Das Daten-Imperium der Beatrix von Storch

Datenschutzrheinmain/ April 13, 2016/ alle Beiträge/ 0Kommentare

Unter diesem Titel hat sich Katharina Nocun („Kattascha“) am 10.04.2016 in einem Beitrag auf ihrer Homepage mit dem Programmentwurf der AfD zum Thema Datenschutz und der Datenschutzpraxis der Europaabgeordneten Beatrix von Storch (AfD) auseinander gesetzt. Sie zitiert aus dem Programmentwurf den Satz „Das Recht auf informelle Selbstbestimmung ist für uns ein wichtiges Gut“ um dann festzustellen: „Heißt erstmal nix, denn: Der Charakter eines Menschen zeigt sich im Handeln. Nur ist es der Glaubwürdigkeit nicht gerade förderlich, wenn man es bei den eigenen Geschäften nicht so genau nimmt mit dem Schutz von Bürger-Daten.“

Katharina Nocun untersucht dann das „Vereins-Geflecht von Storch“, zu dem auch die Petitions-Plattformen „Civil Petition“ und „Abgeordneten-Check“ für Online-Petitionen gehören. Sie stellt fest: „Petitionen wie ‚FRAU MERKEL, TRETEN SIE JETZT ZURÜCK!‘ sammeln dabei mehr als 325.000 Unterschriften. Das sind eine ganze Menge Daten. Diese Daten sind hochgradig sensibel, schließlich geben sie Auskunft über die politische Orientierung der Unterzeichner.“ Und weiter: Bei der Betrachtung der Petitions-Plattformen stellte ich schockiert fest, dass man sich dort um deutsches Datenschutzrecht schlichtweg überhaupt nicht schert. Bei Abgeordneten-Check fehlt die Datenschutz-Erklärung vollkommen…. Dass sowohl bei Civil Petition als auch bei Abgeordneten-Check der Kasten zum Newsletter-Abo vorausgefüllt ist, wäre für den Berliner Datenschutzbeauftragten aus meiner Sicht ein prüfenswerter Sachverhalt. Wie viel sagt eine Einwilligung aus, wenn sie vorausgefüllt ist – womöglich in der Hoffnung, dass die Leute es nicht bemerken und das Häkchen nicht entfernen…“

Katharina Nocun kommt dann zum Ergebnis: „Auch wenn ich die politische Meinung der Unterzeichner der Petitionen auf den Plattformen der von Storchs nicht teile: Auch die Unterzeichner von Aktionen innerhalb des Daten-Imperiums der von Storchs haben ein Recht auf den Schutz ihrer sensiblen politischen Daten vor Missbrauch. Mit der AfD verbandelte Vereine dürfen kein grundrechtsfreier Raum sein. Bei mutmaßlichen Datenschutz-Verstößen auf politischen Plattformen handelt es sich nicht um ein Bagatelldelikte, denn die Daten der Teilnehmer derartiger Plattform erlauben Rückschlüsse auf die politische Einstellung der Unterzeichner. Das sind auch laut dem Bundesdatenschutzgesetz hochsensible Daten…“ Sie hat daher Beschwerde bei der Berliner Landesdatenschutzbeauftragten eingereicht.

Der Beitrag von Katharina Nocun ist hier im Wortlaut nachlesbar. Hervorhebungen in den vorstehenden Zitaten hat der Verfasser dieses Beitrags gemacht.

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