Die „freiwillig nutzbaren Funktionen“ der elektronischen Gesundheitskarte – da lohnt ein Seitenblick auf die ID-Funktion des e-Personalausweises
Beim Blick auf die elektronische Gesundheitskarte (eGk) und die bislang in § 291a Abs. 3 und 5 SGB V „freiwillig nutzbaren Funktionen“ wie Notfalldatensatz oder Patientenakte oder Medikationsplan lohnt sich ein Seitenblick auf den Umgang des Gesetzgebers mit der ID-Funktion des e-Personalausweises. Vor Jahren ins Personalausweisgesetz (PAuswG) eingeführt als „freiwillig nutzbare Funktion“ wurde er 2017 vom Gesetzgeber verpflichtend gemacht. §