2013: Jahr des europäischen Datenschutzes?
Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hat in einer aktuellen Beitrag zu dieser Thematik Stellung genommen.
Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hat in einer aktuellen Beitrag zu dieser Thematik Stellung genommen.
Mit einer Broschüre will die EU-Kommission Verbrauchern ihre Internet-Rechte verdeutlichen: Auf 20 Seiten fassen die Autoren zusammen, was Verbraucher über ihre Rechte zum Netz am dringendsten wissen sollen und was das Europarecht hierfür vorgibt.
Manchmal sind es die kleinen Dinge, die große Wirkung entfalten. Wie zum Beispiel bei den kleinen Textänderungen, die sich in die Datenschutzverordnung der EU einschleichen sollen, wenn es nach dem Willen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) im Europaparlament ginge. Die Änderungen würden den Vorschlag deutlich verwässern: Firmen könnten sich Einwilligungen erschleichen, Dritte könnten legal unsere Daten verarbeiten,
Das breite Bündnis ‘Stoppt die e-Card‘ aus Ärzten, Patientenverbänden und Bürgerrechtlern warnt nach der schweren Spionageaffäre im Gesundheitsministerium vor den besonderen Risiken von Lobbyismus und Datenlecks im Gesundheitswesen. Die unmittelbare Nähe der Lobbyisten zu den Entscheidern sieht das Bündnis mit großer Sorge. „Der Vorfall wirft ein bezeichnendes Licht auf die politische Kultur und den Einfluss der Gesundheitsindustrie.“
http://www.boell.de/demokratie/netz-tipps-privatsphaere-netz-digitaler-schatten-16324.html
Die Frankfurter Rundschau vom 18.12.2012 verwendet die Seiten 2 und 3 dazu, ihren Leser/innen die Neuregelungen in dem ab 01.01.2013 geltenden Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag zu erläutern: http://www.fr-online.de/medien/rundfunkgebuehr-gez—unbeliebt–na-und-,1473342,21135528.html http://www.fr-online.de/medien/rundfunkgebuehr-gez-reform—wer-profitiert-und-wer-draufzahlt,1473342,21141282.html Mehrmals werden Leitungskräfte der GEZ auch zu datenschutzrechtlichen Themen zitiert; leider ohne die nötige kritische Distanz. Zwei Beispiele:
Das BAG hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Eine Verkäuferin soll bei zwei Gelegenheiten je eine Schachtel Zigaretten entwendet haben. Festgestellt wurde dies nach Meinung des Unternehmens mit Hilfe einer heimlich installierten Videoüberwachung in der Filiale des Unternehmens. Der Betriebsrat hatte dieser Überwachung zugestimmt, die betroffenen ArbeitnehmerInnen waren nicht informiert.
Das wird deutlich in einem Kommentar in der Fr. Rundschau vom 29. November 2012 http://www.fr-online.de/meinung/leitartikel-ein-aerzteschutzprogramm,1472602,20986204.html und in einem Interview,
Menschen, die Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten oder die Leistungen nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, sind gezwungen, der GEZ im Einzelfall ggf. Angaben über weitere Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft, Ihr Einkommen, ihre Miethöhe, verhängte Sanktionen u. a. m. zur Verfügung zu stellen, obwohl diese Angaben für die Entscheidung über die GEZ-Befreiung im jeweiligen Einzelfall völlig irrelevant sind. Und Menschen,
Die Humanistischen Union hat den Text eines Musterschreibens veröffentlicht, mit dem man/frau der Anforderung eines Fotos widersprechen kann: Musterschreiben wg. Foto eGK