Datenschutz im kommunalen Jobcenter Havelland: Mangelhaft!

Datenschutzrheinmain/ April 9, 2019/ alle Beiträge, Sozialdatenschutz/ 0Kommentare

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht in Brandenburg hat in ihrem Tätigkeitsbericht für 2018 das kommunale Jobcenter des Landkreises Havelland für mehrjähriges Aussitzen datenschutzrechtlicher Auflagen kritisiert. Im Tätigkeitsbericht für 2018 informiert sie wie folgt:

Zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter betreibt das Jobcenter des Landkreises Havelland seit dem Jahr 2012 ein sog. Integrationsportal. Dafür übermittelt es schutzbedürftige Sozialdaten der Leistungsberechtigten regelmäßig an ein beauftragtes Unternehmen… Da in dem Verfahren sensitive personenbezogene Daten verarbeitet werden, sehen die datenschutzrechtlichen Vorschriften besondere Vorkehrungen vor, um die Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen Personen zu beherrschen. Insbesondere muss ein IT-Sicherheitskonzept vorliegen und eine Risikoanalyse vorgenommen werden, bevor das Verfahren eingeführt werden darf. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf einen Dienstleister, falls ein solcher in die Verarbeitung einbezogen wird.Dementsprechend forderte der IT-Sicherheitsbeauftragte des Landkreises die nötigen Unterlagen von der beauftragten Firma an. Angesichts der daraufhin übergebenen Dokumente meldete er erhebliche Zweifel an, dass diese eine ausreichende Basis für eine Verfahrensfreigabe darstellen. Daher wandte er sich an die Landesbeauftragte mit der Bitte um eine Einschätzung. Wir informierten das Jobcenter, dass eine Verfahrensfreigabe auf Grundlage dieser Dokumentation wegen diverser Mängel unzulässig wäre. Das Integrationsportal wurde dennoch eingeführt. Über mehrere Jahre hinweg hatte das Jobcenter in Schreiben und gemeinsamen Gesprächen immer wieder Nachbesserungen und eine Beseitigung der Lücken versprochen. Bei einer Prüfung Anfang 2018 wurde für uns jedoch ersichtlich, dass nach nunmehr sechs Jahren die geforderten Unterlagen noch immer nicht vorlagen. Stattdessen wurden uns Dokumente übergeben, die fast deckungsgleich waren mit jenen, die schon 2012 als unzureichend bemängelt wurden… Daraufhin sprach die Landesbeauftragte eine Beanstandung aus. In einer Stellungnahme sollte das Jobcenter darlegen, wie die Mängel behoben werden… Im Rahmen einer vor-herigen Anhörung baten wir das Jobcenter um eine Stellungnahme. Als Reaktion wurde dort schließlich entschieden, den Vertrag mit dem Unternehmen zu kündigen und das Integrationsportal in dieser Form einzustellen. Ab Ende 2018 werden demnach keine Sozialdaten von Leistungsberechtigten mehr an die Firma übertragen… Werden personenbezogene Daten im Auftrag durch Dritte verarbeitet, ist vor allem darauf zu achten, dass der Auftraggeber – hier das Jobcenter – voll verantwortlich für die Datenverarbeitung beim Auftragnehmer bleibt.“ (Tätigkeitsbericht, S. 44)

Der hier geschilderte Sachverhalt erinner an eine vergleichbare Praxis im kommunalen Jobcenter Wuppertal.

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