Die elektronische Gesundheitskarte und das E-Health-Gesetz von Bundesgesundheitsminister Gröhe – Informationsveranstaltung am 22.09.2014 in Frankfurt

Datenschutzrheinmain/ September 11, 2014/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur, Veranstaltungen / Termine/ 2Kommentare

Ende Juni teilte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe mit, dass er noch in 2014 ein E-Health-Gesetz in den Bundestag einbringen will mit dem Ziel, den Druck zur Nutzung der umstrittenen elektronischen Gesundheitskarte (eGk) zu erhöhen. Mehrere Hunderttausend eGk-unwillige Versicherte und tausende eGk-kritische ÄrztInnen sollen damit unter Druck gesetzt werden.

Anfang August teilten die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenärzte mit, sie hätten sich darauf verständigt, dass ab Beginn des Jahres 2015 die dann noch gültigen Krankenversichertenkarten ungültig werden. Auch damit soll der Druck zur Nutzung der umstrittenen elektronischen Gesundheitskarte weiter erhöht werden.

Viele GegnerInnen der eGk sind verunsichert.

  • Was tun? – fragen sich viele eGk-kritische BürgerInnen, kritische ÄrztInnen und DatenschützerInnen.
  • Müssen wir jetzt einknicken?
  • Wie soll es weiter gehen?

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main informiert in einer Veranstaltung am Montag, 22. September 2014 um 19.30 Uhr
im Club Voltaire, Kleine Hochstraße 5, Frankfurt-Innenstadt
über die auch 2015 bestehenden Alternativen zur eGk und über die Pläne von Bundesgesundheitsminister Gröhe für ein E-Health-Gesetz.

Tatsache ist und bleibt:

  • Auch 2015 hängt der Krankenversicherungsschutz nicht von der eGk ab, sondern davon, ob Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden.
  • Es gibt auch 2015 noch Alternativen zur eGk, ohne dass Versicherte dadurch ihren Krankenversicherungsschutz verlieren.
  • Es gibt auch 2015 keinen gesetzlichen Zwang, ein Foto für die eGk den Krankenkassen zu überlassen.
  • Und es wird auch 2015 hunderttausende GegnerInnen der eGk unter Versicherten und Ärztinnen geben.

2 Kommentare

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    da ich am 22.09.14 nicht an Ihrer Veranstaltung über die elektronische Gesundheitskarte teilnehmen kann, würde ich mich über eine kurze Zusammenfassung Ihres Treffens per e.mail freuen.
    Falls das möglich ist.

    Vielen Dank

    Ulrike Krause

    1. Das geht mir auch so, und sicher vielen anderen ebenso. Deshalb fände ich es besser, wenn eine solche Zusammenfassung hier und/oder auf der Seite „Stoppt die E-Card“ gepostet würde.
      Ich habe außerdem eine Frage zu diesem Statement: „Auch 2015 hängt der Krankenversicherungsschutz nicht von der eGk ab, sondern davon, ob Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden.“

      Das Urteil des Sozialgerichts in Düsseldorf läßt aber darauf schließend, daß diese Aussage nicht stimmt. Ich verstehe nicht, auf welcher Grundlage das immer behauptet wird? Oder andersherum, wenn das juristisch so klar ist, wie konnte das Gericht dann anders entscheiden?

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