Recht auf Auskunft: Ihre Krankenkasse hat mehr kritische Daten über Sie, als jede andere Institution: Krankheiten, Behandlungen, Einkommen, Arbeitsplätze, Anschriften…
“Wer macht was mit meinen Daten?” – Diese Frage stellen sich viele Menschen. Antwort erhält, wer fragt: Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) räumt das Recht auf Auskunft gegenüber allen Stellen ein, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und speichern. Für Auskunftsrechte im Bereich des Sozialdaten- (auch: Gesundheits-)Datenschutzes sind einschlägig zu beachten die Regelungen in den §§ 82a und 83 SGB X. Der