Auch in Sachsen: Polizeigesetz stoppen – Demonstration an 26. Januar „Grundrechte verteidigen“
26.01.2019 – 13.00 Uhr – Dresden – Wiener Platz Weitere Informationen sind hier zu finden.
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Um die massenweise Übermittlung von Meldedaten im Rahmen eines Testlaufs für den Zensus 2021 zu verhindern, hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 10.01.2018 einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt. „Es ist völlig überflüssig, für einen bloßen Test die Meldedaten von über 82 Millionen Menschen in Deutschland an einer Stelle zusammenführen“, sagt Malte Spitz, Generalsekretär der GFF und einer der Antragsteller.
Obwohl Gerichte die umstrittene verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt haben, sammeln einige deutsche Telekommunikationsanbieter trotzdem von jedem Kunden abrechnungsirrelevante Informationen über die Telefon- und Internetnutzung. Dies ergibt sich aus einer Erhebung der Bundesnetzagentur, die dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vorliegt. Den Unternehmen, deren Name die Bundesnetzagentur nicht bekannt gibt, droht ein Bußgeld. Konkret wird der Aufenthaltsort bei mobiler Telekommunikation (Funkzelle) eine Woche lang, die
Ein im Schnellverfahren durch den Bundestag geschleustes Änderungsgesetz zum Zensusvorbereitungsgesetz 2021, das am 01.01.2019 in Kraft tritt bestimmt, dass zum Stichtag 13.01.2019 alle deutschen Meldeämter umfassende Datensätze zu allen bei ihnen gemeldeten Personen an die statistischen Ämter der Länder übermitteln sollen. Damit wird das Zensusvorbereitungsgesetz 2021 um einen § 9a ergänzt, der in den Absätzen 2 – 4 umfangreiche Listen
Die Hessisch-Niedersächsische Allgemeine (HNA) meldete am 11.04.2018: „Eine von Mitarbeitern des Fachkommissariats ‚Staatsschutz‘ der Polizei Göttingen angelegte Datensammlung über links motivierte Gewalttäter war in dieser Form unzulässig… Das hat die Polizeidirektion (PD) Göttingen jetzt eingeräumt.“ Die niedersächsische Landesbeauftragte für Datenschutz hat in den letzten Monaten diesen Skandal überprüft und nach Abschluss ihrer Ermittlungen das Handeln der Polizei in Göttingen für
Prof. Dr. Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, hat eine entsprechende Verfügung erlassen. Am 18.12.2018 teilt er in einer Presseerklärung mit: „Anlässlich der Ermittlungen zu den G20-Ausschreitungen wurde durch die Polizei eine automatisierte Gesichtserkennungssoftware eingesetzt, durch die eine Datenbank mit einem wachsenden Umfang von anfänglich 17 Terabyte angelegt wurde. In diese Datenbank sind von Bürgerinnen und Bürgern
Am Beginn des Offenen Briefs der Digitalen Gesellschaft e. V. an die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag und den Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen Hessen, veröffentlicht am 13.12.2018, wird festgestellt: „Die Partei ist erstarkt aus der Landtagswahl hervorgegangen, die Bürgerinnen und Bürger haben Vertrauen gezeigt. Dieses wird jedoch nachhaltig enttäuscht, solange Polizei- und Verfassungsschutzgesetz in der jetzigen
Das irische Gesetz zur verdachtslosen Vorratsspeicherung sämtlicher Mobiltelefonverbindungen für unbestimmte Zwecke der Strafverfolger ist vom dortigen High Court als Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta gekippt worden. Das ca. 100 Seiten lange Urteil warnt vor einer Entwicklung, die „der entmenschlichenden und unangenehmen Gesellschaft ähnelt, die im Roman 1984 dargestellt wurde“. Die „abschreckende Wirkung auf die Privatsphäre und das Recht auf freie Meinungsäußerung
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat mit Unterstützung des Chaos Computer Club Stuttgart (CCCS) am 07.12.2018 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen das Polizeigesetz Baden-Württemberg eingelegt. Die GFF kritisiert, dass die Regelung zum Einsatz von Staatstrojanern falsche Anreize für Polizeibehörden im Umgang mit IT-Sicherheitslücken setzt. Bei den Sicherheitslücken handelt es sich um technische Fehler in Soft- oder Hardware,
Der AK Zu Recht, ein Arbeitskreis von Jurastudent*innen aus Münster, hat sich in einem Flyer mit Meinungen auseinander gesetzt, die in der Diskussion um die Verschärfung von Polizeigesetzen immer wieder geäußert werden. Vier Aussagen werden aufgegriffen: WO IST DAS PROBLEM? WENN ICH NICHTS VERBOTENES MACHE, DROHT MIR DOCH AUCH KEIN EINGRIFF DURCH DIE POLIZEI?« ICH HABE NICHTS ZU VERBERGEN ‑