„Datenkrake Auto“ oder: Der Spitzel unter der Motorhaube – Veranstaltung am 9. Januar 2017

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Eine Veranstaltung der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main

  • Montag, 9. Januar 2017, Beginn: 19.30 Uhr
  • Frankfurt, Vilbeler Straße 36 (4. Stock – Entwicklungspolitisches Netzwerk Hessen e.V.)
  • Nähe U- und S-Bahn-Station Konstablerwache

Die Süddeutsche Zeitung meldet am 01.05.2015: „Moderne Autos verfügen über bis zu 100 Steuergeräte und fast ebenso viele Sensoren. Die Kunden haben kaum Einblick, welche Informationen ihr Fahrzeug wo und wie lange speichert – und was mit ihnen sonst noch geschieht. Auch ist nicht geklärt, wem die fahrzeugbezogenen Daten gehören – dem Fahrer oder dem Hersteller…“

Die Frankfurter Rundschau meldet am 07.04.2016: „Die Allianz belohnt als erster großer deutscher Versicherer gesittetes Autofahren… Für die einen ist es der Weg zum gläsernen Versicherungskunden, für Manfred Knof (Deutschland-Chef der Allianz-Versicherung)  eine völlig neue Form der Risikobeurteilung.“

Zusätzliche Aktualität erhalten diese Themen ab 2018. Dann sollen nach Beschlüssen der EU alle Neufahrzeuge mit dem automatischen Notrufsystem eCall ausgestattet sein. Die Süddeutsche Zeitung schrieb dazu am 03.07.2015: „Das System soll Leben retten. Es erkennt einen Aufprall und meldet ihn mit einer eingebauten Mobiltelefonkarte an eine Notrufzentrale. Retter können so schnell vor Ort sein. Aber einmal eingebaut, kann der eCall noch viel mehr. Er sammelt permanent und ausführlich Daten über den Zustand des Fahrzeugs, Route, Fahrverhalten und -zeiten. Die Versicherer wollen erreichen, dass auch sie diese Daten nutzen können, führen Verhandlungen auf höchster Ebene mit Politikern und der Autoindustrie. Bislang stehen die Hersteller auf dem Standpunkt, dass nur ihnen die Daten gehören.“

  • Werden AutofahrerInnen daher künftig zeitgleich mit dem Erwerb eines Neuwagens ihre personenbezogenen Daten (Fahrverhalten, Bewegungsprofile usw.) verkaufen?
  • Und werden sich neue Daten-Begehrlichkeiten entwickeln (Polizei, Justiz, Geheimdienste, aber auch Versicherungen, Technologie- und Telekommunikationsunternehmen, die Werbebranche u. a.)?

Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg und andere fordern deshalb, der Gesetzgeber solle im Zuge der Einführung von eCall verbraucherfreundliche Regelungen für die Datenverarbeitung im Kfz beschließen. Prinzipiell müsse die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von einer Einwilligung des Eigentümers bzw. des Fahrers abhängen.

Diese und andere Themen rund um das Auto, den Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung sind Gegenstand von Information und Diskussion.

 Interessierte AutofahrerInnen sind herzlich eingeladen!

Hier ist die Einladung zur Veranstaltung als pdf-Datei hinterlegt

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