Datenschutzbeauftragte beanstandet den Einsatz von Bodycams

Schuetze/ Februar 20, 2017/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung/ 0Kommentare

Laut einer Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Niedersachsen ist der gegenwärtige Pilotversuch zum Einsatz von so genannten Bodycams durch die niedersächsische Polizei rechtswidrig. Da das Innenministerium es bisher ablehnte, das bereits im Dezember 2016 gestartete Projekt zu stoppen, hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Barbara Thiel  gegenüber dem Innenministerium den Einsatz der Körperkameras förmlich beanstandet.

Gerügt wird zum einen, dass für den Einsatz von „Bodycams“ derzeit jegliche Rechtsgrundlage fehlt. „Eine ausdrückliche Befugnisnorm ist zwingend erforderlich, um die Anfertigung von Bildaufnahmen und damit den Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu rechtfertigen“, so Dr. Christoph Lahmann, stellvertretender Landesdatenschutzbeauftragter. Der Einsatz von Körperkameras stellt im Vergleich zu anderen Formen der Videoüberwachung einen besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar, denn die am Körper auf Schulterhöhe getragene Kamera filmt direkt in das Gesicht der Betroffenen. Auch die Aufnahme unbeteiligter Dritter ist nicht ausgeschlossen.

Zum anderen hat es das Innenministerium bis heute unterlassen, die für den Einsatz der „Bodycams“ erforderliche so genannte Vorabkontrolle zu erstellen. Vorabkontrollen dienen der Prüfung, ob bei datenverarbeitenden Maßnahmen eine angemessene Datensicherheit besteht. Sie sind nach dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz zwingend vorgeschrieben (§ 7 Absatz 3) und müssen bereits vor Einführung einer neuen Technologie erfolgen.

Als Bürger stellt man sich hier die Frage, wie denn ein Einsatz von Bodycams künftig erfolgen soll? Doch nicht etwa so, dass Polizisten einem nur noch mit einer Bodycam gegenüber treten und – von wem auch immer – Videoaufnahmen machen? Sollen wir durch noch mehr Überwachung noch mehr zu „Untertanen“ erzogen werden und wer kontrolliert eigentlich noch das polizeiliche Handeln? Wir können den „Bogen noch etwas  weiter spannen“ und uns in diesem Zusammenhang auch an unsere Geheimdienste erinnern, deren Handeln kaum noch demokratisch kontrollierbar zu sein scheint.

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