Berliner Allianz für Freiheitsrechte (BAfF): Kein Gesetz für mehr Videoüberwachung in Berlin!

Datenschutzrheinmain/ Juni 28, 2018/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0 comments

Die Berliner Allianz für Freiheitsrechte (BAfF) kritisiert die Ankündigung des Beliner Innensenators Andreas Geisel (SPD), als Reaktion auf das wesentlich von CDU und Polizei unterstützte Volksbegehren für mehr Videoüberwachung ein eigenes Gesetz für mehr Videoüberwachung vorzulegen. Die Koalitionspartner der Berliner SPD – Linke und Grüne – lehnen dies ab.

Die BAfF – ein Zusammenschluss von Bürgerrechtsgruppen, Personen und Parteigliederungen – erklärte am 26.06.2018 in einer Stellungnahme: Wir brauchen keine neuen Überwachungsgesetze, wir brauchen eine gute und umfassende Prävention. Sie hat erfreut zur Kenntnis genommen, dass der Innensenator bei einer öffentlichen Veranstaltung den Gesetzesvorschlag der Überwachungsinitiative eindeutig ablehnte. Um so erstaunter reagierten die im BAfF-Bündnis vertretenen Gruppen auf die gleichzeitig von Geisel ausgesprochene Ankündigung, einen Gesetzesvorschlag für mehr Videoüberwachung vorzulegen. Dies wiiderspricht dem Koalitionsvertrag von SPD, Linken und Grünen in Berlin.
Max Althoff, Rechtsanwalt und einer der Sprecher von BAfF erklärte: „Letztes Jahr sank, laut der Polizeilichen Kriminalstatistik, die Kriminalität in Berlin um 8,5 Prozent auf 520.437 Straftaten. Das sind 48.423 Taten weniger als 2016. Auch die Häufigkeitszahl, also die Zahl der Straftaten pro 100.000 Einwohner sank. Angesichts dieser insgesamt erfreulichen Zahlen ist es nicht nachvollziehbar, dass die Antwort auf sinkende Kriminalität mehr Kameras sein sollen.“
Jana Brix, Sprecherin der Grünen Jugend Berlin, sagte: „Dass Videoüberwachung keine Verbrechen verhindert, zeigen vor allem die Zahlen zum Taschendiebstahl im Nahverkehr. In den vergangenen Jahren stiegen sie trotz Videoüberwachung. Erst eine verstärkte Aufklärungsarbeit, regelmäßige Hinweise in der U-Bahn und Präsenz von Polizei und Sicherheitspersonal sorgten letztes Jahr für den starken Rückgang. Bei Gewaltkriminalität, die häufig unter Alkohol- und Drogeneinfluss stattfindet, verhindert die Videoüberwachung überhaupt keine Verbrechen.“
Die BAfF verweist auch auf die Studie „Ergebnisse der Evaluation der polizeilichen Videobeobachtung in Nordrhein-Westfalen gemäß § 15a PolG NRW“ des Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen, die erst kürzlich zu einem für Überwachungsfans ernüchterndem Ergebnis kam: „Die Videobeobachtung hat nur in einer Stadt zu einer nennenswerten Reduktion des Kriminalitätsaufkommens beigetragen. Der beobachtete Effekt fiel darüber hinaus sehr schwach aus. In zwei weiteren Städten ergaben sich allenfalls Tendenzen in diese Richtung und in einer Stadt zeigte sich sogar ein Effekt in die gegenteilige Richtung.“ (Seite 40)
Axel Bussmer von der Humanistischen Union forderte daher: „Anstatt über einen Gesetzesvorschlag für mehr Überwachung zu reden, sollte Innensenator Andreas Geisel im Dialog mit der Zivilgesellschaft Konzepte für ein sicheres und lebenswertes Berlin unter Wahrung der Grundrechte entwickeln.“

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main unterstützt die Aktivitäten der Berliner Allianz für Freiheitsrechte (BAfF).

 

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