Bestandsdatenauskunft: Schnüffelei in Mecklenburg-Vorpommern auch ohne Richtervorbehalt möglich?
Nach einer Anhörung am 23.05.2013 im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern warnten sowohl die Oppositionsparteien als auch der Landes-Datenschutzbeauftragte vor dem Teufel im Detail: Anders als im Bundesgesetz geregelt, sieht der Entwurf des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes des Landes nach dem Willen der Koalitionsfraktionen SPD und CDU nicht vor, dass ein Richter seinen Segen zum Abrufen bestimmter Daten geben muss. Dabei handelt es sich um eine Erweiterung der Telefonüberwachung – künftig sollen Schlapphüte und Polizisten in Mecklenburg-Vorpommern auch Kennwörter, PIN- und PUK-Nummern ohne den so genannten Richtervorbehalt abrufen können.
„Wir bleiben damit deutlich hinter dem Bundesgesetz zurück – warum sollte Mecklenburg-Vorpommern das?“, so Datenschutzbeauftragter Reinhard Dankert.
Der stellvertretende Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Jörn Liebig raspelte lt. Pressemitteilung der GdP Süßholz: „Die Sicherheitsbehörden unseres Landes sind in der Vergangenheit sorgsam und auch sparsam mit diesen Instrumenten umgegangen. Und das wird auch zukünftig der Fall sein.“
Wers glaubt, wird selig ?!?
Mehr als nur Wahlkampfgetöse?
Auch der brandenburgische Innenminister Dietmar Woidke (SPD) hat sich gegen eine weitgehende Überwachung von Internetnutzern zur Vermeidung oder Verfolgung von Straftaten ausgesprochen: http://www.rbb-online.de/nachrichten/politik/2013_06/woidke_auf_cybersicherheitskonferenz.html.