Anonymes Einkaufen und Bezahlen im Internet selbst bei Bagatellbeträgen wird praktisch unmöglich, ein weiterer Schritt in Richtung Abschaffung des Bargeldes

Schuetze/ November 23, 2016/ alle Beiträge, Uncategorized, Verbraucherdatenschutz/ 1 comments

Der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring berichtet in seinem Blog von einem am 05.07.2016 vorgelegten Vorschlag der EU-Kommission, der zum Ziel hat,  die Möglichkeit zu beseitigen, Kleinbeträge im Internet unter Wahrung der Privatsphäre zu begleichen, indem man mit sogenannten Prepaid-Karten (Einweg- oder aufladbare Kreditkarten, zu kaufen an Kiosken oder Tankstellen) bezahlt. Norbert Häring schreibt weiter, dass es in diesem Fall zwar nicht das Bargeld ist, dem der Garaus gemacht werden soll. Aber die Verbindung dazu ist eng, denn mit denen eine gewisse Anonymität gewährenden Prepaid-Karten meint man in einem weiteren Schritt schon einmal das machen zu können, was beim Bargeld (bisher) noch nicht geht – abschaffen.

Peter Schaar, ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter und Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) meint hierzu u.a: „Es scheint mir als Rechtslaien ziemlich offensichtlich, dass diese weitgehende Abschaffung von Privatsphäre im Netz durch die übergriffige Brüsseler Behörde „erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken“ begegnet.

Den ganzen Artikel finden Sie in dem Blog von Norbert Häring unter http://norberthaering.de/de/

1 Comment

  1. Und wie bezahlt man die Pre-Paid-Kreditkarten – beim Kauf oder beim Aufladen? Nur wenn dies mit Bargeld geschieht, ist gewährleistet, dass später die Kartennummer nicht zurückgeführt werden kann, nämlich auf den Pre-Paid-Kreditkartenkäufer.
    Weiterhin wird es unterschiedliche Anbieter von Pre-Paid-Kreditkarten geben. Gerade bei dem Kiosk, bei dem man seinen Kaugummi kaufen möchte, wird dieser Anbieter der Pre-Paid-Kreditkarten möglicherweise nicht akzeptiert – das kann einem beim Bargeld nicht passieren.
    Wenn die EU-Kommission Zahlungssysteme fördert, deren Anonymität letztlich doch wieder alleine vom Bargeld abhängig ist, hat sie entgültig ihren verbraucherschützenden Anspruch aufgegeben.

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