Datenleck im Telekom-Shop: Private Dateien an Dritte weitergegeben
Datenschutzrheinmain/ Februar 20, 2019/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0 comments
Hunderte Urlaubsbilder, private Nachrichten und Anrufprotokolle von fremden Menschen hat eine Verbraucherin aus Kiel auf einem USB-Stick von der Telekom entdeckt. Das Speichermedium hatte sie in einem Telekom-Shop in Schwentinental erhalten. Dort hatte sie eine Datenkopie vom Gerätespeicher ihres Smartphones anfertigen lassen. Der USB-Stick enthält Kopien der Smartphone-Gerätespeicher von sieben Kunden. Offenbar hatten sie ebenfalls Sicherungskopien ihrer Smartphones in dem Shop abspeichern lassen. Neben Fotos und Videos sind auch Passwörter für Online-Konten sowie Namen und Telefonnummern aus Anrufprotokollen unter den weitergegebenen Daten. Betroffen sind damit insgesamt mehrere hundert Menschen. „Für die Betroffenen ist diese Panne extrem unangenehm und bedeutet in einigen Fällen ein Sicherheitsrisiko mit kaum abschätzbaren Folgen“, sagt Dr. Boris Wita, Jurist bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Personenbezogene Daten wie Namen, Telefonnummern oder Bilder dürfen Unternehmen nur zweckgebunden speichern. „Das heißt, nach dem Übertragen vom Smartphone auf den USB-Stick für den Kunden hätten die Dateien direkt gelöscht werden müssen“, erläutert Wita.
Die Verbraucherzentrale und der Bundesdatenschutzbeauftragte prüfen, ob im vorliegenden Fall eine Abmahnung und ein Bußgeld infrage kommen. Dass die Sicherungskopien mehrerer Verbraucher*innen weitergegeben wurden, wirft die Frage nach dem tatsächlichen Ausmaß der Datenpanne auf. „Möglicherweise ist das bisher Bekannte nur die Spitze des Eisbergs und es sind noch mehr Menschen betroffen“, so der Jurist.
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vom