Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert endgültigen Verzicht auf Vorratsdatenspeicherung
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert von der Bundesregierung eine klare Aussage zum Verzicht der Wiedereinführung der verdachtslosen Speicherung von Verbindungsdaten. Anlass ist das vor wenigen Tagen ergangene Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, welches das österreichische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt hat.
„Wir begrüßen die Entscheidung des Wiener Verfassungsgerichtshofs außerordentlich und beglückwünschen unsere österreichischen Mitstreiter zu diesem Erfolg,“ kommentiert Ute Elisabeth Gabelmann vom AK Vorrat. „Nun ist es an der Zeit, auch die verbliebenen Überwachungsgesetze in den anderen EU-Staaten zu Fall zu bringen.“ In einigen weiteren EU-Staaten sind vor den dortigen Verfassungsgerichten ebenfalls Verfahren zu den dortigen Überwachungsgesetzen anhängig.
„Die deutsche Bundesregierung ist aufgefordert, europäischen Grundrechten zur Geltung zu verhelfen,“ ergänzt Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis. „Es liegt in ihrer politischen Verantwortung, deutsche Bundesbürger vor diesen unzulässigen Eingriffen in ihr Recht auf Privatheit zu schützen, wenn sie sich in anderen EU-Staaten aufhalten.“ Eine Möglichkeit dazu wären entsprechende Klagen der Bundesrepublik Deutschland gegen die anderen Staaten, weil deren Gesetze gegen geltendes EU-Recht verstoßen.
Weitere Informationen zumn Thema unter http://www.vorratsdatenspeicherung.de/component/option,com_frontpage/Itemid,1/lang,de/.