Bundesverwaltungsgericht: Europäischer Gerichtshof soll Fragen zur Annahmeverpflichtung von Bargeld klären
Der Journalist Norbert Häring streitet vor den Verwaltungsgerichten mit dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher: GEZ) darüber, ob diese fordern darf, den Beitrag ausschließlich unbar (durch Überweisung) zu bezahlen. Der Hintergrund: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“, wird in § 14 Abs. 1 Bundesbankgesetz (BBankG) festgelegt.
Der Rechtsstreit liegt jetzt dem Bundesverwaltungsgericht vor. Dieses hat mit Beschluss vom 27.03.2019 dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Fragen zur Auslegung des Begriffs des gesetzlichen Zahlungsmittels im Unionsrecht und zur Reichweite der ausschließlichen Kompetenz der Union im Bereich der Währungspolitik vorgelegt. Bis zur Entscheidung des EuGH hat das Bundesverwaltungsgericht die Revisionsverfahren ausgesetzt.
Näheres ist der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.03.2019 und der Homepage von Norbert Häring zu entnehmen.
Häring bewertet den Sachverhalt wie folgt: „Mir scheint am naheliegendsten, dass der EuGH – wie das Bundesverwaltungsgericht aus dem Bundesbankgesetz – … einen Bargeldannahmezwang ableitet. Das hätte sehr weitreichende Konsequenzen. Es würde bedeuten, dass auch Finanzämter und andere Behörden die Annahme von Bargeld nicht länger verweigern dürfen. Über der Rechtmäßigkeit der in einigen Ländern der EU eingeführten Barzahlungsobergrenzen würde ein sehr großes Fragezeichen auftauchen. Als das würde der Kampagne zur Abschaffung des Bargelds einen schweren Rückschlag versetzen. Noch ist nichts entschieden…“
Wie immer versucht der Staat mit Hilfe seiner RechtsVerdreher auch eindeutig formulierte Gesetze ins Gegenteil zu verdrehen. BarGeldzahlung ist nicht controllierbar, das wurmt den Staat Die Inanspruchnahme von Bankdienstleistungen bringt den Banken gute Einnahmen, wer ohne diese gebührenpflichtigen Leistungen zahlt, spart dieses Geld, das wurmt die Banken.