Die neueste Masche? Krankenkassen versenden unaufgefordert eGk’s ohne Foto an Versicherte

Datenschutzrheinmain/ Dezember 23, 2014/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 10Kommentare

Aus Mitteilungen von verschiedenen Versicherten an die Redaktion dieser Homepage (kontakt[at]ddrm[dot]de):

  • „… Ich habe meiner Krankenkasse DAK ein Schreiben zukommen lassen in dem ich erkläre, dass ich die eGk aus Datenschutzgründen ablehne und auch kein Lichtbild einschicken werde, mit der Bitte mir Papiernachweise auszustellen und um einen zeitnahen Bescheid…. Nun hat meine KK folgendermaßen reagiert: sie hat mir per Post einfach eine eGk zugeschickt (halt ohne Foto) und ist auf mein Schreiben gar nicht eingegangen…“ (22.12.2014)
  • „…meine Krankenkasse wird aufdringlicher: Nach meiner Mail… erhielt ich kommentarlos eine eGK zugesandt. Nun stellt sich mir die Frage, ob die KK stillschweigend durch die Zusendung der eGK in meine Bedingungen eingewilligt hat, oder ob ich stillschweigend mit der ersten Nutzung der Karte in die eGK einwilligen würde?“ (21.12.2014)

Gibt es weitere Fälle dieser Art?

Wenn Ja, nutzen Sie die Kommentarfunktion zu diesem Beitrag oder die o. g. Mailadresse für Ihre Nachricht.

10 Kommentare

  1. Wie beurteilen dieDatenschützer Rhein Main dieses neue Vorgehen diverser KKen?

    Meiner Einschätzung nach verstoßen diese KKen ganz eindeutig gegen den §291a SGB V um ihre Zahlen zu frisieren, damit sie nicht vom Bundesgesundheitsministerium finanziell gedeckelt werden.
    Wie sollen Betroffene reagieren? Zurückschicken (wobei man dann indirekt den Empfang der eGK bestätigen würde) oder ganz einfach ignonieren und nicht benutzen?

    Sollte sich die KK melden, könnte man argumentieren, dass man weder die eGK beantragt noch ein Lichtbild eingesandt hätte und somit die KK lt. §291a SGB V gar keine eGK ohne Lichtbild hätte rausgeben und verschicken dürfen.

    Um übrigen unterlaufen diese KKen damit ihre immer wieder vorgetragene Argumentation der Mißbrauchvermeidung etc.

    Letztendlich scheint es nunmehr ganz offensichtlich entlarvend nur noch darum zu gehen, die eGK als elektronischen Schlüssel für die aufzubauende IT – Telematikstruktur unters Volks zu bringen um am Ende an die sensiblen und persönlichen Daten der Versicherten zu kommen.

  2. Na, das ist ja interessant.

    Ich würde sagen, man sollte die Karte zurück schicken, weil sie nicht den Anforderungen des §291(2) SGB V entspricht, sofern es sich nicht um einen Versicherten unter 15 Jahren oder z.B. um einen Pflegefall handelt („Die Krankenversichertenkarte enthält neben der Unterschrift und einem Lichtbild des Versicherten … die Erweiterung der Krankenversichertenkarte um das Lichtbild sowie die Angaben zum Geschlecht und zum Zuzahlungsstatus haben spätestens bis zum 1. Januar 2006 zu erfolgen; Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, erhalten eine Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild.“)
    Laut Bundesmantelvertrag Ärzte Anhang 1 ist ein Arzt außerdem vor der Behandlung verpflichtet, die Identität des Versicherten anhand des Fotos zu überprüfen, was bei einer Karte ohne Foto nicht möglich ist („1.2 DerArzt ist verpflichtet, die Identität des Versicherten zu prüfen.
    Die Identität des Versicherten ist anhand der auf der elektronischen Gesundheitskarte aufgebrachten Identitätsdaten (Lichtbild, Unterschrift, Name, Vorna- me, Geburtsdatum) zu prüfen.“)

    Man kann sich natürlich auch dumm stellen und behaupten, man habe keine Karte bekommen, aber sobald man einen Ersatznachweis beantragt, wird die KK das Thema ansprechen, so dass man dann doch irgendwie reagieren muss. Zumindest wird man mitteilen müssen, dass man auch eine eGK ohne Foto ablehnt, und darauf hin weisen, dass die KK gar keine eGK ohne Foto ausstellen darf, weil der ganze Sinn der eGK ja angeblich die Reduzierung des Missbrauchs durch das Foto ist und das daher gesetzlich vorgeschrieben ist.

    Viele Grüße,
    Hanni

  3. ich habe noch einen Weg genannt bekommen, durch einen Mietrechtsvorgang bei dem der Vermieter die Annahme umgehen wollte…ZUSTELLUNG DURCH BOTEN der Kanzlei !!!. Dabei wurde mein vorheriges Einschreiben durch Kanzleiboten mit Formular u. Zeugenbestätigung des Einwurfs protokolliert… hat man kostenlos als Service ohne Berechnung in dieser Beratung durchgeführt und erfolgte noch umgehend am gleichen Tag…

    1. Sehr richtig! Im Grunde kommt es nur darauf an, dass eine – oder besser: mehrere (!) Personen bezeugen können, dass der Empfänger das besagte Dokument erhalten hat. Befand sich das Dokument bei der Übergabe (unsichtbar) in einem verschlossenen (!) Umschlag, so muss bezeugt werden können, dass sich das Dokument zum Zeitpunkt der Übergabe in dem Umschlag befunden hat. Nur so kann die etwaige Behauptung des Empfängers entkräftet werden, wenn er angibt, das besagte Dokument sei nicht in dem Umschlag gewesen.

  4. habe aber noch ein aktuelles eGK Anliegen…hatte Medis diesen Monat bekommen und beim Arzt darauf hingewiesen, daß die Karte Ende November abgelaufen war…sollte alles klar sein, da Karte ja noch für Quartal registriert war. Doch nun rief man bei der Arztabrechnung an, daß das doch nicht gehen würde w. Ablaufdatum. Unsere DAK besteht nun auf Einzelfallbeleg…aber die Praxis fragte augenscheinlich für FAX-Bestätigung zur Mitgliedschaft bei der DAK an…und ich habe nichts mehr von diesem Vorgang gehört…scheint dann doch, trotz aller Dementis zu funktionieren !!!

    Jetzt aber noch meine Frage für die weitere Vorgehensweise:
    muß ich zuerst zur Kasse im neuen Jahr und dann mit EINZELFALLBELEG zum Arzt – oder umgekehrt zuerst zum Arzt und mit Rezept dann zur Kasse für die Ausstellung des Einzelfallbelegs ???
    Was ist, wenn ich mich zum Arzt noch hinschleppe – aber zur Kasse nicht mehr hinkommen kann, weil ich bettlägerig und kraftlos zu Hause bleiben müßte…???
    Bitte mal Tipps aus Eurer Praxis bis heute…

  5. Nach ewiger Zeit und zahlreichen Telefonaten kein Bild abgeben zu wollen, hat mir meine KK heute eine eGk ohne Bild zugeschickt.

    Ich weis noch nicht was ich genau mache. Es stehen verschiedene Optionen zur Auswahl. Karte zurück geben. Beim Arzt benutzen lassen und die ganze Praxis dann wegen Verstößen gegen zahlreiche Gesetze und Richtlinie klein machen – und dann zurück schicken.
    Na ja ich überlege noch.

    Aber es wäre wirklich von Wichtigkeit, daß sich mal jemand meldet der den Betroffenen – wie @Wo und mir und allen anderen, mitteilt wie jetzt zu verfahren ist.
    Besonders in der Situation das im Moment die Sachlage -sprich Gesetze und Verordnungen- im Minutentakt angepaßt wird.

    1. Dass die KKen eGKs ohne Fotos verschicken, machen sie nur, um ihre Quoten zu erfüllen – das dürfen sie aber lt. §291 (a) SGB V nämlich nicht. Mit dem Hinweis darauf könnte man solche Karten zurückschicken. Das eigentliche Problem ist damit aber nicht gelöst, denn es geht in erster Linie nicht ums Foto sondern um die eGK als elektronischen Schlüssel für die kommende von der Gematik aufzubauende gewaltige IT Telematikstruktur, in der alle gesundheitsrelevanten Parameter wie GKV Versicherte, Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, KKen etc. pp. zusammengefasst und geschaltet werden sollen. Dafür bekommt dann jeder GKV Versicherte seine neue KV – Nummer, mit der er ruckzuck zu indifizieren ist = ein gigantischer datenpolitischer Supergau, der m. E. nur als Überwachungs – und monitäres Herrschaftsinstrument herhalten wird.
      Dass es bislang noch keine gesetzliche Verpflichtung lt. SGB V gibt ein Foto einzuschicken, kann man u. a. an der Aussage des BVA in Bonn erkennen, dass der Versicherungsschutz nicht mit dem Einschicken des Bildes verknüpft werden darf, was übrigens auch einige KKen auf ihrer Webseite klar sagen (z.B. die IKK Classic unter „Versicherungsschutz“) .
      Wird einem dieser nach dem Motto verweigert = Bescheinigung nur gegen Bild, könnte man m. E. z.B. wg. §240, §253, §263 und z.B. bei Chronikerkranken wg. §223 – 231 StGB klagen, i. V. m. §812 – 822 und §241 u. §242BGB.
      Wenn KKen sich auf Anfragen und Anträgen wg. der Bescheinigung gar nicht mehr melden, verstoßen sie gegen §§13 – 15 und 17 SGB I .
      Aber wo kein Kläger, da kein Richter; deshalb machen diverse KKen mit einem die Mollie …

  6. Sehr richtig @Wo.
    Es geht um den Chip und dem was dahinter steht.
    Ein Problem habe ich jetzt aber schon festgestellt. Habe auf meinem Behandlungsschein schon die neue KV-Nummer und nicht meine alte Nummer.
    Es ist also egal ob ich einen Behandlungsschein bekomme oder die eGk ohne Bild, die neue Nummer hat jetzt schon Jeder.
    Also ist es nur noch die Frage, Wie können wir den Chip und seinen Umfang begrenzen.
    Habe einige Artikel gelesen :
    http://www.hartmannbund.de/enews/3104/52/BSG-Allgemeininteressen-ueberwiegen-Grundrecht-auf-informationelle-Selbstbestimmung/
    http://www.zdnet.de/41563118/sozialgericht-duesseldorf-weist-klage-gegen-elektronische-gesundheitskarte-ab/?PageSpeed=noscript
    http://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/gesundheitskarte-foto-auf-egk-ist-pflicht-und-verfassungsmaessig_242_208344.html
    http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/recht/news/2014/11/19/egk-fotopflicht-rechtens/14361/print.html
    und so weiter.
    In allen Texten liest man, daß die Gerichte sich auf die sogenannte Verfassungsmäßigkeit berufen.
    Obwohl das auch keiner in fragestellt, sondern es wird in fragegestellt ob es rechtsmäßig ist.
    Darüber geben die Richter keine Erklärung ab, bei diesen Urteilen.
    Um einen Mißbrauch einzuschräncken gäbe es andere rechtsmäßige Gesetze die wir schon lange haben die aber nicht zur Anmendung kommen, daß ein Richter das weis davon gehe ich aus. Ansonsten sollte er seinen alten Professor fragen.
    In einer alten Stellungnahme von 2008 (glaube Ärzteblatt) war die informelle Selbstbestimmung eines Patienten noch nicht geklärt. Ansatz war damals: Nur mit einer Heilberufslizenz sollte der Patient auf seine Daten zugreifen können (aus Sicherhetsgründen und dem zweigeteilten Sicherheitsschlüssel). Und genau das ist nach alledem wohl der einzige und letzte Ansatzpunkt um das ganze Fiasko noch einger Maßen in den Griff zu bekommen.
    Jeder Patient sollte das Recht erhalten auf seine eGk zu greifen zu dürfen, wie es heute schon im Patientengesetzt bezüglich auf die Patientenakte steht.
    Das könnte dann heißen das jeder von seiner KK Versicherung ein Lesegerät bekommt, um zu kontrollieren Wann, Wie und Wo Daten erfasst wurden.
    Und da das alles sehr kompliziert wird sollten keine weiteren Daten, außer die schon drauf sind, auf die Karte.
    Alle die gegen die eGk sind haben das verstanden, nur unsere „Neulandpolitiker“ KÖNNEN und WOLLEN es nicht.

    1. Stickwort : Lesegerät

      Genau diesbezüglich hatte ich bereits mit Hinweis auf den §291 (a) (2)
      „§6c des BDSG findet Anwendung“

      http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__291a.html und hier den §6c (2)
      http://dejure.org/gesetze/BDSG/6c.html

      meine mich mit dem Lichtbild bedrängende KK im Gegenzug schriftlich aufgefordert, mir ein Lesegerät gem. des §6c BDSG zur Verfügung zu stellen.

      Zum „Dank“ antwortet sie mir seit einem Monat nicht mehr und schickt mir aber auch keine Anspruchsbescheinigungen …

      Daten sammeln, aber keine umgekehrte Datentransparenz. Wo kommen wir denn hin, wenn sich mündige und aufmüpfige Bürger auf ihre verfassungsmäßigen Rechte berufen …

  7. Ihr habt Sorgen. Nun vorgespult. Das Jahr 2022, ich bin in Quarantäne zu Hause, Corona positiv. Weil ich anscheinend nicht rechtzeitig ein neues Passbild (zum 3ten mal in 5 Jahren) an die AOK gesendet hatte, und meine Karte weit vor dem Ablaufdatum dann doch schon abgelaufen war (?) hatte ich extreme Probleme aus der Ferne einen Krankenschein zu bekommen. hatte meine Mutter mit allem zum Arzt geschickt (offizieller Corona Positiv test vom DRK, Ausweis, Karte und Zettel mit CORONA bitte Krankenschein von-bis.) 30 min später Mutti bei mir, Karte ist wohl ungültig, gibt nix.. Mutti mit dem ganzen Zeug zur AOK Dienststelle geschickt, Mutti nach 30 min. wieder da. „OHNE VOLLMACHT DÜRFEN WIR IHNEN NIX MITGEBEN HIER, ODER ER KOMMT SELBER VORBEI.“ Ich mit meiner Corona-Infektion und staatlich angeordnetem Hausarrest war ernsthaft wütend drauf und drann bei der AOK wirklich vorstellig zu werden. Mutter konnte mich noch abhalten. Habe dann Handschriftlich mit Suaklaue irgendein alten Briefumschlag beschriebn mit “ Vollmacht blabla..usw. Und unten PS: ICH HABE CORONA, ICH BENÖTIGE JETZT EINEN KRANKENSCHEIN FÜR MEINEN ARBEITGEBER SONST GIBT ES DEMNÄCHST WESENTLICH WENIGER GELD FÜR SIE BEI MIR EINZUNEHMEN, WEIL ARBEITSLOS.“
    Und da hatte angeblich halt schon länger mein Foto gefehlt für die neue Karte usw.. Zum Kotzen die Assis…

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*