Anspruch auf Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten gegenüber den Krankenkassen (und anderen Sozialbehörden)
Immer wieder fragen Versicherte bei der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main nach: „Welche Ansprüche auf Auskunft über gespeicherte Daten habe ich gegenüber meiner Krankenkasse?„
Die Aktion Stoppt die E-Card! hat auf ihrer Homepage dazu eine Information und ein Musterschreiben veröffentlicht. Hinweise zu den Rechtsgrundlagen des Auskunftsbegehrens sind dort ebenfalls hinterlegt.
Da die Regelungen für das Auskunftsbegehren im SGB X auch für andere Sozialleistungsträger gelten, kann das Musterschreiben mit leichen Anpassungen auch für Schreiben an andere Behörden genutzt werden.
Bereits im Jahr 2012 hat das Bundessozialgericht bestätigt, dass Versicherte auch Anspruch auf Auskunft darüber haben, an wen ein Sozialleistungsträger (z. B. eine Krankenkasse) personenbezogenen Daten weiter gegeben hat.
Hier sieht man mal wieder, dass Recht haben und Recht bekommen zweierlei sind.
Hatte bereits in 11/14 unter Berufung auf das BSG Urteil vom 13.11.2012 http://lexetius.com/2012,6166 meine KK um die betreffenden Datenauskünfte gebeten. Die gespeicherten Daten hat sie zwar schrittweise geliefert, aber eine präzise Auskunft darüber, welche Daten auf welchen Datenträgern an welche konkreten Empfänger zu welchem Zwecke übermittelt worden sind, verweigert sie, indem sie einfach nicht offenbart, was wohl identisch ist. Daher folgt jetzt gem. §75 VwGO Untätigkeitskklage (3 Monatsfrist), danach erst kann man eine kombinierte Anfechtungs – und Leistungsklage gem. §54 Abs. 4 SGG einreichen.
Die KVHH hat mir nur Leistungsbezogene Daten gesendet, jedoch an der eigentlichen Auskunft vorbei. Beim persönlichen Gespräch meinte ich doch gehört zu haben, das Daten gespeichert werden, die ich aber nicht einsehen kann. Was soll das ? Was speichert die KVHH noch? Email, Telefon, Bankdaten, welche Dritten Personen wurden über meine Behandlungsdaten informiert? Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich, ich bin per mail zu erreichen über ddrm. Anfrage und bitte pgp key mitschicken. Danke.
Was das soll? Ganz einfach: Die KKen wollen einfach nicht, dass man Einblicke in die eGK/Ti Telematikstruktur bekommt und gerichtsfeste Belege resp. Beweise erhält und diese in gegen sie später gerichtete Rechtsverfahren verwendet, in denen man nachweisen könnte, dass u. U. massiv gegen den Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung trotz offizieller Beteuerung, dass die Daten aufgrund der bestehenden Rechtsordnung sicher seien (s. BSG Urteil vom 18.11.2014 Pkt. 34d http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&datum=2014&nr=13762&pos=22&anz=222 , verstoßen worden ist und wird.
Wir ca. 70 Millionen gesetzlich Versicherte sollen unsere persönlichen, sensiblen Daten der (Gesundheits – ) Industrie und dem Allgemeinwohl (lt. Gröhe) kostenlos zur Verfügung stellen, aber auf der anderen Seite sollen wir nicht wissen, was mit unseren Daten geschieht …
Seltsam nur. dass die restlichen privat Versicherten der restlichen Bevölkerung wie Beamte, Richter, Politiker etc. ihre (Gesundheits -) Daten nicht per Gesetz dem Allgemeinwohl zur Verfügung stellen müssen.
Besitzen die privat Versicherten einen höheren Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte durch das Grundgesetz und das SGB V oder gilt hier der Art. 3 Satz 1 des GG nicht (mehr) ?
Vorsicht dabei – zumindest in Bezug auf die Telematik-Infrastruktur! Meine Krankenkasse argumentierte mir gegenüber einmal so: „Wir speichern überhaupt keine Daten, denn die Telematikinfrastruktur wird nicht von uns betrieben, sondern von der gematik“ – wenn, dann müsste man so ein Auskunftsersuchen also an die gematik richten, welche die Betreibergesellschaft der Telematikinfrastruktur ist. Nur, dass die gematik auch das nicht selbst macht, sondern dafür wieder einen Auftrag ausgeschrieben hat, meines Wissens nach hat Arvato den Zuschlag bekommen. Das heißt, man müsste so ein Auskunftsersuchen wiederrum an die Bertelsmann-Tochter richten. Und die können dann verweigern, weil „aus Datenschutzgründen“…..
Das ist schön und gut, aber die Krankenkasse oder sonstigen Leistungsträger nach SGB können sich nicht so einfach hinter Delegation verstecken. Denn spätestens wenn du schreibst, dass auch die Kommunikation deiner Daten durch Krankenkasse zu/von Dritten verlangt wird, dann muss die KK das auch herausrücken! Die KK muss nämlich diese Daten selber bei der Kassenärztlicher Vereinigung oder Telematik anfragen. Vor mir aus dauert das länger, aber wenn eine Auskunft begründet ist, z.B. durch Anfrage für eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder ähnlichem, dann hat sogar das Bundessozialgericht, siehe Urteil oben darüber für den Versicherten entschieden. Ich lasse mich aber gerne des Besseren belehren, wenn es jemand kann…
Geradezu rührend und mit Kopfschütteln muss man die aktuelle Reaktion des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) und Co wegen des aktuellen, andauernden Cyberangriff auf den Deutschen Bundestag zur Kenntnis nehmen, weil sich diese Betroffenen auf einmal Gedanken um die eigene Sicherheit ihrer Daten machen …
Herr Lammert, Herr Gröhe (CDU) und Co. – machen Sie sich mit Verlaub auch in gleichem Maße solche Gedanken um die Datensicherheit von ca. 70Millionen gesetzlich Krankenversicherten und Bundesbürgern, deren sensible Gesundheitsdaten auf den Servern von Bertelsmann, Gematik, Arvato, info-score und Co lagern?
http://www.salzburg.com/nachrichten/welt/politik/sn/artikel/beispielloser-hacker-angriff-gegen-deutschen-bundestag-150094/
Nachtrag:
Herrn Lammert und Co zur Kenntnis:
Laasen Sie sich doch bitte mit Verlaub mal die Aussage des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18.11.2014 Az: B 1 KR 35/13 R durch den Kopf und auf der Zunge (zer -) gehen, wenn es u. a. ausführt, dass „die Rechtsordnung bereits die betroffenen Daten vor unbefugtem Zugriff Dritter und vor missbräuchlicher Nutzung schützt.“ (…)
Das sollte Sie und ihre Amtskollegen doch eigentlich beruhigen …
http://lexetius.com/2014,5205