Kassenärztliche Bundesvereinigung als „Scharfmacher“ in der Auseinandersetzung um die eGk?
(Quelle: http://www.kbv.de/html/newsletter/1150_13101.php) In diesem Beitrag vom 18.12.2014 des-informiert die KBV u. a. wie folgt: „Anspruchsnachweis kein Ersatz für eGK Ab Januar ist klar geregelt, dass die Krankenkassen einen solchen Anspruchsnachweis nur zeitlich befristet ausstellen dürfen. Laut Bundesmantelvertrag kann dies nur ‚im Ausnahmefall zur Überbrückung von Übergangszeiten bis der Versicherte eine eGK erhält‘ erfolgen. Auf dem Schein muss vermerkt sein, wie