Amberg/Oberpfalz: „Mehr Sicherheit durch Videoüberwachung – so lautete die Idee der SPD. Aber ein beeinträchtigtes Sicherheitsgefühl reicht nicht aus, um Kameras anbringen zu dürfen.“

Datenschutzrheinmain/ November 10, 2017/ Uncategorized/ 0Kommentare

Das berichtet die Internet-Zeitung ONetz am 09.11.2017 unter der Überschrift „Keine rechtliche Grundlage für Videoüberwachung – Kamera bleibt aus“. Videoüberwachung schrecke Bösewichter ab und helfe ersatzweise bei der Überführung von Tätern, die sich von Kameras bei ihrem bösen Treiben trotzdem nicht abschrecken lassen. Mit dieser Begründung hatte die SPD-Stadtratsfraktion in Amberg/Opf. ihren Antrag versehen, die Verwaltung solle die „tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten im Innenstadtbereich an den Plätzen und Straßen“ prüfen, „die für eine Videoüberwachung in Betracht kommen“.

Am 09.11.2017 erhielt die SPD in der Sitzung des Hauptausschusses des Amberger Stadtrats eine vermutlich überraschende, aber um so heftigere Klatsche. Übereinstimmend stellten der Rechtsreferent der Stadt Amberg, die Bezirksregierung der Oberpfalz und die zuständige Polizeidirektion fest, dass es weder rechtliche noch tatsächliche Begründungen dafür gibt, dem SPD-Antrag stattzugeben.

An der Lernfähigkeit der Amberger SPD-Fraktion dürfen Zweifel erhoben werden. In einem Kommentar zu der o. g. Nachricht auf ONetz schreibt die Fraktionsvorsitzende: „Das ist für uns unbefriedigend, aber wir werden das Thema weiterverfolgen.“

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