„Der wissenschaftliche Nachweis eines allgemein kriminalitätsreduzierenden Effekts der Videoüberwachung konnte bisher… nicht überzeugend geführt werden“

Datenschutzrheinmain/ Juni 23, 2018/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0 comments

Dieser Satz steht auf Seite 54 in einem Forschungsbericht des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e. V., der am 22.06.2018 vom Westfalen-Blatt ungekürzt veröffentlicht wurde.

Das Westfalen-Blatt fasst die Ergebnisse des Forschungsberichts wie folgt zusammen: Beugen Videokameras im öffentlichen Raum der Kriminalität vor? Das NRW-Innenministerium hat die Kameraüberwachung in sieben Städten vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) untersuchen lassen. Die mehr als 100 Seiten starke Studie kommt zu dem Ergebnis: Die Kameras wirken kaum oder gar nicht, in Dortmund nahm die Straßenkriminalität im videoüberwachten Bereich sogar zu. ‚Die Videobeobachtung hat nur in einer Stadt zu einer nennenswerten Reduktion des Kriminalitätsaufkommens beigetragen. Der beobachtete Effekt fiel darüber hinaus sehr schwach aus. In zwei weiteren Städten ergaben sich allenfalls Tendenzen in diese Richtung, und in einer Stadt zeigte sich sogar ein Effekt in die gegenteilige Richtung‘, lautet das Fazit der Untersuchung wörtlich. Polizeiliche Videobeobachtung von Straßen und Plätzen gibt es in Düsseldorf (zehn Kameras), Mönchengladbach (7), Aachen (7), Essen (16), Dortmund (14), Duisburg (19) und Köln (25)…“

Der Forschungsbericht  mit dem Titel „Ergebnisse der Evaluation der polizeilichen Videobeobachtung in Nordrhein-Westfalen gemäß § 15a PolG NRW sei all den Politiker*innen und Polizist*innen zur Lektüre empfohlen, die landauf landab den Ausbau der Videoüberwachung fordern, bevor sie erneut in Reden oder Presseerklärungen in dieses Horn stoßen.

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