Ärzt*innen und die Datenschutzgrundverordnung: Ein weiterer Fall von Unkenntnis / Unsicherheit / Verwirrung
Ein Mensch aus Frankfurt hat der Redaktion dieser Homepage in anonymisierter Form ein Schriftstück zur Verfügung gestellt, das ihm bei seinem letzten Besuch in einer Hautarztpraxis in die Hand gedrückt wurde mit der Aufforderung, es noch in der Praxis auszufüllen und zu unterzeichnen. Dies hat er nicht getan. In der unteren Hälfte des Schriftstücks unter der Überschrift „Neue DSGVO Einverständniserklärung