden dürfen, ist vielen Befürwortern der elektronischen Gesundheitskarte und zentralisierten Sammlung der Gesundheits- und Behandlungsdaten von 70 Mio. gesetzlich versicherter Menschen in Deutschland ein Dorn im Auge.der

Wer so redet wie Karl-Josef Laumann, diese Tatsache aber verschweigt, setzt sich dem begründeten Verdacht aus, dass er direkt oder indirekt einen Wechsel zum Opt-out das Wort redet. Dieses Prinzip liegt z. B. der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA), dem österreichischen Pendant der elektronischen Gesundheitskarte (eGk), zugrunde. Es bedeutet: Per Gesetz (und damit per Zwang) werden alle relevanten persönlichen und gesundheitlichen Daten aller Versicherten erfasst. In einem für die Betroffenen aufwendigen Verfahren können sich diese dann nachträglich wieder aus dem Zwangssystem verabschieden.

Opt-out widerspricht dem Grundsatz informationeller Selbstbestimmung und ist daher entschieden abzulehnen.

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*