Der polizeiliche Zugriff auf DNA-Daten: Strategien der Gegenwehr
„Seit einer Strafrechtsreform von 2005 wurde der polizeiliche Zugriff auf die DNA-Daten enorm ausgeweitet – und der Rechtsschutz empfindlich ausgehöhlt. Gleichzeitig gilt: Je diffuser die Rechtslage, desto mehr Spiel-räume gibt es, sich – auch mit rechtlichen Mitteln – zur Wehr zu setzen. Und je mehr die biologische Vorratsdatenspeicherung zunimmt, desto mehr ist Widerstand angesagt.“ Dies ist das Vorwort zu einer lesenswerten Broschüre des Gen-ethischen Netzwerks e.V.
Nur wenige Menschen sind ausreichend über ihre Rechte in Bezug auf DNA-Entnahme und -Speicherung durch die Polizei informiert. Das lässt sich durch die Lektüre dieser Broschüre ändern. Sie bietet allgemein verständliche Hintergrundinformationen zur DNA-Gesetzgebung, zum Stand der Technik und beantwortet die Fragen wie z. B.
- Was tun, wenn die Polizei eine Speichelprobe verlangt, um DNA zu analysieren?
- Was, wenn ein DNA-Profil schon in der DNA-Datenbank des BKA gespeichert ist?
- Und was bei einer Einladung zu einem Massengentest, einer so genannten DNA-Reihenuntersuchung?
Die erste Empfehlung lautet unmissverständlich: „Willige niemals freiwillig in eine DNA-Probenentnahme (Speichelprobe) ein! Um eine DNA-Probe zu entnehmen und zu analysieren, braucht die Polizei eine richterliche Anordnung oder Deine Einwilligung – letzere solltest Du nie geben. Die Speichelprobe gehört nicht zur allgemeinen erkennungsdienstlichen (ED-) Behandlung!“