Ärztliche Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung

Datenschutzrheinmain/ August 29, 2014/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, praktische Tipps, Telematik-Infrastruktur/ 3Kommentare

Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben im Mai 2014 gemeinsam einen neuen Leitfaden mit Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht sowie zu Datenschutz und Datenverarbeitung in den Arztpraxen veröffentlicht. Ein Blick in diesen Leitfaden ist auch für PatientInnen empfehlenswert.

Der Leitfaden ist hier im Wortlaut nachlesbar: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Schweigepflicht_2014.pdf.

 

3 Kommentare

  1. Wie schätzen die Datenschützer Rhein Main vor diesem Hintergrund des o.a. Letfadens denn nun die sich ständig zuspitzenden Diskussionen (01. Januar 2015) und Forderungen um resp. nach die/der eGK ein?

  2. Folgendes kann man tun:
    Solange wie möglich die Annahme der eGK verweigern und einen papiergebundenen Versicherungsnachweis von der Krankenkasse verlangen. Ansonsten kann man sich den Aktionsbündnissen wie stoppt-die-e-card.de anschließen , die einem auch auf Fragen diesbezüglich Antworten geben und dann kann man natürlich auch auf die örtlich zuständigen Vertreter der politischen Parteien zugehen und sich dort beschweren.

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