Auch 2016 ohne elektronische Gesundheitskarte ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen: Geht das? Wenn Ja, wie? Ein Angebot zum Erfahrungsaustausch

Datenschutzrheinmain/ Januar 17, 2016/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 101 comments

Zum 01.01.2016 trat das im Dezember 2015 vom Bundestag verabschiedete sogenannte E-Health-Gesetz in Kraft. Es hatte mehrere weitreichende Veränderungen im SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) zur Folge. Eine dieser Folgen hat unmittelbare praktische Auswirkungen auf die nach wie vor nicht unerhebliche Zahl von Versicherten, die einerseits die elektronische Gesundheitskarte ablehnen, andererseits aber ärztlicher Behandlung bedürfen. Die Krankenkassen werden aufgefordert, die Praxis zur Aushändigung von Ersatzbescheinigungen noch restriktiver zu handhaben als in den vergangenen Jahren.

In § 15 Abs. 6 SGB V ist jetzt folgende Regelung enthalten: „Jeder Versicherte erhält die elektronische Gesundheitskarte bei der erstmaligen Ausgabe und bei Beginn der Versicherung bei einer Krankenkasse sowie bei jeder weiteren, nicht vom Versicherten verschuldeten erneuten Ausgabe gebührenfrei. Die Krankenkassen haben einem Missbrauch der Karten durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Muß die Karte auf Grund von vom Versicherten verschuldeten Gründen neu ausgestellt werden, kann eine Gebühr von 5 Euro erhoben werden; diese Gebühr ist auch von den nach § 10 Versicherten zu zahlen. Satz 3 gilt entsprechend, wenn die Karte aus vom Versicherten verschuldeten Gründen nicht ausgestellt werden kann und von der Krankenkasse eine zur Überbrückung von Übergangszeiten befristete Ersatzbescheinigung zum Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen ausgestellt wird. Die wiederholte Ausstellung einer Bescheinigung nach Satz 4 kommt nur in Betracht, wenn der Versicherte bei der Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte mitwirkt; hierauf ist der Versicherte bei der erstmaligen Ausstellung einer Ersatzbescheinigung hinzuweisen. Die Krankenkasse kann die Aushändigung der elektronischen Gesundheitskarte vom Vorliegen der Meldung nach § 10 Abs. 6 abhängig machen.“

Auf dieser Grundlage können Krankenkassen den Druck auf ihre eGk-unwilligen Mitglieder deutlich verstärken. Ob und wie die einzelnen Krankenkassen und deren Filialen dies vor Ort tun, ist noch weitgehend unbekannt. Wir möchten die von dieser Konfliktlage betroffenen Versicherten bitten, Ihre Erfahrungen in Form von Kommentaren diesem Beitrag beizufügen. Nutzen Sie dazu die Kommentarfunktion am Beginn dieses Beitrags unter <  Antworten >.

101 Comments

  1. TK Grüneburgweg ging noch mit Termin im Voraus.
    Ab wann ist es denn eine Ersatzbescheinigung? Das stand da nämlich nicht drauf.

    1. Die TK Altona stellt mir nach wie vor eine Einzelfallbescheinigung für die Behandlung beim Arzt aus. Gültig für den jeweiigen Tag.

      ! ! Allerdings: Trotz Versich.Nachweis und Überweisung vom HA, wurde ich beim Facharzt aufgefordert zu unterschreiben, dass ich meine Gesundheitskarte innerhalb von 2 Wochen vorlege/nachreiche oder ansonsten eine Privatrechnung erhalte. (Hierfür gab es ein vorgefertigtes Formular) Ich erbat mir eine Erklärung u. die Antwort lautete: die Kassenärztliche Vereinigung hätte diese Maßnahme angeordnet! Daraufhin telefonierte ich mit der TK Hotline und schilderte die Situation. Der Sachbearbeiter gab mir die Auskunft, dass der Facharzt mich behandeln muss, weil die Einzelfallbescheinigung vorliegt. Wenn ich das Formular unterschriebe, wäre das jedoch bindend und die Kosten von mir zu übernehmen, falls ich innerhalb des genannten Zeitraums keine eGK vorlege. Er empfahl mir mich in diesem Fall an die KV zu wenden. Das löste mein Problem natürlich nicht. Deswegen weigerte ich mich das Formular zu unterschreiben, um nicht ggf. auf den Behandlungskosten sitzen zu bleiben. Nach einer schier endlosen Disskussion mit den Arzthelferinnen, wurde ich aufgefordert alles persönlich mit dem Arzt zu besprechen und mit dem Kommentar: „Ich habe keine Lust mehr mit Ihnen zu diskutieren, meine Fresse nochmal!“ ins Wartezimmer entsandt. ( Ich kochte vor Wut, ließ es mir aber nicht anmerken)
      Im persönl. Gespräch mit dem Arzt erklärte ich dann warum ich die eGK ablehne und das Formular nicht unterschreiben möchte. Es waren zähe Verhandlungen, aber schließlich willigte er ein das Formular abzuändern. Er strich die Passage, in der ich zur Kostenübernahme aufgefordert wurde und machte einen Vermerk, dass ich die eGK ablehne und sie nicht vorlegen werde. Danach konnten meine akuten Unterleibschmerzen dann endlich untersucht werden. Im Anschluss erklärte er mir nochmal, dass die Arzthelferinnen von ihm angewiesen wurden, Patienten ohne eGK das Formular auszuhändigen. Denn die meisten Patienten wären zu faul oder hätten keine Lust ihre Karte nachzureichen. Darüber hinaus appelierte er an mich, mir die eGK zu besorgen, weil diese ja eh noch keine relevanten Daten enthielte und das ganze Projekt eGK am Ende sowieso scheitern würde.. und übrigens unterstützt er ja auch die Initiative „stoppt die e-card“.

      Ich habe entschieden: sollte ich nochmal in eine ähnliche Situation kommen, sappel ich mich mit den Arzthelferinnen nicht ab, sondern bitte gleich darum, das in der Bahandlung mit dem Arzt persönlich besprechen zu dürfen.

  2. Nach meinem Verständnis ist „Ersatzbescheinigung“ im Sinne der genannten Rechtsnorm all das, was in einer ärztlichen Praxis als ausreichend angesehen wird, um eine ärztliche Behandlung ohne Vorlage einer EGK vorzunehmen und diese dann mit der zuständigen Krankenkasse abzurechnen.

    1. Und wie sieht es aus, wenn auf der Versicherungsbescheinigung (Ersatzbescheinigung) Folgendes draufsteht:

      „(Name der KK) Versicherungsbescheinigung (Ersatzbescheinigung) zur Vorlage beim Arzt/Zahnarzt

      Ab dem xx.xx.xx bis LAUFEND ist unser Versicherter
      Name
      Vers, – Nr. (ohne Buchstaben)
      Geburtsdatum:
      Status:
      Vertragskassennummer (VKNR):
      IK (Kostenträgerkennung):

      Mitglied unserer Kasse.

      Bitte beachten Sie:

      Bis zum Ethalt der eGK ist XXXXX berechtigt, mit dieser Vresicherungsbescheinigung ärztliche/zahnärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen (§ 13 Abs. 1 BMV-Ä bzw. § 7 BMV-Ä.

      Gerne können wir Ihnen die Versicherung auch telefonisch bestätigen.“ (…)

      Damit ohne Probleme Anfang diesen Jahres beim Hausarzt gewesen, der sowohl Rezepte als auch eine Überweisung zum Facharzt ausgestellt hat.

      Nur die S<prechstundenhilfe bei dem für mich seit 25 Jahren tätigen Zahnarzt "knurrte" erst, als sie diese Bescheinigung sah; sie bräuchte einen Abrechnungsschein.

      Den bekam sie dann nach einem Anruf bei der Kasse wohl zugefaxt …

      1. Würde mich egk-nein anschließen, dass es (auch nach meinen Erfahrungen) für einen sog. papiergebundenen Anspruchsnachweis gem. § 19 Abs.3 BMV-Ä (Ersatzbescheinigung) keine einheitlich vorgeschriebene Form, Vorschrift, oder Formular gibt. Habe auch eine fortlaufende “Bescheinigung über die Dauer der Mitgliedschaft“ erhalten, die ebenso nur diese Angaben/Daten enthält und seit nunmehr über 2 Jahren (und auch weiter im Januar 2016) zur Abrechnung anerkannt und dafür immer einfach zusätzlich kopiert wird.
        So dass deine Bescheinigung eigentlich ebenso bereits völlig ausreichend sein sollte, um die in Anspruch genommenen Leistungen abrechnen zu können. Einen weiteren “Abrechnungsschein“ gibt’s gar nicht. Die Praxis hat da sicher nur eine aktuelle (weitere) Bestätigung erhalten. Manche Ärzte wollen eben, aus sicher auch verständlichen Gründen oder bereits schmerzlich gemachten eigenen Erfahrungen, lieber immer eine ganz aktuelle Bestätigung haben, da der Patient ja auch schon gar nicht mehr bei dieser KV versichert sein könnte.

      2. Wann Warst Du mit dieser Bescheinigung beim Arzt/Zahnarzt 2015 oder 2016?

        1. Weiss zwar nicht, wer mit „Du“ gemeint ist, bin aber diesseits mit der vorliegenden „laufenden“ Bescheinigung aus 4/15 bereits in1/16 beim Haus – (Rezepte und Überweisung zum Facharzt) und Zahnarzt gewesen.

          Der Facharzttermin hat allerdings noch nicht stattgefunden …

  3. Meine KK (HKK) hat mir eine unbefristete Bescheinigung ausgestellt. Ich war allerdings dieses Jahr noch nicht beim Arzt. Mal sehen…

  4. IKK Südwest hat ohne Probleme oder neue Passagen eine 3 Monate gültige Ersatzbescheinigung ausgestellt.

    1. … wobei sich die IKK Classic beinhart verhielt (verhält ?) und überhaupt gar keine Ersatzbescheinigungen ausstell (t) e !

      1. Hallo,
        die TK hat mir ohne zu murren auch 2016 mal wieder einen schein für 1 Tag ausgestellt, Das hat sie 2015 auch immer gemacht, nur ende des jahres für Zahnsrzt mal für 3 Wochen. Kann es also SachbearbeiterIn selbst entscheiden? Wenn es dann aber jedes mal 5 oder 10 € kostet? Sollte man dann klagen?

  5. Die Barmer GEK stellt die Ersatzbescheinigung, dort „Behandlungsschein“ genannt, nur noch in der Form aus, dass sie diesen mit einer Gültigkeit von 2 Wochen direkt in die Arztpraxis schickt. Postalisch kann man sich mit viel Diskutieren auch eine zuschicken lassen, ist dann aber auch wieder nur 2 Wochen gültig. Seitens der Geschäftsstelle teilte man mir mit, dass es zwar theoretisch möglich wäre, die Bescheinigung auch mit einer Gültigkeit von bis zu 3 Monaten auszustellen, aber da dies ja lediglich eine „Verlagerung des Problems in die Zukunft“ sei, würde das ja nichts bringen, und man unterließe es deshalb. Folglich muss man immer mit einem Handy zum Arzt gehen, und von dort aus anrufen und die Faxnummer der Praxis durchgeben. Die Nummer ist aber zumindest kostenlos. Riesiger Aufwand, zugleich bekommt die Krankenkasse genau mit, wann man zu welchem Arzt geht (oder man gibt eine andere Faxnummer an, sofern man Zugriff auf ein Faxgerät hat, und nimmt die Bescheinigung dort selbst entgegen). Es wurde auch angedeutet, dass sie es nicht gerne sähen, wenn der Arzt oder der Patient sich davon Kopien macht. Weiterhin geht das erst, wenn man ein Bild eingereicht hat (zum Glück wird dies noch nicht mit der Person abgeglichen), und die Karte zugeschickt wurde.
    Aber das eigentliche Problem ist ja: Solange man die neue Versichertennr. (mit Anfangsbuchstabe) nutzt, ist man im Gematik-System drin, und sobald die Telematik-Infrastruktur aufgebaut ist, sind die Patientendaten frei zum Zugriff durch wen-auch-immer. Deshalb ist die Ersatzbescheinigung auch höchstens ein symbolischer Widerstand. Ebensolches gilt für eine Patientenverfügung zum Datenschutz, die ebenfalls zwar von den Ärzten in die Akte genommen wird (und in speziell darauf ausgelegter Formulierung auch von der Krankenkasse entgegen genommen wurde), aber ob es wirklich möglich ist, zu kontrollieren, dass die Daten tatsächlich nicht in der Arvato-Gematik-Cloud landen, sobald diese errichtet ist, steht leider auf einem ganz anderen Blatt.

    1. Klar, einen 100 %igen Schutz gibt’s leider nicht, wenn sich auch noch völlig über alles hinweggesetzt und sämtliche Daten einfach verpflichtend angefordert und zentral online gespeichert werden sollten. Aber genau deshalb ist ja unser Protest und Kampf gegen dieses gesamte System so enorm wichtig, da dieses sogar existenziell, wie in einigen anderen Ländern bereits geschehen, werden kann …

  6. Mir sind Informationen aus aktuellen Gerichtsverfahren bekannt, die aktuell auf das neue eHealth-Gesetz aufbauen und die Mitwirkungspflicht zur Bedingung machen, damit eine Ersatzbescheinigung ausgestellt wird. Dabei stellen sich folgende Fragen: 1. Das Gerichtsverfahren wurde zu einem Zeitpunkt eröffnet, als das neue Gesetz noch nicht gültig war. 2. Es entsteht ein gravierender Rechtswiderspruch zwischen einer Klageerhebung gegen eGK und TI und der Forderung der Mitwirkungspflicht, denn die Einsendung eines Lichtbildes würde ja die gestellte Klage konterkarieren. Das heißt, ich führe einen Gerichtsprozess gegen die Ausstellung der eGK und Anbindung an die TI und soll gleichzeitig mitwirken die eGK zu beantragen. Da in einem offenen Prozess die vorgetragenen Rechtsverletzungen strittig sind und der einstweilige Rechtsschutz Vorrang hat, da niemand sagen kann ob die Rechtsverletzungen des Datenschutzes, auch durch ein eingesendetes Lichtbild fortgesetzt werden, halte ich die Ausnutzung des neuen eHealth-Gesetzes in diesem Punkt in laufenden Verfahren für absurd. Es ist nicht vorstellbar, dass dieses Gesetz verfassungsgemäß ist und ausreichend juristisch abgeglichen wurde.

  7. Bzgl. des § 15 Abs. 6 SGB V, in dem es u. a. heisst:

    „(…) Die Krankenkassen haben einen Missbrauch der Karte durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken.“ (…), muss man sich fragen, durch welche „geeignete Maßnahmen“ sie es denn bewerkstelligen die Identität des Fotoeinsenders mit dem (angeblichen) Karteninhaber und dessen Unterschrift zweifelsfrei abzuklären, so wie es per Gesetz vorgeschrieben ist?

    Gilt die jetzt hervorgehobene angebliche Mitwirkungspflicht (für die Einsendung eiens Fotos) nur einseitig für den GK Versicherten oder haben die KKen gegenüber den bestehenden Gesetzen und ihren Versicherten (wie Datenschutz etc.) etwa keine (Mitwirkungsver -) Pflicht (ung) en?

  8. Hallo User – warum spricht hier niemand das Thema NEUE VERSICHERUNGSNUMMER an?
    Die eGK ist samt Bild zweitrangig – das Problem ist und bleibt die neue Versicherungsnummer!
    Damit werden sämtliche gespeicherten Daten für „Hinz und Kunz“ zugänglich.
    Ich habe im Moment noch das große Glück, dass es mir gesundheitlich so gut geht, dass ich seit der Thematik „eGK“ noch keinen Arztbesuch benötigt bzw. noch keinen Gang zum Arzt in Angriff nahm – weder praktischer Arzt noch Zahnarzt.
    Durch die neu zugeteilte Nummer wird der Patient wirklich gläsern und dem Zugriff Gewinn-orientierter Lobbyisten ausgesetzt. Deshalb lehne ich diese „Verglasung“ meiner Daten ab – denn, die neue Versicherungsnummer wird auch auf euren „Ersatzbescheinigungen“ stehen, deshalb wird damit dem wirklichen „Zweck“ der Bild-eGK ebenfalls Vorschub geleistet! Ihr müsst euch gegen die neue Versicherungsnummer wehren! ————Obwohl wir durch die Ident-Nummer ohnehin schon mehr als
    nur gläsern sind.

    1. Nun ja, also eigentlich geht’s nicht primär um die internen Daten bei den KV, gespeichert über welche KV-Nr. auch immer, denn die (nur) dafür erforderlichen sind dort ja auch wichtig und völlig richtig aufgehoben. Hauptsächlich geht’s jedoch um die vielen weiteren Daten die noch von den Ärzten und Krh., trotz bestehender Schweigepflicht, zentralisiert erhoben, extern online gespeichert, und eben für sehr viele zugänglich gemacht werden sollen. Und zumindest vor dem externen Zugriff kann man sich eben durch die Ablehnung der eGK teilweise schützen. Im übrigen sind die gespeicherten Patientendaten bei den KV sowohl über die bisherige als auch die neue KV-Nr. aufrufbar …

      1. Ihre letzte Aussage kann ich nur bestätigen.

        Hatte letztes Jahr bei meiner ehemaligen KK eine schriftliche Datenauskunft über meine gespeicherten Daten angefordert.

        Diese sind sowohl unter der alten OHNE als auch unter der neuen Versicherungsnummer MIT Buchstaben gespeichert und somit von den bekannten Stellen und „Zugriffsberechtigten“ abzurufen …

        Letztendlich hilft nur wie von Rolf D. Lenkewitz oben ausgeführt, die Ablehnung der eGK und der gesamten TI – Struktur, die, was wohl mittlerweile jedem klar denkenden Menschen bewusst sein sollte, ein weiterer Baustein im Überwachungsstaat bedeutet.

        1. Schriftliche Datenauskunft über gespeicherte Daten – das würde mich auch interessieren. Wie haben Sie das gemacht? Schickt man das am besten an eine bestimmte Stelle bei der Krankenkasse, muss man sich auf einen bestimmten Paragraphen beziehen?

          1. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

            Steht doch hier im Forum aales schon erklärt:

            https://ddrm.de/2016/01/20/amtsgericht-muenchen-patienten-haben-anspruch-auf-herausgabe-von-patienten-und-behandlungsdaten/#comments

            § 83 SGB X (LSG Urteil vom 20.05.2010 Az: L 5 KR 153/09 und
            § 305 SGB V (BSG Urteil vom 13.11.2012 Az: B 1 KR 13/12)

            Gruss

    2. Richtig, Sabine! Die neue KV-Nr. ist ein Teil des Gesamtproblems Patientendatensammlung und Gläserner Patient. Sie ist eine grundgesetzwidrige Personenkennzahl, soll kassenübergreifend und lebenslang die Patientendaten für die Vermarktungs-Industrie und die Kontrollfreaks erschließen.
      Ist deshalb Teil meiner Klage gegen die TI.
      Leider haben wir alle zusammen ziemlich gepennt bei der Einführung der Steuer-ID, ich habe mich damals zu sehr drauf verlassen, daß andere den langen Atem haben und diese PKZ in Karlsruhe kippen. Widersprochen habe ich auch und überall, wo sie auftaucht wird sie sofort geschwärzt, aber trotzdem haben Arbeitgeber, Krankenkasse usw. die Nummer irgendwie GEGEN meinen Willen bekommen! Ich hoffe, es findet sich auch dazu noch mal ein kreativer Kreis, um gegen dieses Geschwür vorzugehen – bin dabei!

      1. TI-Verweigerer – falls sich wirklich einmal ein Kreis zusammenfindet, der gegen diese unsägliche IDENT-Nummer klagt, bin ich dabei!

        1. Schön zu hören, ich dachte schon, das ist allein mein Problem.

          1. Nein, nein, ist es nicht.
            Das Thema bleibt weiter offen und kommt jedes Jahr erneut beim Vorgehen gegen den Steuerbescheid auf den Tisch des Finanzamtes.
            Angeblich hat ja die HU
            (-> http://www.humanistische-union.de/themen/datenschutz/steuer_id/) noch Unterstützung für den am FG München gescheiterten Kläger in Arbeit.
            Wenn man da aber anruft oder sie an ihrem Infostand nach dem Stand der Dinge befragt,
            kann niemand konkrete Informationen dazu liefern.
            Vielleicht fragt noch jemand anderes einmal nach.

  9. Meine Tochter hatte am Montag versucht, eine „Ersatzbescheinigung“ bei der Barmer telefonisch zu bestellen, was im vergangenen Jahr noch relativ unkompliziert klappte. Die Dame wollte diese Bescheinigung in die Praxis faxen, aber schon mit dem Hinweis, dies wäre das letzte Mal. Am nächsten Vormittag war allerdings kein Fax in der Praxis angekommen. Darauf sind wir in die Geschäftsstelle und wollte ihr zunächst eine Bescheinigung ausstellen, auch mit dem Hinweis, dies wäre das letzte Mal. Als sie für eine Facharztbehandlung am kommenden Montag eine zweite Bescheinigung ausgestellt haben wollte verweigerte man ihr die Ausstellung komplett. Auf ihr Drängen bekam sie lediglich ein allgemeine Bestätigung über die bestehende Versicherung mit der neuen Versicherungsnummer. Ihr einziges „Vergehen“ war bisher das Passbild nicht einzureichen. Sie hat weder Widerspruch gegen die Abgabe des Passbildes eingelegt oder eine Klage gegen das neue Verfahren eingereicht.
    Da es sich um einer dringende ärztliche Behandlung handelt, stehen wir sehr unter Druck. Was können/sollten wir jetzt unternehmen?
    Bei der Rechtsberatung beim Amtsgericht sagte man ihr, sie solle sich einen Anwalt suchen und eine einstweilige Verfügung beim Sozialgericht würde bis zu drei Jahren dauern.

    1. Unabhängig davon, dass dieses Verhalten nichts als Schikane ist und natürlich immense Aufwendungen verursacht, bleibt es für mein Rechtsverständnis dabei, dass jeder beitragszahlende Versicherte einen uneingeschränkten Anspruch auf die Leistungen der GKV hat. Auch unabhängig der neuen Regelungen zur eGK nach diesem sog. E-Health-Gesetz.
      Insofern spätestens in einer Arztpraxis die KV bei telefonischer Nachfrage die Mitgliedschaft, und somit Anspruchsberechtigung, bestätigen muss. Und dann jeder vernünftige Arzt auch seinen Pflichten bei notwendiger Behandlung nachkommen wird. Anderenfalls gleich einen anderen Arzt aufsuchen und diesen ggf. bei der Ärztekammer melden, wenn es einem wichtig ist. Zudem sollte man abschließend auch jegliche finanzielle und zeitliche Aufwendungen, die durch dieses verwehrende Verhalten der KV entstanden sind, als sog. kausale Folgeschäden / Aufwendungen geltend machen. Damit die KV sich daran erinnert, dass Versicherte keine Menschen 2. Klasse, sondern Beitragszahler mit Ansprüchen sind.

      1. Alles klar. Wir werden morgen erst einmal einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht abgeben. Ein Richter vom Sozialgericht mit dem ich dort heute telefoniert habe hat mir etwas Mut gemacht.
        Die Frechheit war ja von dem Typen bei Kasse zu behaupten das ohne Passbild-Abgabe, d.h. „ohne Mitwirkung“, in Zukunft a l l e Behandlungskosten von ihr privat zu löhnen sind. Die Rechtsgrundlage seiner Entscheidung konnte er uns natürlich nicht nennen. Die würden wir erst erfahren, wenn wir unser Begehren schriftlich an die Kasse vortragen würden.Dann wollte er uns noch einen Vortrag halten, in der Richtung, was für hoffnungslose Spinner wir doch sind. Wir haben aber dankend abgelehnt. Hoffentlich klappt das bis Montag, denn auf den Termin musste sie 3 Monate warten!
        Ich hatte schon mal das Problem, daß ein Facharzt die Behandlung abgelehnt hat, obwohl ich diese Einzelfallbestätigung hatte. War zum Glück nichts lebenswichtiges.Da Fachärzte aber ja manchmal sehr lange Wartezeiten auf einen Termin haben ist das mit dem Wechseln natürlich leider nicht so einfach.
        Wir überlegen jetzt, ob wir gegen die Sache an sich Klagen, also gegen zentrale Speicherung aller Patientendaten durch die IT-Infrastruktur.
        Wer hat Erfahrungen? Wie formuliert man so eine Klage? Ohne Anwalt wird das wohl nicht gehen? Oder doch?

        1. Hallo Tina –

          genau das ist es!! Die eGK an sich ist zwar albern, ob mit oder ohne Bild, aber darum geht es nicht. Die Karte würde ich akzeptieren, doch sie ist der Schlüssel zur Telematik-Infrastruktur (TI) und darum geht es! Das macht den Versicherten zum Gläsernen Patienten und zum Opfer der Vermarktungsinteressen von Gesundheitsindustrie und Pharmakonzernen. Und selbst, wenn man medizinische Datenspeicherung – derzeit angeblich( noch) freiwillig – ablehnt, die Arztsoftware wird in Zukunft so entwickelt, als ob es keine Verweigerer gäbe. Da die Ärzte davon abhängig sind, werden die dann solange quengeln, bis auch der letzte Patient den Widerstand aufgibt und der Speicherung zustimmt…
          Also – jetzt klagen gegen die TI und Datenspeicherung! Das geht vor den Sozialgerichten ohne Anwalt (außer event. BSG, aber soweit muß man erstmal kommen..) Es gibt Musterklagen im Netz, an denen man sich orientieren kann.
          Die Frage ist aber erstmal, wo Sie ansetzen können – die gKV müßte einen anfechtbaren Widerspruchsbescheid erlassen haben, mit dem Sie vor das Sozialgericht ziehen..

          1. Vielen Dank für die Antwort!

          2. Also kann man gegen die TI noch klagen, auch wenn man die Karte schon akzeptiert hat?

        2. Würde vorerst so vorgehen:

          1. Ersatzbescheinigung schriftlich bei der KV mit Zustellungsnachweis beantragen und gleich auf alle Fakten hinweisen, sowie die folglichen rechtlichen Schritte benennen. Bei weiterer Verwehrung um rechtliche Grundlage und klagefähigen Bescheid bitten
          2. Kurzfristigen Termin wahrnehmen. Höflichst bitten sich die Mitgliedschaft per Fax zusenden zu lassen, wenn diese weiterhin nicht vorliegt. Reaktion abwarten
          3. Klageschrift mit möglichst spezialisiertem Fachanwalt einreichen. Dieses Gedächtnis-Protokoll der ersten Reaktionen der KV würde ich sicher auch darlegen. Die Sozialgerichtskosten für den Anwalt sind zumeist über jede RS-Versicherung abgedeckt, oder auch in vielen Mitgliedschaften wie Patientenvereinigungen etc. enthalten

          Aber vielleicht klappt’s ja schon über den schriftlichen Weg, bzw. durch die Arztpraxis.

          Die rechtlichen Möglichkeiten, formalen juristischen Anforderungen, und Erfolgsaussichten einer grundsätzlichen Klage gegen dieses ganze geplante System, sind hier natürlich die Fragen überhaupt. Damit müsste sich jedoch wohl ein Team von mehreren Fachanwälten Rechtsgebiete-übergreifend (Menschen-, Grund-, Straf-, Haftungs-, und Sozialrecht) beschäftigen. Denn zumindest aus meiner Sicht wird man wohl nur über das Sozialrecht und eben deren Gerichte nicht dagegen ankommen können.

          1. Wer es sich leisten kann oder die passende Rechtsschutz-Versicherung hat, kann damit sicher Anwälte beschäftigen..
            Ist aber erstmal wenig aussichtsreich – die Sozialgerichte, durch diese Instanzen muß man durch – werden aufgrund der aktuellen Gesetzeslage entscheiden, also immer gegen die TI-Verweigerer. Ob nun ohne oder mit Anwalt, ist eigentlich egal. Entscheidend ist, am Ende vor dem Verfassungsgericht anzukommen und dort dafür zu sorgen, daß §291a SGB V auf Grundrechte-Kompatibilität überprüft wird – nur dort kann das Gesetz für grundgesetzwidrig erklärt und damit beerdigt werden . Deshalb ist es aber wichtig, daß möglichst viele mit vielfältigen Argumenten klagen – erstens um die breite Ablehnung zu untermauern und zweitens, um die Fortsetzung dieser Politik möglichst lange zu verzögern.
            Für’s BVerfG finden sich dann bestimmt genügend Anwälte mit ausreichend Sportsgeist…

          2. Ja, Tina. Grundsätzlich ja.
            Das Problem am Klageweg ist, daß man „Selbst, unmittelbar und gegenwärtig“ betroffen sein muß.
            D.h. man muß für das Gericht ausreichend bedeutende Gründe finden, wie einen selbst und im Moment ein Nachteil entsteht. Dadurch daß die eGK aktuell angeblich nicht mehr kann und macht, als die alte KVK, meinen viele Gerichte (einschl. BSG-Urteil ), daß gegenwärtig keine Gefahr von der eGK ausgeht und ja die medizinischen Anwendungen lt. Gesetz freiwillig seien. Dagegen zu argumentieren, ist schwierig – es braucht hinreichend schwergewichtige Argumente, damit das Gericht eine Entscheidungsnotwendigkeit sieht. Z.B. daß die „Freiwilligkeit“ schleichend ausgehöhlt werden kann, daß die TI-Entwicklung auch die Behandlung und das Arzt-Patient-Verhältnis beeinflußt, wenn man die TI ablehnt oder Ärzte in der Zukunft die Patienten zur „freiwilligen“ Datenspeicherung nötigen werden, weil die Praxissoftware TI-konform nach mehr und mehr Angaben verlangen wird..usw….
            Erst informieren, es gibt einige Initiativen, die sich mit dem Thema beschäftigen:
            https://digitalcourage.de/themen/gesundheitsdaten
            http://initiative-patientendaten.de/?page_id=49
            http://ccc.de/de/elektronische-gesundheitskarte
            http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/pages/patinfo1.html
            … um nur mal ein paar Seiten zu nennen..

          3. Ach ja, der link ist sicher auch sehr hilfreich, wenn man alleine loslegen will
            http://wiki.liste-neuanfang.org/index.php5?title=H%C3%A4ufig_gestellte_Fragen_zum_rechtlichen_Vorgehen_gegen_die_EGK_-_FAQ#Wozu_das_Ganze

            Viel Vergnügen!

            P.s. Kennt jemand weitere Netzwerke oder vielleicht Runden, wo man sich auch mal treffen kann (Schwerpunk für mich wäre PLZ-Bereich 0 und 1) – ich bin nicht so „netz-affin“

    2. Für die Behandlung würde ich dem Arzt die Sache erklären, sagen, dass es dringend ist, und dass keine eGK vorhanden ist. Eine Möglichkeit wäre das Papier-Ersatzverfahren, wie es hier beschrieben ist: https://digitalcourage.de/themen/elektronische-gesundheitskarte/fragen-und-antworten-zur-egk#alternative

      Mir wurde in einer Arztpraxis gesagt, dass ein Arzt nicht verpflichtet ist, das Papier-Abrechnungsverfahren mitzumachen. Möglich ist es aber. Eine eGK kann man schließlich auch mal verlieren, auch dann muss ein Arztbesuch möglich sein! Den Arzt, der bei einer dringenden Sache die Behandlung ablehnt, weil die eGK fehlt, will ich auch erstmal sehen. Zur Not, also wenn sonst nichts hilft, in der Praxis erklären, dass das am nächsten Tag in der Zeitung stehen könnte. „Gesundheitskarte verloren: Arzt verweigert dringende Behandlung“. Keine schöne Publicity!

      1. Die Götter in Weiß stehen da leider manchmal über den Dingen.
        „Einem Urteil des Berliner Sozialgerichts folgend, besteht jedoch leider kein Rechtsanspruch auf eine Papierbescheinigung anstelle einer elektronischen Gesundheitskarte.“ steht auch auf der Seite von deinem Link. Kann man das irgendwo genauer nachlesen? Ich fürchte schon unsere Klage beim Sozialgericht wird nix bringen.

  10. Meine Erfahrung mit AOK Bayern:
    Zum Anfang des Quartals (Anfang Januar) wie immer per Email neuen Abrechnungsschein bestellt. Abrechnungsschein am nächsten Tag bekommen, allerdings mit einem Aufdruck „Nur bei akuten Schmerzzuständen, Lebensgefahr“ und ähnliches. Email geschickt, dass ich einen normalen Abrechnungsschein brauche, der für jeden normalen Arztbesuch gültig ist. Antwort: „Das ist der richtige Abrechnungsschein für Sie“. Nochmal Email geschickt und erklärt, dass die Kasse verpflichtet ist, mir ein Mittel zur Verfügung zu stellen, mit dem ich die mir zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen kann. Antwort: „Entschuldigung, da ist uns ein Fehler unterlaufen“. Nächsten Tag richtigen Abrechnungsschein im Briefkasten gehabt.

    Der Zusatz „Nur bei akuten Schmerzzuständen etc“ war jetzt schon öfter drauf, das ist wohl gedacht um beim Arzt Probleme zu bereiten. War auch so; einmal musste in der Praxis erst Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden, „ob wir damit abrechnen können“; eine andere Ärztin meinte: „Ich kann Sie ablehnen“. Was sie dann aber nicht getan hat. 2016 war ich noch nicht beim Arzt.

    Mein Eindruck: Sie versuchen es einem weiterhin schwer zu machen, wollen aber gleichzeitig Ärger vermeiden. Gegen einen Bescheid, dass ich keinen Abrechnungsschein kriege, würde ich klagen; soweit ich weiß, kostet mich das gar nichts, selbst wenn ich verliere.

  11. Was die „Ersatzbescheinigungen“ angeht, wollte letztes Jahr für den Zahnarzt eine haben – die sollte ich nur für einen Tag und bei Nennung der Fax-Nr. der Arztpraxis bekommen. Also eingeschränkte Arztwahl, Bevormundung in der Lebensgestaltung…
    Habe ich angefochten und ermutigt durch das SG Urteil von Düsseldorf Quartalsscheine eingefordert. Jetzt läuft ein Widerspruch gegen den Negativ-Bescheid und dann sicher irgendwann die Klage. Blos gut, daß ich nicht unmittelbar krank bin. ..

    1. Hallo TI_Verweigerer,

      meine Versicherung weigert sich ebenfalls, mit „Ersatzbescheinigungen“ zu schicken. Könntest du mir bitte schreiben, welches SG Urteil aus Düsseldorf du meinst? Danke schon mal im Vorraus!

  12. Nach I/15 Kasse gewechselt, weil die IKK classic absolut verweigerte, mir irgendetwas auszustellen, als die Karte, die ich ablehnte. Folge: Zahnarzttermin Facharztermine geplatzt, Hausarztrechnung „privat“.

    Vom Sozialgericht aufgefordert worden, meine Klage insbes. gegen die Nummer zurueckzuziehen, sonst waere es nicht mehr kostenlos. Halte ich aufrecht und warte ab.

    Jetzige Kasse hatte mir auf Vorrat je 2 Quartalsbescheinigungen, dazu in Arzt/Zahnarzt sofort ausgestellt, da ich klar sagte, dass ich klage. Das war in II/15!

    Facharzttermin im Dezember – rausgeflogen, weil ich dem beim ersten Termin mir auferlegten Befehl, zum zweiten die Karte mit zu bringen, nicht Folge leistete. Habe letzte Woche mir seinen Arztbrief vom Hausarzt kopieren lassen, wo die Laborbefunde drinstanden „ohne weitere“ Behandlung, da Patient offen Karte verweigert, Behandlung abgebrochen oder so aehnlich.

    Kasse dazu: Arzt hat keine Ahnung. Ersatzbescheinigung ist zahlungsbegruendend.

    In diesem Fall bin ich froh, dass es wohl kein Krebs ist, Rest ist mir egal in dieser Sache. Arzt kann ich z. T. verstehen, weil die Bescheinigung vom Fruehjahr 2015 war (!) und das wird sich dieses Jahr wiederholen. Ich habe fuer alle vier Quartale Bescheinigungen je 2×2 Stck., abgezeichnet im Dezember.

    Die Schwestern sind oft sehr zickig und man muss erklären … Auszerdem hasse ich diese schlauen aelteren und juengeren Damen in der Schlange, die aus der Zeitung wissen, dass die Karte Pflicht ist und außerdem nicht so viel Zeit wie ich haben … :-))

    1. apropo „zickende“ Sprechstundenhilfen:

      Habe bei jüngeren resp. älteren mal laut und deutlich gefragt, wie sie es denn fänden, wenn demnächst über ca. 2 Millionen Zugriffsberechtigte davon Kenntnis erlangen könnten, dass sie z.B. aus ihrem letzten Urlaub mit einer Geschlechtskrankheit zurückgekommen wären bzw. dass sie sich die Gebärmutter haben entfernen lassen müssen.

      Einige schauen dann ganz betroffen und irritiert und fangen vereinzelt an wohl langsam mal nachzudenken …

      1. Echt klasse reagiert !!

        Manchmal muss es eben derart verdeutlicht werden.
        Die Meisten „schlafen“ einfach immer noch …

        1. Ich habe das schon mehrfach zum Besten gegeben, also nochmal:

          War zum Blut-Abnehmen mit zwei Schwestern allein, die sich ueber mich lustig machten, da ich wegen der Datenspeicherung eGK verweigere, ob ich denn nicht wuesste, dass sogar Handys abgehoert werden koennten, heutzutage usw.

          Ich habe denen in Ruhe erklaert, dass ich da ein Diplom habe, vom Fach bin, gerade drum … usw.

          Worauf sie sich beide scherzend versicherten, dass sie nichts zu verbergen haetten („DU?“ „Nee -Du?“ „Nee – ich auch nicht“) kicherten usw.

          Worauf ich sie grinsend bat, dann doch mal die Buxen runterzulassen, ich wolle sehen …

          Dann war das Kichern vorbei.

          Und ich habe gelacht. Herzlich.

      2. 1. Es sind nicht die Sprechstundenhilfen, die verstehen meist schon. Es sind die Rentnerinnen in der Schlange hinter dir, die sich bestens informiert fühlen und dich für einen Trottel mit zu viel Zeit halten, unter ihrer Würde finden, auch nur drüber zu reden.
        2. Unsere Mitmenschen meinen immernoch, das Problem was ich habe, wären die paar Daten auf der Karte, so mein Eindruck.
        3. Es sind unsere Medien, die uns keine Chance lassen, dass das Übel wenigstens öffentlich diskutiert wird. Ich will ja nicht den abgedroschenen begriff L****presse schon wieder verwenden, aber so ungefähr ist es durchaus. Resultat: Pos. 1

      3. Es gibt noch beeindruckendere Argumente: Bei meinen Kollegen ist beispielsweise nun anerkannt, Facharztwechsel wird schwieriger, weil der Neue sofort sieht, dass du vorher bei demunddem warst mit demunddem Befund, worauf wahrscheinlich ist, dass die „Zweitmeinung“ eine abgeschriebene sein wird. Und man sich zu schämen hat, wegen Ärztehopping, psychisches Problem? ;-)
        Dass ist den Leuten peinlicher, nämlich erwischt zu werden, dass sie den Halbgöttern in Weiß nicht trauen.
        Die Zahnärztin darf ruhig wissen, dass ich mir einen Tripper geholt habe, hatten wir ja alle mal, als wir jung waren, oder?
        :-))

        1. Absolut Solneman,
          hast natürlich unendlich Recht. Ist auch alles nicht mehr zu verstehen, da seit nunmehr so vielen Jahren sicher jeder einmal davon gehört haben wird. Nur gibts in unserer heutigen Welt leider viele Gründe warum Menschen so leichtsinnig mit ihren Daten umgehen, Behörden blind vertrauen, nur oberflächlich hinhören & lesen, nicht nachfragen, sich kaum wehren, keinen Blick fürs Wesentliche haben, und gar nicht selbst nachdenken (wollen), etc.. Und dann gibts nunmal leider immer die unzähligen Interessengruppen die sich genau dieses zu Nutze machen.
          Bin daher letztlich auch der Meinung, dass dieses enorme Datenschutzproblem dieses ganzen Systems mit der eGK erst einmal richtig bekannt gemacht werden muss. Die paar Radio-Interviews, Beiträge in Morgensendungen, Veröffentlichungen von Datenschützern, und auch diese Aktion, haben einfach leider bislang kaum die nunmal rund 70 Mio. Versicherten erreicht.
          Aber wie soll man auch jemanden erreichen, wenn diese beschriebene Mentalität vorherrscht. Da kann man eben 1000 Mal Recht haben …

    2. Zu welcher Kasse hast du denn gewechselt?

  13. Für mich stehen die Fragen im Raum:

    Ist die eGK ein gesetzliches Dokument, wie z. B. Ausweis oder Reisepass, oder hat sie mit einer Volkszählung in irgendeiner Art und Weise etwas zu tun? Falls nicht, müssen wir dann auf ein Vorhaben reagieren, das vom Gesetz unbedingt durchgezogen werden will oder muß?

    § 60 SGB I (Mitwirkungspflichten) wurde bereits einmal erläutert. Auch § 307 SGB V. Ich hatte im Internet den § 63 SGB V (Grundsätze) gefunden. Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 01.12.2015 / 2114. Leider konnte ich dieses nicht ausdrucken. Wer weiß warum nicht. Hier stand im Abs. 3a: Gegenstand von Modellvorhaben nach Abs. 1, in denen von den Vorschriften des Zehnten Kapitels dieses Buches abgewichen wird, können insbesondere informationstechnische und organisatorische Verbesserungen der Datenverwendung, einschließlich der Erweiterungen der Befugnisse zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzen von personenbezogenen Daten sein. Von den Vorschriften des Zehnten Kapitels dieses Buches zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzen personenbezogener Daten darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Versicherten und nur in dem Umfang abgewichen werden, der erforderlich ist, um die Ziele des Modellvorhabens zu erreichen.

    Vielleicht ist dieser § von Bedeutung und jemand ist in der Lage ihn auszudrucken. Ihr könnt ja mal google und den ganzen Text durchlesen.

    1. Gesetzestexte hole ich mir immer von gesetze-im-internet.de
      z.B. hier:
      http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__63.html

      Auf der Startseite gibts meist auch eine Gesamtausgabe als pdf zum download..

    2. Die eGK kann m.E. mitnichten ein Ausweis i. S. eines PA oder Reisepasses sein, da ihr definitiv die dafür erforderliche digitale Identität fehlt (s. fehlender Abgleich der Identität von Foto, Unterschrift und eGK Inhaber selbst) …

      Will man dagegen einen Angel – resp. einen Fischereischein erwerben, muss man sowohl eine Prüfung ablegen als auch bei der Behörde persönlich ein Lichtbild für das Ausweisdokument vorlegen um die Identität abzuklären.

      http://www.angelschein.net/angelschein-machen/

      Schliesslich soll der Fisch ja auch wissen, wer ihm ans Leder ähhhhh will sagen an die Kiemen will …

  14. Ich bin bei der BKK Akzo Nobel versichert und habe heute einen Anruf bekommen, dass die BKK Akzo mir künftig keine Abrechnungsscheine mehr ausstellen und zusenden werde. Nun hätte ich zwei Möglichkeiten: Ein Foto einzusenden und die eGK zu erhalten oder zu kündigen und mir eine andere Krankenkasse zu suchen. Bisher ging es so, dass mir die Krankenkasse die Abrechnungsscheine im Voraus, nur beschränkt auf das Quartal, zugeschickt hat bzw. auf Nachfrage der Ärzte meine Versicherung bestätigt hat.
    Ich werde mir diese Ablehnung jetzt mal schriftlich geben lassen. Offenbar ist die HKK eine der wenigen Krankenkassen, bei der das Papier-Ersatzverfahren noch problemlos funktioniert (?).

  15. Copy / Paste meiner Information an die akv-ag-ecard@listen.akvorrat.org:
    Hallo Liste,

    vorgestern rief ich mal wieder bei der KKH an.
    Gesprächsdauer unter 30 Sekunden, ich bat um
    Quartalsbescheinigungen für Allgemeinmediziner
    und Zahnarzt. Kein Problem, keine Rückfrage.

    Eine halbe Stunde später wunderte ich mich, dass
    mein Fax noch nichts ausgespuckt hatte.
    Kein Wunder, zur Bitte nach Fax und Nummer bin
    ich gar nicht gekommen ;)

    Heute morgen war ein Brief im Postfach mit freundlichen
    Grüßen vom KKH-Serviceteam Hannover und den
    gewünschten Bescheinigungen.

    Ich kann also wieder mal nur ein problemloses
    Quartal ohne eGK melden.

  16. Die IKK Südwest hat mir nun eine eGK ohne Foto ausgestellt, nachdem ich zwei Jahre ausharrte und mir stets Papierbescheigungen ausstellen ließ (teilweise per Quartal teilweise als Faxe an die Praxis). Im Endeffekt wurde der IKK Südwest wohl klar, dass personeller Aufwand und Kosten geringer wären wenn sie nachgeben. Man muss nur den längeren Atem haben. Als Begründung benannte ich, dass mein Mitwirken beim Erstellen des Fotos nicht möglich sei. Bei näherem Nachfragen präzisierte ich nur geringfügig, dass dies mit meinem Gewissen nicht vereinbar sei, sprich: ein Gewissenskonflikt ähnlich der Begründung der Wehrdienstverweigerung (damals als es noch die Wehrpflicht gab). Ihr müsst das nicht weiter ausführen. Eure Gewissensfreiheit ist laut Grundgesetz ähnlich stark geschützt wie die Religionsfreiheit. Meiner Meinung nach ein weitaus ehrlicherer Weg als diffus Religion heranzuziehen wo den meisten klar sein dürfte, dass es nur ein Vorwand ist. Das eGK Gesetz stellt auch gar nicht auf irgendein Recht ab, dass sie euch nach den Gründen fragen dürften. „Mitwirkung nicht möglich“ sollte reichen. Alles darüberhinaus erklärende ist ein freiwilliger Bonus weil man ja diplomatisch und nicht unhöflich sein möchte. Bei weiterem Querstellen seitens der Kassen, droht mit dem Gang vor das Sozialgericht und/oder Wechsel zu einer anderen Kasse die euren Grundrechten mehr Achtung schenkt. Dann Warten, Warten, Bescheinigungen holen. Und plötzlich löst sich der Knoten.
    Das Foto ist aber, wie bekannt sein dürfte, nebensächlich. Das eigentliche, in der nächsten Runde anzugehende, Problem ist die elektronische Patientenakte.

    1. Mit Verlaub, aber dieses ist doch kein Erfolg !!

      Also entweder verwechselst du damit irgendetwas, oder hast leider noch nicht alles vollständig verstanden … Mit der Nutzung dieser Karte, ob nun mit oder ohne Foto, bist du jedenfalls jetzt voll in diesem System.

      1. Genau! eGK= Anschluß an big data!
        .. und die Wehrpflicht ist nicht abgeschafft, sondern nur „ausgesetzt“. Wenn die BW dauerhaft nicht auf ihren Soll-Status kommt und weiterhin grundgesetzwidrig Deutschland in aller Welt verteidigt, wird es auch da eine Rolle rückwärts geben. Aus nichtigen aber der Masse der nichtbetroffenen Bevölkerung plausiblen Gründen wie dem Aufhalten einer Flüchtlingsflut oder ähnlichem.
        .. aber das ist hier ja nicht das Thema…

  17. TK stellt zwar via Fax Bescheinigungen aus, in der Praxis lässt das System den Arzt aber gar nichts ausstellen (Rezepte, AU) ohne eGK. Manuelle Angabe wohl nicht möglich, daher nur Privatabrechnung.
    Muss jetzt wohl den Hausarzt deswegen wechseln, bin aber nicht so sicher, dass das auch für andere Ärzte funktioniert.

    1. @ hatnochkeine

      Dass eine manuelle Angabe resp. Ausstellung von Rezepten o.ä. ohne eGK nicht möglich sein soll, ist Blödsinn – da will man Ihnen eine Bären aufbinden.

      Es gibt in der Praxis – Software einen Menüpunkt (Ersatzverfahren) für diese manuelle Eingabe, wenn zuvor die betreffenden Daten, die auf der Ersatzbescheingung stehen, manuell eingegeben worden sind.

      Bin SO ohne Probleme und ohne eGK – nur mit der „unbefristeten“ Ersatzbescheinigung bewaffnet – in 4/15 und in 1/16 ohne Probleme sowohl beim Facharzt als auch beim Hausarzt gewesen, der darüber hinaus sowohl normale Rezepte (rosarot) und Überweisungen ausgestellt und ausgedruckt hat.

      Nehme mal eher an, dass es dem o.a. Hausarzt wohl eher am guten Willen zu mangeln scheint …

  18. Heute habe ich in der AOK-Zweigstelle in HH-Billstedt eine Bescheinigung über meine dortige Mitgliedschaft ausgehändigt bekommen und einen Facharzt für Magen und Darm in der Nähe des Einkaufszentrums gefunden, der mich auch ohne eine Karte behandelt.

    Zunächst wurde mir erklärt, dass ich eine Überweisung vom Hausarzt brauchen würde. Auf meine Frage, ob wir nicht eine freie Arztwahl hätten, war das Thema mit der Überweisung auch schon wieder erledigt. Mit Ultraschall wurde ich untersucht und wegen einer Entzündumg im Darmbereich habe ich Antibiotika und etwas gegen die Schmerzen (die mich die letzten drei Nächste nicht mehr richtig schlafen liessen) verschrieiben bekommen.

    Eine Praxis für Allgemeinmedizin, die sich gegenüber der AOK-Filliale im Ärztezentrum befindet verweigerte jedoch mich ohne Karte zu behandeln und zusätzich soll es dort auch einen Aufnahmesztopp für neue Patienten geben, weil die Praxis schon zu viele Patienten hat.

    Hätte ich keine Artzpraxis gefunden, die mich ohne Karte behandelt, dann hätte ich über den Notruf einen Notarzt angefordsert und würde mich ins Krankenhaus einliefern lassen. Nach dem fachärzlichen Befund meines behandlenden Arztes würde die Entzündung ohne Antibiotika nicht von alleine wieder verschwinden.

  19. Hallo,

    Ich hatte bereits in dem anderen Strang einen Beitrag verfasst und dort auch eine sehr ausführliche Antwort erhalten. Leider war diese nicht so gut.

    Nun wäre meine Frage:
    Was kann ich machen, falls sich meine Krankenkasse sich weigert, mir einen Papiergebundenen Versicherungsnachweis zuzusenden? Im Moment ist es leider so, dass ich ständig schmerzen in der Brustmitte habe, inklusive leichterer „Schwindel-Momente“, in denen ich das Gefühl habe, dass Gleichgewicht zu verlieren und evtl. zu Boden zu fallen. Das Brennen in der Brustmitte ist mal etwas mehr, mal etwas weniger. Das hätte ich gerne und noch bevor es zu einem Infarkt oder Herzstillstand kommt, abgeklärt. Auch habe ich Ende März einen Termin bei meinem Arzt und zum Zahnarzt muss ich auch. Wenn man mich dort überall auffordern würde irgend etwas zu unterzeichnen, dann würde mir das sehr Große Schwierigkeiten bereiten. Ungerne möchte ich am Thresen der verschiedenen Arztpraxen über Dinge sprechen, die Dritte nicht mithören müssen.

    Ich verstehe das einfach nicht! Wenn ich zm Bäcker gehe, 10 Brötchen bestelle, 1,50€ bezahle, dann werden mir diese doch auch ausgehändigt. Die Krankenkasse erhält die Beiträge pünktlich, unternimmt aber ständig den Versuch sich zu weigern. Mich belastet das sehr.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Anton.

  20. Habe in diesem Jahr von der TK für jeden Arztbesuch Papiernachweise bekommen und sie auch problemlos zur Anwendung bringen können, Stand: Ende Januar

    Sollte ich dennoch bereits im System erfasst sein, habe ich dem zumindest nicht freiwillig zugestimmt. Ich meine, daß es juristisch schon einen Unterschied macht, ob man eine Karte annimmt oder nicht. Wenn ich aber die neue Gesetzeslage richtig deute, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch das nicht mehr klappt. Bislang sehe ich nicht, wie oder mit welcher Argumentation gegen dieses Gesetz vorgegangen werden kann. Müßte man erst die Ablehnung von der Krankenkasse bekommen, dann die Ablehnung von allen Gerichten, nur mit der Hoffnung, irgendwann vorm Bundesverfassungsgericht zu landen und währenddessen bei Krankheit trotz ordentlicher Beiträge nicht versorgt zu werden? Ich meine, wir bräuchten mehr juristischen Rat.

  21. IKK Südwest Direkt, nach diversen Mails hin und her bekam ich gegen Ende 2015 bei Anforderung eines Ersatzbescheides in zwei getrennten Sendungen eine EGK ohne Bild :( und eine Papierbescheinigung beides bis 2020 gültig. Diese Woche wieder bei 2 Ärzten (Haus- + Fach- bei beiden schon Kunde gewesen) mit Kopien des Papiers gegangen und es ging.
    Trotzdem doof das alles auf die neue Versichertennnummer der EGK läuft, d.h. ja das alles wieder zusammengeführt wird und bei späterer Nutzung der Karte auch mit sichtbar ist.

  22. Die TKK hat mir gestern mit Verweis auf den geänderten §15 SGB mitgeteilt, dass mir nur noch einmalig eine Ersatzbescheinigung ausgestellt wird und dann nicht mehr. Bis dahin war das Ausstellenlassen der Bescheinigungen immer relativ unproblematisch möglich. Ich habe gefordert, dass mir die Entscheidung, keine Bescheinigungen mehr auszustellen, schriftlich mitgeteilt wird, damit ich Widerspruch einlegen kann. Gleich werde ich noch den „höheren Etagen“ dort hinterher telefonieren…

  23. Auch nach einem Gespräch mit der „höheren Etage“ hat sich an dem Standpunkt der TKK nichts geändert, die Dame ließ in der Sache kein bisschen mit sich reden.

    1. Hallo Roza,
      mir ist es am 17.5.16 genauso ergangen. Die TK hat mir bisher aber nur einen Auszug aus dem SGB 5 vom Dezember 2015 zugeschickt. Auf nochmaligen anruf, hiess es die AOK hätte das direkt umgesetzt und die TK nun am 11.5.16. Und es hätte sich noch kein Verantwortlicher dazu geäussert, wie sich die nun anstehende Privatbezahlung beim Arzt zum bei ihnen versichert sein und Beiträge einziehen. Den satz fand ich speziell, ermutigt mich auch nicht einzuknicken und doch zu klagen.
      Hast Du Dich entschieden, wie Du weitermachst?
      solidarische Grüße,
      vicky

  24. Hallo Vicky,
    Klagen werde ich aus Prinzip. Bei mir ist allerdings bis heute noch kein Schreiben der TKK gelandet, worauf ich reagieren kann. Mein Problem ist, dass ich jetzt erstmal im Urlaub bin und danach gleich einige wichtige Arzttermine habe. Wie ich das mit den Terminen hinbekomme, weiß ich noch nicht genau. Nervig!!
    Solidarische Grüße auch an Dich,
    Roza

  25. Bei mir ging das gleiche Problem mit der Techniker Krankenkasse aka TKK auch Ende Mai los. Bei mir wurde ebenfalls auf den §15 SGB verwiesen an dem sich aktuell absolut nichts geändert hat. Ich habe meine Erfahrung(en) hier online gestellt: eGK Ersatzbescheinigungen und die TK – mal wieder .

    Schön zu sehen, dass ich nicht der einzige Betroffene bin.

    Als ich mir einmal den Spaß erlaubt habe und ein Comic-Bild eingesandt habe, wurde mir gesagt ich „müsse“ denen meine Religion erklären, wenn ich kein Bild aus religiösen Gründen einreichen würde. Hat damit schon jemand speziell mit der TK Erfahrung gesammelt?

    Ich habe das damals nicht weiter verfolgt, bin aber kurz davor, da mein nächster Termin in zwei Tagen ist.

  26. Mein Stand heute bei der TK: Sie schikanieren weiter.
    Mir werden Ersatzbescheinigungen zur Überbrückungen bis die eGK da ist verweigert.
    Meine Aufforderung mir eine eGK ohne Bild zu schicken (aus religiösen Gründen) wurde bis jetzt völlig ignoriert.
    Blogbeitrag eGK ohne Bild von der TK in 2016

  27. Auch bei mir. TK seit Ende Juli.
    Sonst hat das Ersartverfahren immer funktioniert, dann nur noch „letztmalig“ und ein Gesetzestext.
    Nur kann ich dem nicht widersprechen, oder doch? Und ist es möglich einfach den Nachweis aus dem online Konto für den Arbeitgeber etc, zu nutzen?

    Ich geh demnächst zur Filialie der TK und frag was die mir anbieten können. Ich hab kein Problem mit Fotos, aber mit der Datenspeicherung und dass ich keine Kontrolle über meine Daten habe.

  28. Bei der HEK kann ich jederzeit im Account eine Jahresbescheinigung seit 2016 runterladen!

  29. Hallo,
    Ich habe seit 2012 keine neue Karte angefordert. Heute musste ich zum Arzt und wollte eine Ersatzbescheinigung. Diese würde mir, bis zum einreichen eines Fotos, nicht ausgestellt. Ende vom Lied ist, solange ich kein Foto schicke muss ich meinen Arzt selbst bezahlen, wozu ich nicht bereit bin. Daher halt ohne Krankenschein, mal schauen wie lange das gut geht. Schlimmstenfalls wieder Harz4 ;)

  30. Bei mir jetzt auch, die TK hat heute letztmalig eine Ersatzbescheinigung gefaxt und wird dies nach Aussage der Dame am Telefon in Zukunft nicht mehr tun!

    Bis März 2016 war das immer absolut unproblematisch.

  31. Hallo Leidensgenossen und Genossinen,

    mit dem Vorwand „religiöse Gründe“ werdet Ihr bei der Techniker keinen Erfolg haben. Ich hab es bis zum Ende durchexerziert. Zum Ende heisst in diesem Fall, bis zum Widerspruchsausschuss. Nächste Schritt wäre eine Klage vor dem Sozialgericht. Ehrlich gesagt ist mir meine Zeit dafür zu schade, als auch der monetäre Aspekt…

    Ich habe diesbezüglich stichhaltig argumentiert. Gesetze aufgezählt etc. pp… Ohne Erfolg.
    Anscheinend lohnt es auch nicht die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu bemühen. Siehe: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/nl_03_2015/nl_03_aus_der_beratungspraxis_1.html

    Der Witz ist, dass man für seine _Religion_ keine Rechenschaft ablegen muss. Allerdings soll man folgendes tun: „Von der betroffenen Person darf erwartet werden, dass sie Textstellen o. Ä. benennen kann, aus denen sich das Verbot ergibt. Ein Beweis ist jedoch nicht erforderlich.“

    Da beißt sich die Katze in den Schwanz…… Auch Begründungen, dass diverse Versicherte Karten ohne Foto bekommen haben, ziehen nicht. Wo bleibt da die Gleichbehandlung?

    Welcher tollen Partei haben wir diesen Dreck eigentlich zu verdanken? SPD oder CDU?

    Welche Versicherung gibt noch Karten aus, wenn der „Kunde“ aus religiösen Gründen das Foto verweigert? Bin kein Anwalt, allerdings wenn man faktisch nachweisen kann, dass Kunde X eine Karte ohne Foto bekommen hat, und Kunden Y dies verwehrt wird, sollte das eine Steilvorlage sein!

    Habt Ihr nicht ein wenig bammel? Was ist, wenn Ihr einen schweren Unfall habt, eucht fährt jemand mit dem Auto platt, Ihr liegt im Koma, werdet wach, und seid finanziell runiniert! Um das mal auf die Spitze zu treiben,,,

    Grüße

    jesusFU**INGchrist

    P.S.
    an die lieben Versicherungsheinis: ***** mich!

    1. „Der Witz ist, dass man für seine _Religion_ keine Rechenschaft ablegen muss.“
      Du hast mit Deiner Empörung völlig recht.

      Es bleibt nichts anderes übrig, als diesen speziellen Punkt vor Gericht durchzufechten.

      Die gesetzliche Krankenkasse ist als öffentlich-rechtliche Körperschaft und öffentliche juristische Person Teil des Staates. Zudem gibt es auch noch einen Versicherungs-ZWANG. Umso mehr sind Deine Abwehrrechte gegen den Staat zu berücksichtigen.

      Dir als natürliche Person stehen Abwehrrechte gegen die gesetzliche Krankenkasse als juristische Person des öffentlichen Rechts zu.

      Gemäß Artikel 181 Grundgesetz sind die Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der Verfassung des Deutschen Reiches Bestandteil des Grundgesetzes.

      Wenn die Antidiskriminierungsstelle eine solche – von Dir beschriebene – Vorgehens- weise empfiehlt, dann zeigt dies, daß sie sich nicht mit der Politik anlegen will. Ein „vertrauliches Gespräch“ gegenüber der abwehrrechtsverpflichteten gesetzlichen Krankenkasse ist weiterhin gleichbedeutend mit einer Offenbarung gegenüber dem Staat. Das ist so im übrigen auch im Umgang mit Ärzten, die durch rechtliche Fesseln in ihrer Schweigepflicht eingeschränkt sind. Sicherlich sind Ärzte vertrauenswürdiger als gesetzliche Krankenkassen, weil sie weiterhin natürliche Personen sind, aber auch sie bewegen sich in einem Netz von Gesetzen, von dem der Laie natürlich nichts weiß und damit seine Position nicht einschätzen kann.

      Wenn man eine Textstelle zitiert, um sein Begehren nach fotoloser Gesundheitskarte zu begründen, offenbart man doch, welcher religiöser Richtung man angehört. Die Empfeh-lung der Antidiskriminierungsstelle läuft also ins Leere.

      Aus meiner Sicht ist es völlig unnötig, ein solches Foto auf die Gesundheitskarte zu klemmen, da ja bereits der Personalausweis die entsprechende Legalität der Inhaber-schaft der entsprechenden Gesundheitskarte bestätigt.

      Das penetrante Bestehen – auch des Bundessozialgerichts – auf das Foto läßt doch vermuten, daß andere Motive im Raum stehen. Die Totalität und Erbarmungslosigkeit in dieser Frage läßt nichts Gutes ahnen.

  32. Hallo,

    Ich habe nach langem hin und her und bisher ohne Klage auch für das Q4/2016 Bescheinigungen zum Ersatzverfahren erhalten. Eine ging direkt auf das Fax des behandelnden Arztes, die andere kam per Post nach Hause. Natürlich verlief es nicht ganz reibungslos. Ich habe mit insgesamt 4 Mitarbeitern sprechen müssen, die hierarchisch bei der Kasse immer höher angesiedelt waren. Die beiden ersten Mitarbeiter waren total inkompetent, wiesen mich daraufhin das ich keinen Anspruch auf so eine Bescheinigung (mehr) habe und sie mir höchstens einen Notfallschein ausstellen könnten. Ich bat darum diesen in die Praxis zu faxen aber da kam nie etwas an. Also wieder angerufen, der freundlichen Dame gesagt, das ich das Gespräch aufzeichne, und gefragt warum bisher nichts angekommen ist? Daraufhin das selbe bla, bla… sie können/dürfen/wollen nicht. Daraufhin meinte ich also das sie mir Leistungen für die ich jeden Monat zahlen darf verweigern will? Ich hörte nur dümmliche Ausreden und immer den Verweis auf die fehlende Mitwirkungspflicht meinerseits (§ 15 Abs. 6 SGB V, habe das Foto ja nicht geschickt) woraufhin ich sagte, dass ich bereits im Jahr 2013, also vor 3 Jahren, dem Einsenden des Fotos schriftlich widersprochen habe und dies jederzeit lückenlos mit Empfangsbestätigung nachweisen kann. Der Widerspruch war natürlich auch begründet. Die Mitarbeiterin log mir dann ins Gesicht, das in der KK nie etwas angekommen sei. Als sie auf meine Beharrlichkeit nicht weiter wusste ging es eine Stufe höher. Die gute Dame, bat um 1 Tag Klärung. Am nächsten Tag bestätigte sie mir den Erhalt meines Widerspruchs. Reagiert hat die Kasse aber seit 3 Jahren nicht (mir ging nie ein rechtsfähiger Bescheid zu) und ich erklärte das meine Mitwirkpflicht mit dem Widerspruch genüge getan ist und ich das jahrelange Schweigen der Kasse als Zustimmung zu meinem Widerspruch werte. Ich erklärte ihr das ich kein Problem mit dem Foto habe, sondern u.a. mit der zentralen Datenerfassung und Speicherung meiner intimsten Daten auf Arvato-Servern und ich die eGK als Quasi-Erlaubnis zu dieser Datenerfassungswelt sehe. Diese Erlaubnis habe ich nicht erteilt und werde ich auch nicht erteilen. Die Schreiben die im Lauf der Zeit zum Thema entstanden sind belegen meinen Widerstand und machen es später einfacher bei Zuwiderhandlungen, Datenskandalen etc. nicht einfach von Gerichten abgebügelt zu werden, wenn ich Schadensersatzansprüche geltend machen werde, weil das Gericht findet man habe von seinem Widerspruchsrecht nicht hinreichend genug Gebrauch gemacht oder durch „freiwilliges“ Einsenden des Fotos gar Abstand davon genommen. Bei Schaden wird das später alles relevant. Das verstand die gute Frau auch alles. Ich lies auch gucken das ich IT-Fachmann mit Kontakt zum Gesundheitswesen unterhalte und daher sehr wohl einschätzen kann mit was für einem gefährlichem, teurem und unnützem System alle Pflichtversicherten quasi zwangsbeglückt werden sollen. Daraufhin ging es noch eine Etage höher. Dort konnte man plötzlich all meine begründeten Bedenken noch mehr verstehen und nachvollziehen. Man bedauerte sogar das der Gesetzgeber einen quasi zwingt dieses System durchzusetzen. Ich warf ein, das ohne die Zustimmung der KKs die eGK längst gescheitert wäre und das die KKs sich haben kaufen lassen. Die KK kann mir leider nicht glaubhaft machen, das sie kein Interesse an dieser neuartigen Karte plus zentraler Infrastruktur hat/hatte. Alle wollen an diese Daten und wo Tröge aufgestellt werden, sammeln sich die Schweine. Dort erfuhr ich auch das bereits nächstes Jahr schon wieder neue Lesegeräte auf die Praxen und eine erneuerte eGK auf die Versicherten zukommen werden. Wir waren uns einig das es sich bei der eGK so wie bei Stuttgart 21 oder Flughafen BER um ein Fass ohne Boden handelt. Ich hatte irgendwie den Eindruck das man mir das Klagen ausreden wollte durch dieses plötzliche Verständnis und nach dem Mund Gerede. Ich vermute, es wird einfach auf Zeit gespielt, um weiter im Hintergrund Tatsachen zu schaffen. Die ca. 700.000 eGK-„Querulanten“ sind momentan sehr nützlich, um bei der Regierung mehr Geld zu fordern (Budgetverhandlungen stehen ins Haus) und werden z.Z. ruhig gehalten und man gibt ihnen nach „Gewissensprüfung“ was sie begehren, in de Hoffnung das niemand klagt und den Stein für das Ende des Projekts ins Rollen bringt. Stoßen sich doch seit vielen Jahren etliche Marktteilnehmer auf Kosten der Allgemeinheit (Gelder von Steuerzahler und Pflichtversicherten) an diesem Projekt regelrecht gesund.

  33. Hallo liebe Menschen,
    ich wurde bei meiner Frauenärztin rausgeworfen, da ich nur noch die privaten Pillenrezepte abholte, nachdem die Arzthelferin trotz rechtlicher Aufklärung und Diskussionen immer wieder nach meiner eGK gefragt hat. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht, da ich im Moment für einen Artikel recherchiere. Ich lasse mich nicht chippen, es ist einfach. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat mir in Form einer Dame erklärt, da könne ich nichts machen. Wer möchte mir antworten, da viele Boykottforen tot sind, ich hoffe, es ist hier anders. Danke!
    Liebe Grüße
    Karin

  34. Liebe Kommentarschreiber und Webseitenbetreiber,
    vielen Dank für gute Seite und die reichhaltigen Erfahrungen. Ich werde mich an die Ärztekammer wenden und auch eine Klage überdenken. ES kann nicht einfach so weitergehen. Wenn schon, denn schon, sollten wir Patienten der GKV dann auch unsere Leistung (den Beitrag vom Gehalt) verweigern, wenn diese uns die Behandlung verhindern, wenn wir krank sind. Ich weiß, dass das nicht möglich ist. Ich werde weiter machen mit dem Boykott und es ist mir egal, was andere sagen. Der RFID-Chip und Big Data sind gefährlich und eine Versklavung des Menschen.
    Viele Grüße
    Karin

  35. Super, Karin, dass du weitermachst!
    Finde auch „Mr.Robot“ ´s Kommentar vom 30. Okt 2016 sehr hilfreich! Er hat Erfolg mit seinem Nicht-Nachlassen gehabt. Und dass „Mr.Robot“ die ca. 0,7 Millionen (!) „eGK-Querulanten“ erwähnt, macht enormen Mut!

    Wir machen weiter – und wichtig ist auch die Tatsache, dass seit Anfang 2016 an einer Verfassungsklage gegen das im Dezember 2015 beschlossene und am 01.01.2016 in Kraft getretene E-Health-Gesetz gearbeitet wird!

    Denn „durch … (dieses Gesetz) … werden nach … Bewertung von eGk-kritischen Juristen Grundrechte in einem Ausmaß verletzt, die es geraten sein lassen, diese Regelungen in 2016 unmittelbar vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.
    Denn innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten dieser neuen Regelungen ist dieser Weg möglich, ohne zuvor den Instanzenweg durch die Sozialgerichtsbarkeit gehen zu müssen.“
    (siehe: https://ddrm.de/das-projekt-egk-ein-gigantisches-umverteilungsprojekt-von-der-gesundheitsbranche-in-die-it-industrie/ )

    LG, Querulant-XYZ

  36. ein hallo in die runde,
    auch ich habe jetzt ende dezember 2016 von meiner krankenkasse (TK) ein schreiben bekommen mit der androhung, ich bin quasi ab 2017 nicht mehr versichert, da ich dann für alle arzbesuche d.h. auch für event. behandlungen selbst aufkommen muss, eine nachträgliche erstattung ist nicht möglich ….. es sei denn, ich beantrage eine eGK und überlasse der TK ein farbiges foto……..
    ich muss jetzt erstmal ausloten, welche möglichkeiten ich jetzt habe, gegen meine krankenkasse vorzugehen. ich weiss nur, ich will diese eGK nicht. bis ende 2016 klappte es mit einer ersatzbescheinigung immer gut. ich hatte von anfang an meiner krankenkasse erklärt, warum ich diese eGK ablehne.
    ich selbst arbeite als krankenschwester auf einer intensivstation in einem krankenhaus.
    beste grüße
    ariane

  37. Wenn ein Lichtbild angeblich gesetzlich erforderlich ist, warum holen es sich die Krankenkassen dann nicht direkt vom Einwohneramt? Sie brauchen den Weg über den Versicherten doch dann überhaupt nicht, wenn das sowieso Gesetz ist, also der Versicherte sowieso dagegen nichts tun kann.

  38. noch einmal ein hallo in die runde,
    meine konkrete frage, was kann ich jetzt in meiner situation machen? sie wollen mich disziplinieren, massiven druck ausüben und und und. eine rechtsanwältin, einen rechtsanwalt aufsuchen? gegen den beschluss widerspruch einlegen? inzwischen habe einen weiteren anruf von der TK bekommen und hat mich darauf noch einmal aufmerksam gemacht, in allen fällen bin ich nicht versichert, wenn ich die eGK nicht beantrage. gibt es hier in ber bremer gegend weitere menschen, die was dgegen die eGK unternehmen?
    es eilt halt ein bisschen, da ich zumindest in nächster zeit eine zahnärztin, einen zahnarzt aufsuchen müsste.
    gruß ariane

    1. Das wäre eine interessante, und von Gerichten zu klärende Frage, ob
      – die KK dir die Leistungen verwehren darf, obwohl du Mitglied bist und Beiträge zahlst
      – die Verweigerung der Leistungen dich von der Beitragspflicht entbindet oder
      – dir bloß ein Sonderkündigungsrecht verschafft
      – ähnlich wie beim Hartz IV die Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkungspflicht verweigert werden dürfen

      Viele Möglichkeiten. Leider muß eine_r durch dieses Tief durch, daß die KK Ernst macht, damit geklagt werden kann.
      Ich wünsche dir ganz viel Kraft. Gibts schon was Neues?

  39. [An den Admin: Diesen Kommentar bitte in den Hauptstrang setzen]

    Mir fallen prinzipiell 4 Abrechnungsmöglichkeiten für gesetzlich Versicherte ein:

    1. Kostenerstattung (Privatrechnung)
    2. Ersatzbescheinigung
    3. eGK ohne Lichtbild
    4. eGK mit Lichtbild

    Ich habe versucht, diese Punkte hinsichtlich des Datenschutzes absteigend zu sortieren. Ist das korrekt? Oder unterscheiden sich die Punkte 2, 3 und 4 praktisch nicht, weil bei allen die neue Versichertennummer mit im Spiel ist? Das würde bedeuten, dass es nichts bringt, Punkt 2 zu erreichen, sondern wenn man es richtig machen wollte, dann käme nur Punkt 1 in Frage. Dann könnte man sich auch gleich Gedanken um eine private Krankenversicherung machen.

  40. Habe auch das Problem. Bin chronisch krank, brauche regelmäßig Medikamente, kann nicht zum Hausarzt weil ich die e-GK verweigere. Nun will die BARMER GEK mich zwingen das Dreksding zu beantragen. Eine Privatrechnung kann ich mir nicht leisten, einen Behandlungsausweis verweigert die Krankenkasse. Wie soll ich dem Arzt nun beweisen das ich zahlendes Mitglied der Krankenkasse bin. Schließlich habe ich einen Anspruch auf Leistungen aufgrund meiner Zahlung und nicht wegen einem Stück Plastik. Aber wie soll man das nun durchsetzen?

  41. Die Techniker-Krankenkasse verweigert mir die Einzelfall-Abrechnung. Meine Beiträge (Höchstsatz) nehmen Sie weiterhin gern an. Noch eine GEZ: Kassieren ohne Gegenleistung. Ich mit meinem Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland auf der ganzen Welt meine Identität deutlich machen. Aber nicht bei meinem Arzt? Spinnen die?

  42. Ich möchte hier mal meine bisherigen Erfahrungen hinterlassen und hoffe, dass nach mir hier vorbeikommende Nutzer damit geholfen werden kann.

    Ich war bis Dezember 2016 bei der Barmer GEK versichert und hatte seit Einführung der eGK hin und wieder Probleme mit ihr, obwohl ich sie nie besaß.
    Der Barmer GEK hatte von Anfang an kein Foto übergeben und via Mail hatte ich erklärt, weshalb ich die eGK (genauer: das dahinterstehende System) ablehne und es für mich definitiv keine eGK geben wird *solange der Gesetzgeber kein Umdenken hat*.
    Es wurde sich darauf geeinigt, dass ich monatlich Behandlungsscheine (wie weiter oben bereits erklärt nennt die Barmer GEK so ihre Ersatzbescheinigungen) via Mail beantragen soll.
    Das war okay für mich.

    Das ging seit etwa 2012 gut bis dann Ende 2015 dieses Prinzip zur Zerreißprobe kam.
    Meinen Behandlungsschein hatte ich versäumt zuhause einzustecken, sodass ich beim Hausarzt am anderen Ende der Stadt ohne Versicherungsnachweis dastand.
    Da es zuvor bereits schon mal funktioniert hatte, rief ich hoffnungsvoll die Hotline der Barmer GEK an und bat um ein Faxen des Behandlungsscheines direkt in die Praxis.
    Dies wurde durch die Dame in der Hotline abgelehnt – auch trotz Hinweis meinerseits, dass dieser Vierteljährliche Check für mich beim Hausarzt lebensentscheidend sein kann. Die Dame blieb beim Nein.
    Ich ging an diesem Tag im Anfang Dezember 2015 unbehandelt heim, da auch meine damalige Hausarztpraxis ohne Versicherungsnachweis die Behandlung verweigerte.
    „Mal schnell eben heim den Schein holen“ ging aufgrund eingeschränkter Mobilität nicht.
    Zu dem Zeitpunkt war ich am Boden zerstört, da ich mit solch einer Ansage in der Hotline niemals gerechnet hatte. Ich ging auch den gesamten Monat nicht mehr zum Arzt.

    Erst als ich mich davon wieder einigermaßen erholt hatte, fasste ich den Wutmut und machte mir über die Barmer GEK auf Twitter mit einer scharfen Schlagzeile Luft.
    Einige Tage später wurde ich von der Kreisbezirks/Regional-Irgendwas-Chefin der Barmer GEK höchstpersönlich angerufen um das Problem zu klären.
    Im Fazit sollte ich danach zukünftig wieder monatlich meine Behandlungsscheine erhalten und könne in Zukunft mich direkt an sie wenden.
    Einen verhinderten, für mich wichtigen Arzttermin, die daraus gefolgten Nachteile und die Verknappung für mich wichtiger Medikamente hat dieses Ergebnis aber nicht ungeschehen gemacht.

    Im Juli 2016 zog ich in ein anderes Bundesland und wechselte daher auch den Hausarzt.
    Das gleiche Spiel von vorn; die selben Diskussionen, dass auf der eGK doch bisher nur die Stammdaten stehen würden.
    Abgeworben durch meine Lebenspartnerin wechselte ich zum 1. Januar 2017 von der in Ungnade gefallenen Barmer GEK in die kleine BKK-Vital.
    Bereits beim Erstgespräch in der Geschäftsstelle mit dem Mitarbeiter betonte ich, dass ein Wechsel für mich nur stattfinden wird, wenn ich keine eGK erhalte und dass an dieser Einstellung – bis der Gesetzgeber ein Umdenken hatte – nicht zu rütteln ist.
    Erstaunlicherweise scheinen kleinere Krankenkassen damit wesentlich weniger ein Problem zu haben als die etablierten Großen.
    Bei der Anmeldung fügte er an die Stelle, an die ein Passfoto gemusst hätte, einen kleinen Zettel mit der Aufschrift „Kunde wünscht keine eGK“ und das war’s.
    Statt den Behandlungsscheinen pro Monat darf ich nun Abrechnungsscheine pro Quartal beantragen.
    Damit bin ich äußerst zufrieden bisher…
    …wäre da doch nur nicht die neue Hausarztpraxis, die selbst mit diesen Abrechnungsscheinen ein Problem hat und auch heute morgen beim vierteljährlichen Check wieder nachhakte: „Haben Sie denn inzwischen mal eine Karte?“ – „Nein, werde ich auch nicht bekommen.“

    Und dabei bleibt es. Solange meine Krankenkasse mitspielt – und da habe ich mit meiner neuen Krankenkasse ein gutes Gefühl – und ich ordentliche Abrechnungsscheine erhalte, habe ich meine Nachweispflicht erfüllt.
    Natürlich bin ich mir bewusst, dass auch auf die Praxen Druck ausgeübt wird und es für sie umständlicher ist mit Abrechnungsscheinen abzurechnen, aber das ist die Baustelle des Gesetzgebers.

  43. Ich bin bei der IKK Classic versichert. Da ich extrem selten krank bin, war es bisher kaum problematisch. Seit 2016 beatragte ich einen Versicherungsnachweis, da ich meine Karte verloren hätte.
    Im Winter 2016/2017 war ein paar mal krank und änderte das Datum auf dem Bahandlungsschein einfach selbst. Ein Arzt schickte mir mir nun doch eineRechnung, welche ich meiner KK schickte, mit der Bitte diese zu begleichen. Nun bekam ich einen Brief, dass die Erstattung der Kosten durch den Gesetzgeber ausgeschlossen sein, da ich kein Lichtbild eingereicht habe und somit die Ausstellung der eGK nicht möglich war.
    Entsprechend dem Artikel oben, scheint dies wohl zu stimmen?

    1. Hallo Ulli,

      ich bin kein Jurist, trotzdem aus Erfahrung ein paar Fragen und Hinweise:
      – Hat der Arzt Dich vor der Behandlung darauf hingewiesen, dass er Dich als Privatpatient behandelt?
      – Oder hat er Deinen Behandlungsschein als Abrechnungsgrundlage akzeptiert?
      Wenn letzteres der Fall war müsste er Mühe haben, die Forderung gegen Dich durchzusetzen.

      Die nachträgliche Übernahme der Behandlungskosten in Deinem Fall durch die Krankenkasse ist nicht möglich. Aber nicht weil Du die Abgabe eines Fotos für die eGK verweigerst. Sondern weil es eine Regelung in § 13 Abs. 2 SGB V gibt: https://dejure.org/gesetze/SGB_V/13.html. Was dort steht gilt gleichermaßen für Besitzer wie für Nichtbesitzer einer eGK:
      – Kostenerstattung muss vor Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen mit der Krankenkasse vereinbart werden.
      – Nachträgliche Kostenerstattung einer Privatrechnung durch die Krankenkasse ist in allen Fällen ausgeschlossen.

  44. Pingback: Achtung eGk-Verweigerer! Fundsache: Erfahrungen mit „Ersatzbescheinigung statt eGk“ beim Wechsel der Krankenkasse | patientenrechte-datenschutz.de

  45. Leider ist der Protest gegen die eGK für mich nicht durchzuhalten.
    Ich habe etliche Fachärzte, darunter auch Krankenhausambulanzen und Ärzte die für mich unersetzlich sind. Ich kanns mir nicht leisten, jedesmal die Diskussion um die Abrechnung zu führen.

    Habe so lang wie es ging noch die alte Karte benutzt. Die neue Karte mit einem etwas verfremdeten Foto (ich wurde schon beim Arzt drauf angesprochen, ob ich das bin) erhielt ich nach einem Drohanruf einer wütenden KK-Kundendienstlerin. So hab ich wenigstens meine alten Bilder mal wieder vorgeholt. Trotz wiederholter Verwunderung der Praxishilfen fragte noch niemand nach meinem Ausweis.

    Wenn ab nächstes Jahr elektronische Briefe über die eGK versendet werden, reichts mir aber auch. Mir gehts weniger um die illegale Marktforschung, sondern darum, daß nicht jeder Arzt automatisch über alles benachrichtigt werden soll. Jetzt widerspreche ich explizit dem Versand von Arztbriefen und trage die guten Stücke auf Papier selbst dahin, wo sie – meiner Meinung nach – hinsollen.

  46. Hallo zusammen,
    versichert bei der TK, und diese hat zunächst unseren Ein-/Widerspruch akzeptiert und uns mit Einzelbestätigungen für den jeweiligen Tag des Arztbesuchs versehen. Diese mußten jedoch vor dem Arztbesuch telefonisch angefordert werden und wurden dann in die jeweilige Praxis gefaxt.
    Seit Januar 2017 ist aber offenbar mit den Bestätigungen Schluß, denn sie berufen sich auf das eHealth-Gesetz, wonach bei „fehlender Mitwirkung“ keine Ersatzbestätigungen mehr ausgestellt werden. Meine Hinweise, daß die Mitwirkung lediglich auf Stammdaten zu beziehen ist und daß ein Photo kein Stammdatum in rechtlichem Sinne darstellt, sind ignoriert worden.
    Meine Frage nach Bestehen des Versicherungsschutzes in Notfällen wurde damit beantwortet, daß der Versicherungsschutz grundsätzlich besteht, die Kosten jedoch nicht übernommen würden.

    Meine Hinweise auf alle anderen Unzulänglichkeiten (u.a. daß der Gesetzgeber „identitätsgeprüfte“ Bilder verlangt, wobei eine solche Prüfung nur in persona stattfinden kann) werden allesamt ignoriert.

    Burnout, Schilddrüsenfehlfunktion und Herzrhythmusstörungen sind seitdem unbehandelt.

    Hoffnung macht mir derzeit http://www.meinegklage.de/
    In 02/2017 hat die ArGe, die hinter Meine(G)Klage steckt, in Augsburg ein interessantes Urteil erreicht, das zwar auf die Instanzen verweist, jedoch in die Richtung weist, daß das Thema noch lange nicht vom Tisch ist. Und auch vor einigen Tagen in NRW ist die ArGe erwähnt worden.

    Hinweise an meine KK zu dieser Thematik werden ebenfalls ignoriert.

  47. Noch bei der TK. Habe bisher immer noch eine Ersatzbescheinigung erhalten. Damit ist jetzt aber Schluß. Mir ist angeboten worden, dass ich quartalsweise festlege, ob ich beim Arzt als Privatpatient auftrete und mir dann maximal der Anteil von der TK gezahlt wird, der für einen gesetzlich Versicherten abgerechnet würde. Die TK behält aber einen Kosten anteil von 5% bis max 25 Euro pro Abrechnung ein, wegen der höheren Verwaltungsaufwändungen.
    Wer kennt Krankenversicherung, die auch im Mai 2017 Ersatzbescheinigungen ausstellt? Ich will wechseln.

  48. Erfahrungen mit den Folgen der eGK:
    SGB 5 § 291 begründet den Aufbau der Telematik-Infrastruktur incl. eGK wiefolgt:
    1. die Patienten-Autonomie soll gestärkt werden;
    2. Datenschutz, Qualität & Wirtschaftlichkeit soll verbessert werden;

    Der GKV-Spitzenverband verantwortet das Versicherte-Stammdaten-Management, das die Stammdaten ohne Einwilligung der Patienten quartalsweise online über die Telematik-Infrastruktur abgeleicht. Die Telematik-Infrastruktur ist vom Internet nicht physisch getrennt. Verschlüsselung schützt die Daten unzureichend. Einmal entwendete Daten gefährden die Patienten-Integrität irreversibel. Der GKVS handelt unter Druck:
    „Die (erheblichen) Investitionen in die eGK … sind ohne erkennbaren Mehrwert nicht zu rechtfertigen. … Um von dem Mehrwert der eGK provitieren zu können, sind Online-Anwendungen zwingend notwendig.“
    Die Ausgaben der gematik mbH. werden weder vom Gesundheitsministerium, noch den Krankenkassen kontrolliert.
    „Das Bundesministerium für Gesundheit geht davon aus, dass die Organisation der Selbstverwaltung beim Aufbau der Telematik-Infrastruktur darauf achtet, dass die Versichertenbeiträge bestmöglich und effizient eingesetzt werden.“
    Fachliche Schätzungen für Aufbau und Pflege der Hard- & Software, sowie der Daten liegen bei 50 Mrd. Euro Versicherten-Beiträge. Zum Vergleich: 4 Mrd. Euro werden benötigt, um das löchrige Netz der Altenpflege zu reparieren.
    Die Gesellschafter der gematik mbH „fordern, mehr Verantwortung an die Industrie zu übergeben“. (Rainer Höfer)

    Mittlerweile arbeiten Gesundheits-Dienstleister mehr mit und am Computer, als mit und am Patient, Versicherten-Beiträge werden legal unkontrolliert veruntreut und das Rollout gefährdet irreversibel die Integrität der Patienten. Mehr noch als das Gegenteil von den in SGB 5 § 291 angestrebten Zielen. Der Bundestag ist mit der Verabschiedung von SGB 5 § 15 Abs. 6 dazu übergegangen, die Gesundheit der Patienten, die mündig ihre Mitwirkungspflicht wahrnehmen, in ihrer Gesundheit zu gefährden, indem ihnen der Versicherungsschutz faktisch entzogen wird. Damit begibt sich der Bundestag in das Fahrwasser der Kassenärztlichen Vereinigung, die ebensowenig kontrolliert wird wie die gematik mbH und darüber hinaus von Transparency International bescheinigt bekam, alle Faktoren einer mafiösen Vereinigung zu erfüllen.
    Während die Versicherten-Beiträge unkontrolliert veruntreut werden, arbeiten die Dienstleister unter skandalösen Bedingungen. Eine überforderte Altenpfegerin sagte: „Ich hab einen Banscheibenvorfall und bräuchte dringend Kranken-Gymnastik, doch der Arzt verschreibt mir keine. Alles Geld fließt in die die Versorgung der Alten. Für uns Junge bleibt da nichts.“ NEIN! Alles Geld fließt in dunkle Kanäle wie die eGK, …, die der Gesetzgeben nicht beleuchten will. Im Göttinger Klinikum wurde einem russischen Alkoholiker eine Leber verkauft für 222.000,- Euro. Weist das den politischen Weg im Umgang mit der Arbeitslosigkeit, die durch Produktion 4.0 zu erwarten ist: Arbeit schaffen durch Organ-Handel! Die Telematik-Infrastruktur schafft die Grundlage zur effizienten Suche nach dem Noch-Besitzer der otimalen Leber. Deutschland als lebendiges Organlager? Das Bundesverfassungsgericht lehnte meine Klage vom 26.05.2014 ab. Wir, die gesetzlich Krankenversicherten, werden von mafiösen Vereinigungen schutzlos ausgenommen wie Weihnachtsgänse, wenn wir uns nicht besser verteidigen, z.B. indem wir gemeinsam öffentlichkeitswirksam den Bundestag wegen Nötigung und die Kassenärzliche Vereinigung sowie die gematik mbH und mit ihr sämtliche Dienstleister-Spitzenverbände anzeigen
    wegen Veruntreuung von Versicherten-Beiträgen. Ob da die Medien mitmachen würden?

  49. Von den Medien haben wir leider gar nichts zu erwarten, wie der unbeantwortete Brief an die taz vom 16.02.2017 beweist:

    ********************************************************************************************************
    Liebe Svenja Bergt,

    über http://ditze.net bin ich auf Ihren Artikel ,,Alles auf eine Karte“ zum Thema elektronische Patientenakte; E-Health-System; eGK gelangt. Es ist sehr schade, dass dem Abverkauf von Sozialdaten im großen Stil an die IT-Industrie keine besondere Bedeutung mehr zugemessen wird, obwohl die Brisanz eine neue Dimension angenommen hat.

    Auch ich gehöre zu den „Querulanten“ der Techniker Krankenkasse, die sich nicht der Telematik-Infrastruktur und schon gar nicht der gematik-Testregion Schleswig-Holstein unterordnen will. Zwischenzeitlich hat man mich aus dem Sachleistungsprinzip herausgekickt. Beunruhigt hat mich auch das Rechtsverfahren vor dem Sozialgericht Lübeck. Was soll ich davon halten, wenn Richter stereotype Beschlüsse fassen, ohne die ergänzenden Sachvorträge der jeweiligen Klageschriften zur Kenntnis zu nehmen. Ein Verschwörungstheoretiker könnte fast schon vermuten, ein vollautomatisierter „Jura-Bot“ hätte hier bereits sein Unwesen getrieben. Mittlerweile habe ich das Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht eingeleitet.

    Ich habe mittlerweile auch Kontakt zu Rolf D. Lenkewitz aufgenommen, der ebenfalls mit anderen Mitstreitern versucht, dieses System aufzuhalten. Viele von diesen Personen sind bereit, ihre Gesundheit über eine Nichtbehandlung auf’s Spiel zu setzen. Es ist eine Art medizinischer Hungerstreik, deren Opfer keine Lobby haben.

    Herr Lenkewitz ist IT-Spezialist und hat eine bemerkenswerte Datenbank mit ständig aktualisierten Informationen aufgebaut:

    http://www.ocmts.de/egk/xmlcontainer/index.html

    Die Infiltration der Online-Datenverarbeitung in alle Lebensbereiche
    http://www.ocmts.de/egk/xmlcontainer/html/datenschutz_neu.html

    Die Kaltschnäuzigkeit der elektronischen Gesundheitskarte und Telematik-Infrastruktur (eGK/TI-System)
    http://www.ocmts.de/egk/xmlcontainer/html/intelligenz_.html

    Boom der Metadaten
    http://www.ocmts.de/egk/xmlcontainer/html/boommetadaten.html

    Sensorraum
    http://www.ocmts.de/egk/xmlcontainer/html/sensorraum.html

    Roboter im Gesundheitswesen
    http://www.ocmts.de/egk/xmlcontainer/html/roboapps.html

    Dezentrale Vielfalt:
    http://www.ocmts.de/blogs/dezentralevielfalt1.pdf

    Seit einigen Jahren gibt es die Aktion stoppt-die-e-card. Aber nach einem jahrelangen Kampf gegen Windmühlen sind auch hier die ersten Ermüdungserscheinungen aufgetreten. Und so stehen wir trotz Ihrer und unserer Erkenntnisse allein auf weiter Flur.

    Leider lässt unser Rechtssystem keine Sammelklagen zu. So bleibt jeder ein Einzelkämpfer ohne dass sich ein Verfassungsrechtler oder „Staranwalt“ dieser Angelegenheit annehmen würde. Jeder quält sich von Instanz zu Instanz, ohne dass dieser Rechtsweg eine aufschiebende Wirkung hätte. Angeblich ist noch immer vor dem Bundesverfassungsgericht ein diesbezügliches Verfahren (Az: 1BVR 864/15) rechtshängig, dessen Status wir noch nicht in Erfahrung bringen konnten.

    Wir würden uns freuen, wenn dieses Thema noch einmal aufgegriffen werden würde. Ich denke, dass es sich hier nicht um die Einzelschicksale einiger „Querulanten“ handelt, sondern um die Frage, wie wir es mit dem Grundgesetz und dem Persönlichkeitsrecht halten. Was ist das für eine Politik, die ihre Bürger dazu zwingt, sich dem totalitären Digitalkapitalismus vollständig zu unterwerfen? Demokratie heißt stets die Wahl zu haben. Also auch zwischen einem digitalen und analogen Sozialsystem. Wo ist der NOT-AUS-Schalter für dieses neue Kastensystem der Zwei-Klassen-Gesellschaft, die sich jetzt noch effizienter perfektionieren lässt.

    Für ein persönliches Gespräch oder Telco stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.

    Ich freue mich auf Ihr Feedback.

    Beste Grüße,
    ***************************************************************************************************************

    Interessant ist auch die Begründung des mittlerweile abgelehnten Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht vom 16.03.2017 im Rahmen der einstweiligen Anordnung, in dem es u. A. heißt:

    ,, Soweit die Klägerin im Wege des einstweiligen Rechtschutzes die Verpflichtung der Beklagten begehrt, ,,das Sachleistungsprinzip wieder in Kraft zu setzen und die Handhabung an die jetzt gültigen Vorgaben der Arztpraxen anzupassen,“ ist dieser Antrag jedenfalls unbegründet. Die Beklagte (Techniker Krankenkasse) ist aufgrund der in den bisherigen Beschlüssen dargestellte Rechtslage nicht befugt, generell Versicherungsleistungen ohne eine elektronische Gesundheitskarte nach §§ 291, 291 a SGB V zu erbringen. Die Klägerin ist auch von dem Sachleistungsprinzip ausgeschlossen. Dies greift umgehend wieder, sobald sie die von der Beklagten (TK) geforderte und verfassungsmäßig nicht zu beanstandende Mitwirkung nachgeholt hat.“

    Zum Thema „Mitwirkung“ habe ich u. A. in meiner Klageschrift übrigens wie folgt ausgeführt:

    «Im Rahmen der §§ 60 bis 67 SGB I sieht das Sozialrecht nur eine Mitwirkungspflicht vor, wenn ein Versicherter eine Leistung beantragt oder erhält. Dem dürfte das Rechtsverhältnis Krankenkasse : Versicherter entgegenstehen. Nach Auffassung der Klägerin sieht sie daher auch keinen Grund, an der Bereitstellung eines Fotos mitwirken zu müssen. Auch der § 291 SGB V regelt lediglich, dass die Krankenversicherungskarte neben der Unterschrift ein Lichtbild des Versicherten enthält. Eine Regelung zu einer diesbezüglichen Verpflichtung des Versicherten ist der Klägerin nicht bekannt. »

    Siehe hierzu auch https://dejure.org/gesetze/SGB_I/65.html
    https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/klose-sgbi-65-grenzen-der-mitwirkung-22-keine-mitwirkungspflicht-abs1_idesk_PI13994_HI2225808.html

  50. Ich habe ein Bild mit Datenschutzrichtlinien gemäß DSGVO eingereicht!
    Die Richtlienen beinhalten, dass keine personenbezogenen Daten von mir mehr elektronisch verarbeitet werden dürfen. Auch Bilder dürfen nicht zur Verarbeitung eingescannt werden!
    Gleichzeitig habe ich die Löschung aller elektronisch gespeicherten Daten gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO beantragt.

    Daraufhin wurde mein Bild mir zurück geschickt mit der Begründung, das sie es nicht verarbeiten könnten!

    Nun liegt folgender Sachverhalt vor:
    1. meine Mitwirkpflicht ist erfüllt
    2. die DSGVO ist ein.EU-Recht und EU-Rechte sind höher rangig zu beachten!

    Einen Versicherungsausweis habe ich jedoch immer noch nicht erhalten!

  51. Hallo,
    das ist aber ein sehr schön geschriebener Artikel. Ein sehr informativer Beitrag :)

    Vielen Dank und liebe Grüße aus Hamburg

    Sonja Brauer

  52. Ein sehr interessanter Beitrag! Für Osteopathen, die sich mit der Abrechnung oft schwer tun, könnte eine spezialisierte Osteopathie Software die perfekte Lösung sein. Ich nutze selbst eine solche Software und kann nur positives berichten – die Verwaltung der Patientendaten und die Abrechnungen laufen nun deutlich reibungsloser. Kann ich jedem in diesem Bereich nur empfehlen.

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