Betriebliche Datenschutzbeauftragte sind eine unabhängige Instanz und dürfen keinen Interessenkonflikten unterliegen

Datenschutzrheinmain/ Oktober 22, 2016/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Dieser Forderung hat das  Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in einem aktuellen Fall Nachdruck verliehen.

In einer Pressemitteilung vom 20.10.2016 erklärt das BayLDA: „Das Gesetz stellt es Unternehmen und anderen Stellen frei, ob die Funktion des Datenschutzbeauftragten an eine externe Person vergeben wird… oder aber durch einen Mitarbeiter… erfüllt wird. Wird ein Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten bestellt, so darf er jedoch daneben nicht noch für solche Aufgaben zuständig sein, die die Gefahr von Interessenkonflikten mit seiner Funktion als Datenschutzbeauftragter mit sich bringen können. Eine solche Interessenkollision lag nach Auffassung des BayLDA im Falle eines Datenschutzbeauftragten eines bayerischen Unternehmens vor, der die Position des ‚IT-Managers‘ des Unternehmens bekleidete. Eine derart exponierte Position im Hinblick auf die Datenverarbeitungsprozesse im Unternehmen ist in aller Regel unvereinbar mit den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten. Dies liefe letztlich auf eine Datenschutzkontrolle eines der maßgeblichen zu kontrollierenden Funktionsträger im Unternehmen durch sich selbst hinaus. Eine solche Selbstkontrolle widerspricht der Funktion eines Datenschutzbeauftragten, der gerade eine unabhängige Instanz sein soll, die im Unternehmen auf die Einhaltung des Datenschutzes hinwirkt…“

Das BayLDA hatte das Unternehmen wiederholt zur Bestellung eines anderen externen oder internen Datenschutzbeauftragten aufgefordert, bei dem keine Interessenkollision mit seiner sonstigen Tätigkeit im Unternehmen vorliegt. Da das Unternehmen über mehrere Monate der Aufforderung des BayLDA nicht nachkam verhängte das BayLDA gegen das Unternehmen eine Geldbuße. Diese ist inzwischen rechtskräftig.

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*