Datenschutzrecht, der Verfassungsschutz und die Berufsverbote

Uli Breuer/ Januar 13, 2017/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD), staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung, Uncategorized/ 1Kommentare

Berufsverbotsopfer Silvia Gingold wehrt sich weiter gegen Bespitzelung durch den Verfassungsschutz.

Wir hatten eine Ankündigung des Prozesstermins bereits Oktober 2016 veröffentlicht. Am 12.01.2017 fand der Prozess statt.

Mehr als 100 ProzessbeobachterInnen waren erschienen, der Gerichtssaal hatte nur 50 Plätze. Den meisten wurde deshalb der Zugang zum Saal 1.026 verwehrt, in dem das Verwaltungsgericht Gingolds Antrag auf vollständige Herausgabe und Löschung ihrer Personalakte beim Hessischen Landesamt für Verfassungsschutz und Beendigung ihrer geheimdienstlichen Beobachtung behandelte.

Obwohl Frau Gingold noch nie irgendein rechtswidriges oder gar gegen das Grundgesetz gerichtetes Verhalten vorgeworfen werden konnte – weder in den langen Jahren ihrer beruflichen Tätigkeit als Lehrerin, noch bei ihrer Mitarbeit in verschiedenen Organisationen und Gremien wie z.B. dem Kasseler Friedensforum – wird sie erklärtermaßen mindestens seit 2009 vom Hessischen Landesamt für Verfassungsschutz überwacht. Vorgeworfen wird ihr von der Schnüffel-Behörde u. a., dass sie

  • öffentliche Lesungen aus dem Buch über das Leben ihres Vaters veranstaltet, des antifaschistischen Widerstandskämpfers Peter Gingold, der die NS-Diktatur knapp überlebt hatte;
  • als Betroffene am 28.01.2012, dem 40. Jahrestag des sogenannten Radikalenerlasses, bei einer
    Kundgebung in Frankfurt gesprochen und sich dabei nicht von anderen teilnehmenden Organisationen distanziert hat oder
  • an einer Veranstaltung des DGB Marburg zum Thema Berufsverbote und Verfassungsschutz teilgenommen habe, bei der auch der heutige Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow und der Politikwissenschaftler Frank Deppe als Redner auftraten

Auf diesem Niveau bewegen sich die Erkenntnisse, die den “Verfassungsschutz“ bewogen haben, Frau Gingold als gefährliche Verfassungsfeindin auch als Rentnerin weiter unter Beobachtung zu stellen. In diesem Prozess ging es daher nicht nur um die Person Silvia Gingold sondern darum, ob „Verfassungsschutz“-Ämter in unserem Land nach Belieben unbescholtene Menschen beobachten dürfen.

Nach einem einstündigen Schlagabtausch wies das Gericht die Klage von Frau Gingold aus formalen Gründen als unzulässig ab. Die Verhandlung endete mit Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht Kassel, da dieses örtlich zuständig sei. Dort hatte die juristische Auseinandersetzung zwischen Frau Gingold und dem Hessischen Landesamt für Verfassungsschutz begonnen (Aktenzeichen: 6 K 1153/16 WI).

Der Prozess wurde zu Recht dem „Datenschutzrecht“ zugeordnet, denn wer Berufsverbote verhängt, hat im Vorfeld schon massiv gegen die informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen verstoßen. Frau Gingold, eine inzwischen 70-jährige ehemalige Lehrerin, war in den 1970er Jahren prominentes Opfer des sogenannten Radikalenerlasses, mit dem Mitglieder linker Gruppen als vorgebliche „Verfassungsfeinde“ vom Staatsdienst ausgeschlossen wurden. 1975 wurde sie aus dem hessischen Schuldienst entlassen. Unter öffentlichem Druck kehrte sie 1976 als Angestellte zurück, wurde jedoch nie verbeamtet. Ihre Akte beim Landesamt für Verfassungsschutz wächst ungehindert weiter und umfasst derzeit 131 Seiten. Davon bekam ihre Rechtsanwältin Bernhild Schömel auf Antrag allerdings nur 29 Seiten ausgehändigt. „Der Rest fehlt oder wurde geschwärzt“, so die Juristin auf Anfrage von Journalisten.. Einen kompletten Akteneinblick verweigert das Amt mit dem Hinweis auf „schutzwürdige Belange Dritter“ und „Quellenschutz“, der „Rückschlüsse auf Beobachter“ zulasse und „eine Gefahr für Leib und Leben von Personen“ berge. Für Frau Gingold ein beklemmender Hinweis darauf, dass sich in ihrem Umfeld noch immer Undercover-Informanten befinden könnten.

In einer persönlichen Erklärung ging Frau Gingold auf ihren „Fall“ ein. Vor allem stößt den Schlapphüten ihr Engagement in der antifaschistischen Organisation VVN / BdA auf, die nach geheimdienstlicher Lesart „linksextremistisch beeinflusst“ sei. „Es ist skandalös, wenn meine VVN-Aktivitäten herangezogen werden“, so Frau Gingold in ihrer Erklärung vor Gericht. „Mein Vater war Antifaschist und VVN-Mitbegründer in Hessen.“

„Wir beobachten extremistische Organisationen. Wenn Frau Gingold dort auftritt, wird sie bei uns registriert“, rechtfertige der als Antragsgegner vor Gericht erschienene Verfassungssschutz-Vertreter das Vorgehen seines Hauses. Allerdings werde sie „nicht gezielt als Person“ und „nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln“ beobachtet, beteuerte er.

Derartige Spitzfindigkeiten und das formalistisch begründete Urteil konnten viele ProzessbeobachterInnen nicht nachvollziehen. „Ein Fundstellenregister ist ein Personalakte“, so der Heidelberger Realschullehrer Michael Czaszkóczy, der jahrelang in Baden-Württemberg gegen sein Berufsverbot gekämpft hat und weiter vom dorigen Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet wird. „Der Verfassungsschutz ist Staat im Staate. Enttäuschend, dass ihm kein Riegel vorgeschoben wurde“, so der GEW-Landesvorsitzende Jochen Nagel. Und Willi van Ooyen, Fraktionsvorsitzender der Linken im Hess. Landtag, erklärte, es sei „bedauerlich, dass das Gericht die Bespitzelung durch den Inlandsgeheimdienst nicht beanstandet, sondern den Fall nach Kassel zurückverwiesen hat“. „Ausgerechnet die Behörde, die beim rechten Terror des NSU versagt hat, bespitzelt antifaschistisches Engagement.“

Selbst gebackene „Duckmäuse“, das Symbol der bundesweiten Bewegung  gegen Berufsverbote, wurden vor dem Prozess von anderen Berufsverboteopfern an die ProzessbeobachterInnen verteilt.

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