E-Health-Gesetz vom Bundestag beschlossen: CDU/CDSU/SPD wollen den gläsernen Patienten
Die Aktion Stoppt die E-Card! hat in einer Erklärung vom 04.12.2015 Stellung genommen zum dem mit den Stimmen der Großen Koalition vom Bundestag beschlossenen sogenannte E-Health-Gesetz. Nachstehend Auszüge aus der Stellungnahme:
„Das Pleitenprojekt elektronische Gesundheitskarte (eGK oder e-Card) hat in den mittlerweile zehn Jahren Planung schon Milliarden Euro verschlungen, aber bisher keinen Nutzen für die Gesellschaft erbracht“, stellte Dr. Silke Lüder, Sprecherin der Aktion Stoppt die e-Card, nach der Verabschiedung des Gesetzes aus dem Hause Gröhe fest. „Im Gegenteil: Das Gesamtprojekt ist unsicher, teuer und gefährlich. Das scheint unsere Bundestagsabgeordneten aber nicht zu tangieren. Es wurden schon Unsummen ausgegeben und weitere werden folgen.“ Denn alle Chipkarten für die Versicherten müssten bis 2017 für etwa 350 Millionen Euro erneuert werden. Zudem müssten entgegen aller Versprechungen die Kartenlesegeräte in den Arztpraxen ausgetauscht werden, da die Sicherheit der Datenweiterleitung nicht gegeben sei.
„Im Jahr 3 nach Edward Snowden ist das eGK-Projekt nicht mehr zeitgemäß“, kritisiert Kai-Uwe Steffens, Sprecher des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. „Bundeskanzlerin Angela Merkel hat kürzlich Daten als Rohstoffe des 21. Jahrhunderts bezeichnet. Es kann doch aber bei den Patientendaten nicht um einen Claim gehen, für den die Regierung großzügig Schürfrechte an alle möglichen Lobbyisten vergibt.“ Mit dem E-Health-Gesetz werde klar, dass es einigen Akteuren in erster Linie darum gehe, in einer zentralisierten Totalvernetzung eine elektronische Patientenakte für alle Bürger durchzusetzen, deren datenschutzkonforme Verwaltung die meisten Versicherten überfordern würde.
Dr. Manfred Lotze, Vertreter der Ärzteorganisation IPPNW im Bündnis Stoppt die e-Card, ergänzt: „Pharmaindustrie, Biotechnologiefirmen und weitere Gesundheitskonzerne scharren schon mit den Füßen, um die Krankheitsdaten für ihre Zwecke mit Big-Data-Algorithmen profitbringend auswerten zu können.“ Die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 04.11.2015 habe augenscheinlich nur dazu geführt, dass das E-Health-Gesetz hinsichtlich der Einflussnahme der Industrie weiter gelockert und der Druck auf Patienten und Ärzteschaft verschärft wurde. „Die Lobbyisten haben sich auf breiter Front durchgesetzt“, konstatiert Lotze.
Gabi Thiess, Patientenvertreterin der Aktion Stoppt die E-Card! kritisiert, dass das Gesetz aus dem Haus von Minister Gröhe ein reines Zwangsgesetz sei, mit dem Patienten und Ärzte mithilfe von Sanktionen gezwungen werden sollen, das Schnüffelprojekt durchzusetzen. „Ich als gesetzlich Versicherte erwarte, dass mein Arzt sich nicht mit elektronischen Akten über mich beschäftigt, sondern die ärztliche Schweigepflicht schützt, mir zuhört und seine Aufmerksamkeit auf mich als Mensch richtet.“ Dies werde durch das Gesetz zur elektronischen Gesundheit künftig aber erschwert und nicht gefördert. Auf kritische Patienten könne nun noch mehr Druck ausgeübt werden, die Schnüffelkarte zu benutzen, und die Krankenkassen könnten künftig die Ausstellung einer Ersatzversichertenbescheinigung auf Papier verweigern und Versicherte finanziell bestrafen.
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Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main ist Partner der Aktion Stoppt die E-Card!.
D.h. also mit anderen Worten nichts Anderes, als dass demnächst ÄrzteInnen dank des vom Deutschen Parlaments verabschiedeten E-Health-Gesetz – ohne irgendwelche strafrechtlichen Konsequenzen befürchten zu müssen – ganz offiziell gegen den § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen = ärztliche Schweigepflicht)
https://dejure.org/gesetze/StGB/203.html
verstoßen dürfen, indem sie sensible Gesundheitsdaten wie Medikamente, Patientenakte/n etc. der GKV – PatientenInnen auf deren eGKs speichern und durchs Netz jagen, wobei z.T. über vermutete 2 Millionen Zugriffsberechtigte dann Einblick darauf haben dürften …. ?
Toller Gedanke Wo !!
Denke ebenso, dass inzwischen juristisch eher geprüft werden sollte, ob diesem ganzen Verhalten besser auf strafrechtlichen Weg entgegnet werden kann, und sollte. Denn schließlich ist Datenschutz nicht nur ein bereits verbindliches europäisches Grundrecht, sondern sogar ein internationales Menschenrecht, wodurch kein nur nationale(r)s Gericht oder Gesetzgeber dieses rechtskonform aufheben können sollte, ohne gegen diesen höchstrangigen Rechtsschutz zu verstoßen.
Und zudem, ob wegen der bekannten Verweigerungen und Schikanen haftungsrechtliche Schritte greifen würden, wenn einem und/oder den Arztpraxen dadurch zusätzliche sog. kausale Folgeschäden / Aufwendungen entstehen. Selbst wenn es nur zeitliche sind, welche jedoch eben die Versicherungen zu verantworten haben.
Auf NDR Info hat der Hamburger Verbraucherschützer Christoph Kranich vor Risiken und Nebenwirkungen der elektronischen Gesundheitskarte und der Regelungen des E-Health-Gesetzes gewarnt: http://media.ndr.de/progressive/2015/1203/AU-20151203-1517-1342.mp3
Zitat zur Nutzung der „freiwilligen Anwendungen“ der EGK: „Also wir raten gar nichts drauf zu tun, weil je mehr Leute ihre Daten da drauf tun, desto mehr wird das Standard und dann auch die Freiwilligkeit verschwinden. Irgendwann wird es zur Pflicht werden, allein vielleicht dadurch, dass alle es freiwillig machen“
Ach, wie praktisch daß es demnächst den Straftatbestand Datenhehlerei gibt. Sämtliche aufgezeichneten Daten des EGK-Milliardengrabes werden unter Garantie weiterverkauft. Und schon können wir diesen Verrückten ihr EGK-Projekt an den Gierhals werfen, indem wir denen Datenhehlerei nachweisen. Sollte nicht allzu schwierig sein.
Mit Datenhehlerei StGB XY muss dann gezielt sämtlicher Datenhandel regelrecht ausgerottet werden.
Wer Anderen eine Grube gräbt…
Das kommt davon