Datenschutz für Antibiotika im Fleisch?!?
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, stellt in einem aktuellen Beitrag fest: Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch zu erfahren, in welchem Ausmaß bei der Tiermast von Arzneimitteln Gebrauch gemacht wird. Unter dem Deckmantel des Datenschutzes solle nun aber die Verwendung und auch Übermittlung der Daten zum Arzneimitteleinsatz in der Tierzucht stark eingeschränkt bis unmöglich gemacht werden, so Peter Schaar.
Die Stellungnahme mit dem Titel „Die Privatsphäre des Schweinemästers“ ist im Wortlaut hier nachlesbar: https://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?t=4222