Bei Spahns Patientenakte wird Datenschutz erst nachgeliefert

Gesunde_daten/ Mai 21, 2019/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

Unter dieser Überschrift meldet die Süddeutsche Zeitung am 21.05.2019: Die elektronische Patientenakte, die von Januar 2021 an für jeden Patienten in Deutschland zur Verfügung stehen soll, wird zunächst eine entscheidende technische Einschränkung haben. Anders als geplant wird es für Patienten am Anfang nicht möglich sein auszuwählen, welche ihrer persönlichen Informationen ein Arzt, Apotheker oder Therapeut einsehen darf und welche nicht. So wird etwa ein Physiotherapeut, der Einblick in die elektronischen Daten des Orthopäden braucht, auf diese Weise zum Beispiel auch über einen Schwangerschaftsabbruch seiner Patientin informiert. Oder ein Apotheker erfährt automatisch auch von der Psychotherapie seines Kunden…“

Die gematik „erklärte auf Nachfrage, eine ‚differenzierte Rechtevergabe soll in Folgestufen umgesetzt werden‘. Wann genau Patienten die elektronische Akte wirklich individuell einstellen können und nicht jedem Arzt, der die Akte nutzen soll, auch gleich ihren HIV-Test oder ihr Depressionstagebuch präsentieren müssen, sollen nun die Gesellschafter der Gematik entscheiden…“, teilt die Südddeutsche Zeitung mit.

Auf der Homepage der gematik werden zwar Erfolgsmeldungen veröffentlicht, Informationen zu dem von der Süddeutschen Zeitung benannten Problem sind dort aber nicht zu finden. Stattdessen platte Sprüche.

Die versprochene informationelle Selbstbestimmung – „Der Patient bleibt Herr seiner Daten“ (Jens Spahn) – sieht anders aus als das, womit Herr Spahn und die gematik die Versicherten beglücken wollen. Deshalb:

Finger weg von Spahns elektronischer Patientenakte! Wer solche handwerklichen Fehler bewusst in Kauf nimmt, hat jeden Anspruch auf Seriosität verloren.

 

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