Beschäftigtendatenschutz in Ämtern, Betrieben und Verwaltungen: Was darf der Chef? Was darf er nicht?

Datenschutzrheinmain/ April 7, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Der gewerkschaftsnahe Bund-Verlag hat auf seiner Homepage einen Beitrag unter der Überschrift 7 Fragen zum Datenschutz im Betrieb veröffentlicht. Zu folgenden Fragen werden kurze informative Antworten gegeben:

  1. Darf der Chef Telefonate der Mitarbeiter mithören?
  2. Ist das Lesen von E-Mails durch den Chef erlaubt?
  3. Darf der Chef die Mitarbeiter per Videokamera überwachen?
  4. Darf der Chef den Browserverlauf auswerten?
  5. Darf der Chef die Fitness tracken?
  6. Darf der Chef Fotos von Firmenfeiern hochladen?
  7. Was darf über Krankheiten in der digitalen Personalakte stehen?

Als erste Orientierung lesenswert!

 

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