Jobcenter Frankfurt: Bundesbeauftragte für den Datenschutz stellt mehrere – tw. erhebliche – datenschutzrechtliche Mängel in der Arbeitsorganisation und der Aktenführung fest
Durch eine Anfrage über das Transparenzportal fragdenstaat.de wurden am 20.06.2018 die „Kontrollberichte für 11 Jobcenter (darunter Frankfurt am Main)“ bekannt. Im folgenden ist aufgelistet, was die Bundesbeauftragte für den Datenschutz bei einer Kontrolle im März 2015 im Jobcenter Frankfurt festgestellt und in einem Schreiben 01.10.2015 aufgelistet hat: Fehlende Datenschutz-Erklärungen der Mitarbeiter*innen des Sicherheitsdienstes im Jobcenter Ffm- Höchst: (Kontrollbericht S. 101)