Frankreich: Datenschutz-Aufsichtsbehörde verhängt Bußgelder gegen zwei niedergelassene Ärzte wg. ungenügendem Schutz der Gesundheitsdaten ihrer Patient*innen
Am 07.12.2020 verhängte die französische Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés – CNIL) Bußgelder i. H. v. 3.000 € bzw. 6.000 € gegen zwei niedergelassene Ärzte, weil sie die Gesundheitsdaten ihrer Patienten nicht angemessen geschützt und die CNIL nicht über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informiert hatten. Bei einer im September 2019 durchgeführten Online-Prüfung stellte die CNIL