Die Bundesnetzagentur zieht die Spionage-Kinderpuppe „Cayla“ aus dem Verkehr: „Privatsphäre ist gerade bei Kindern zu schützen“

Datenschutzrheinmain/ Februar 17, 2017/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Mit Pressemitteilung vom 17.02.2017 hat die Bundesnetzagentur informiert: Die Bundesnetzagentur geht gegen unerlaubte funkfähige Sendeanlagen in Kinderspielzeug vor und hat bereits erste Exemplare vom Markt genommen. ‚Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrophone verstecken und so Daten unbemerkt weiterleiten können, gefährden die Privatsphäre der Menschen. Das gilt auch und gerade für Kinderspielzeug. Die Puppe Cayla ist verboten in Deutschland, so Jochen Homann, Präsident der Bundessnetzagentur. ‚Es geht hier zugleich um den Schutz der Schwächsten in der Gesellschaft‘.“

Screenshot der Homepage Cayla

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. hat dieses Vorgehen der Bundesnetzagentur in einer Stellungnahme begrüßt, aber auch darauf hingewiesen: Der Schaden dieser Puppe besteht darin, dass unerkannt das im Raum gesprochene Wort erfasst und per funkfähige Sendeanlage an einen Provider gesendet wird, was nichts anderes ist als ein unerlaubter Lauschangriff nach § 201 Strafgesetzbuch und damit eine strafbare Spionage. Was mit den Aufzeichnungen passiert, weiß keiner der Nutzer. Die Kinderpuppe ist aber nur ein derartiges Produkt; vergleichbar sind die Sprachassistenten, heißen sie nun Siri, Alexa, Cortana oder anders, wie sie in Smartphones, Computer, Lautsprecher oder Fernsehgeräten verbaut sind. Die Initiierung der Aufnahmen kann unabsichtlich erfolgen. Nicht eingeweihte Dritte werden derart in jedem Fall um Vertraulichkeitserwartungen betrogen. Die DVD erkennt, dass derartige ‚Helferlein‘ bei korrekter Verwendung nützlich sein können, weist aber zugleich auf die damit verbundenen Gefahren hin: Ihr Einsatz setzt umfassende Informiertheit aller Anwesenden und echte Wahlfreiheit voraus. D.h. ist auch nur ein Gesprächspartner mit der Nutzung eines solchen Tools nicht einverstanden, dann muss es effektiv abgeschaltet werden…“

DVD-Vorstandsmitglied Thilo Weichert, früher Landesdatenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein, stellt fest: „In der Praxis haben wir derzeit noch einen gewaltigen Wildwuchs. Die Initiative der Bundesnetzagentur sollte ein Startschuss dafür sein, diesen einzuhegen. Unabdingbare Voraussetzung für Produkte mit akustisch initiierbarer Sprachübertragungen und -aufzeichnungen muss es sein, dass in der Produktbeschreibung der rechtliche Rahmen und die Risiken dargestellt werden und dass technisch-organisatorische Sicherungsmaßnahmen obligatorisch werden. Dazu gehört, dass allen räumlich Anwesenden technisch unzweideutig erkennbar gemacht wird, dass eine Sprachübertragung stattfindet.“

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*