Umfrage “Erfahrungen mit Krankenkassen und Ärzt/inn/en ohne im Besitz einer eGk zu sein”

Datenschutzrheinmain/ Februar 1, 2015/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 12Kommentare

Seit dem 01.01. 2015 ist es schwieriger geworden, ohne elektronische Gesundheitskarte (eGk) behandelt zu werden. Viele Krankenkassen schikanieren ihre Mitglieder und verweigern ihnen die notwendigen Ersatz-Papierbescheinigungen. Und in vielen Arztpraxen werden Patienten mit diesen Ersatzbescheinigungen auf Grund von Falschinformationen durch GKV und KBV nicht oder nur nach Auseinandersetzungen zur Behandlung zugelassen.

Die Initiative Patientendaten hat auf ihrer Homepage einen Fragebogen  veröffentlicht, der es allen eGk-GegnerInnen möglich macht, ihre Erfahrungen in anonymisierter Form weiter zu geben. Eine große Beteiligung an dieser Umfrage ist wünschenswert. Individuelle Erfahrungen einer großen Zahl von eGk-GegnerInnen können so ausgewertet und in der Auseinandersetzung um die eGk und die dahinter stehende Telematik-Infrastruktur nutzbar gemacht werden.

Nehmen Sie teil an dieser Umfrage! Es kostet Sie nur wenige Minuten.

12 Kommentare

  1. Ich streike noch trotz meiner chron Erkrankung! Ja die DAK Ulm +Hamburg tolllässt mich
    mit blöden Ausreden hängen.
    .Nein sie setzt mich richtig unter Druck . Mündlich wurde gesagt „kein Foto -kein Papier.
    Dabei hatte n die Mitarbeiter ein breites grinsen im Gesicht
    Bescheid gibts auch KEINEN nur schreiben bla …… trotz – Widerspruch.
    WO kann ich mich hinwenden oder anschliesen. Sammelklage ??
    Ich muss alles selbst bezahlen .So Ihre Meinung .Ich sei die EINZIGE die Boykottiert.
    Als ich nach Ihren Namen gefragt hatte, wurde selbst dies verweigert, schöne Demokratie.
    Aber schöne bunte tolle Werbeplakate liegen aus .
    Vor ich zum Anwalt gehe dachte ich , mach es schriftlich gesagt +getan ohne Erfolg
    Ja ein netter Brief ich wäre verpflichtet usw u n d da es kein im Vorraus wirkendes,
    komfortables Ersatzverfahren zum dauerhaften Boykott der eGK zur verfügung steht.
    dies war die Antwort .

    1. Würde mich erstmal an das Bundesversicherungsamt wenden.
      Notfalls Eilantrag auf einstweilige Verfügung an das Sozialgericht stellen.

    2. „Alles selbst bezahlen“ geht überhaupt nicht. Als Versicherte hast du Anspruch auf Leistungen, das ergibt sich aus den bezahlten Beiträgen und nicht aus der Art des Versicherungsnachweises!

      Oder meinten Sie, du müsstest dann mit Privatrechnungen abrechnen? Das kann man durchaus, dabei solltest du aber darauf achten, dass der Arzt keinen höheren Satz berechnet und Medikamente von Herstellern verschreibt, mit denen deine KK einen Rabattvertrag hat.

  2. V ielen vielen Dank für die Antworten .
    Das ist neue Hoffnung bei mir hat dies neue Energie freigesetzt.
    Von meinem Gefühl Genötig , und Erpresst Hallo Nein geht gar nicht..
    So etwas k ö n n e n die Kassen nur mit Kassenpatienten . machen.
    Als PRIVATPATIENT würde ich mir das AUCH NICHT GEFALLEN LASSEN.
    Aber das allles ist ja nur weil soooo viel mißbrauch gemacht wird……
    Hallo wer glaubt das wirklich.

  3. Hab‘ ich auch schon auf http://initiative-patientendaten.de geposted :

    Kann jemand eine Rechtsvertretung empfehlen (Ruhrgebiet oder egal) die man nicht zum Jagen tragen muss?
    Zwecks Widerspruch eGK, einstweilige Verfügung Bescheinigung, Schadenersatzklagen/Anzeigen gegen KK-Kapoks?

    Nach Aufforderng hat das einmalig Faxen eines “Behandlungsscheins” in die Praxis geklappt.
    Aus der Antwort-eMail der KK :
    “Diesen Behandlungsschein kann ich Ihnen aber nur einmalig ausstellen, da ab dem Jahr 2015 die Behandlung nur noch mit einer Krankenkassenkarte mit Lichtbild erfolgen darf.”

    Diese Woche steht die nächste Praxis auf dem Programm. Schein ist, diesmal per Einschreiben und Anforderung einer gerichtsverwertbaren (schriftlichen) Antwort, angefordert. Schaumama. 8-)
    Brauch’ nur noch ‘n Anwalt…

    Wer nicht öffentlich für’n Anwalt Reklame machen will : bombemlega@gmx.de

  4. p.s.: Meine eGK-Knechte haben mir heute – entgegen meines schriftlich eingereichten Widerspruchs und trotz eines laufenden Beschwerdeverfahrens bei der BVA wegen verweigerter Ersatzbescheinigungen – eine eGK zugeschickt. Dreist.

  5. Hallo Leute, heute erst diese Seite entdeckt, vielen Dank an jeden der sich gegen die eGK wendet!
    Was haltet ihr denn davon, unsere Erfahrungen in einem Forum zu bündeln, zusätzlich zu den vielen Kommentaren auf diversen Seiten. Hier wäre eine Möglichkeit dazu:
    http://egk-boykott.forumprofi.de/index.php

  6. Wie denn das? Ohne Foto oder wie?

    1. Nachdem ich Photos von eGKs mit Grobi oder Brad Pitt gesehen habe, hab‘ ich eine ganze Reihe von Photos hochgeladen. ’n Bierglas, Darth Vader, Peter Griffin, ’n Holzstuhl…
      U.a. auch eines das eine nicht ganz so offensichtlich nicht-lebende Person zeigt. Und das haben die dann genommen.
      Schieb gleich ‚mal noch eins hinterher. Hm, Osterhase oder Weihnachtsmann?

  7. Der zweite Termin verlieft nicht ganz so reibungslos…
    Die KK hatte keine Ersatzbescheinigung ge-schickt-/faxt.
    Die Vorzimmerdame war ohnehin schon sichtlich genervt (Druckerprobleme) und wollte mich erst wegschicken.
    Als ich dann eine schriftliche Bestätigung das mir die Behandlung verweigert wird verlangt habe durfte ich ich dann erst ‚mal ins Wartezimmer setzen und dann zum Doc rein.
    Da die Software (Ratiopharm) ohne
    (e)GK gar keinen Vorgang anlegen konnte – möglicherweise „schlichte“ Softwareschlamperei – gab’s dann ein bisschen hin und her wegen Rezept. Hatte sich aber schnell erledigt als ich das Zauberwort „Privatrezept“ aussprach.
    Das Ganze hat nicht länger gedauert als sonst auch.
    Ich warte noch bis die Kasse 5 Tage hatte auf meine Anforderung der Bescheinigung zu reagieren und werde mich dann um eine Einstweilige Verfügung bemühen und die Kosten meines Privatrezepts einfordern.
    Immernoch ohne Anwalt übringens…

  8. Sehr schön, dass es euch Verweigerer alle so gibt.
    Da ich gesundheitlich grad keine probleme habe, bin ich trotzdem sehr gespannt auf eure erfahrungen. man weiss ja nie, wofür man das braucht…
    mal ne andere frage: ich habe schon vor 2 jahren dafür gesorgt, dass meine telefonnummer nicht mehr bei meiner KK im system gespeichert ist. ich habe eine kostenerstattung beantragt, man will mich aber bisher nur anrufen habe ich das gefühl und nichts schriftlich machen. heute dann die dreisigkeit, dass die bei meiner frau auf dem mobiltelefon versucht haben mich zu erreichen. kann man dagegen etwas tun? ist das überhaupt erlaubt nummern eiens versicherten auf andere versicherte anzuwenden, um diese zu erreichen?

    1. Hi Jon bon Jones,

      ich würde Dir gerne individuell darauf antworten.
      Bitte schick mir die Anfrage noch einmal an kontakt@ddrm.de.

      Gruss,
      Schuetze11

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