Nach dem Anschlag von Magdeburg: „Ich würde mir tatsächlich wünschen, dass die Polizei direkten Zugriff auf Gesundheitsdaten bekommen kann“

Petra/ Januar 13, 2025/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Mit diesen Worten zitiert der WDR in einem Beitrag vom 12.01.2025 Oliver Huth, Landesvorsitzender des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Nach CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, der kurze Zeit nach dem Anschlag in Mageburg in einem Interview des Deutschlandfunks forderte „Es reicht nicht aus, Register anzulegen für Rechtsextremisten und Islamisten, sondern in Zukunft sollte das auch für psychisch Kranke gelten“ (Interview – ab 4:20 Min.) , ist das eine weitere Stimme, die Zugriff der Polizei auf Gesundheitsdaten fordert.

Aber den gibt es bereits:

  1. In der Strafprozessordnung (StPO) (§ 53 StPO – Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger; § 97 StPO – Beschlagnahmeverbot und § 163 StPO – Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren) ist geregelt, dass Daten, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen und die bei den Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen vorhanden sind, einem Schutz vor dem Zugriff der Polizei unterliegen. Für medizinische Daten, die sich im Zugriff der Patient*innen oder der Krankenkassen befinden, gilt der Beschlagnahmeschutz nicht. Auch nicht für die Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA). Lediglich die elektronische Gesundheitskarte (eGK – (§ 291a SGB V) unterliegt einem Beschlagnahmeverbot nach § 97 Abs. 2 StPO, nicht aber die ePA (§ 341 SGB V).
  2. Mindestens in NRW gibt es darüber hinaus bereits ein Instrument für die Polizei, um potenzielle Attentäter frühzeitig zu erkennen, berichtet der WDR in seinem Beitrag vom 12.01.2025: „Das Programm heißt ‚PeRiskoP‘ (kurz für: Personen mit Risikopotenzial). Der Fokus liegt auf Menschen mit psychischer Erkrankung.“ Und weiter: „In jeder Polizeibehörde gibt es Beamte, die dafür eng mit Gesundheitsämtern und Kliniken zusammenarbeiten. Auch der 38-Jährige Iraner, der im vergangenen Oktober versucht hat, einen Brandsatz in einem Krefelder Kino zu zünden war hier registriert. Es ist nicht die erste Tat eines Menschen, der durch Periskop beobachtet wird. Deshalb gibt es Zweifel an der Effektivität des Programms… Mehr als 5.000 Menschen wurden 2024 von ‚PeRiskoP‘ überprüft, 362 von ihnen werden als gefährlich eingestuft und überwacht. Trotzdem kommt es immer wieder zu Anschlägen solcher Risikopersonen. Beispiele gibt es mittlerweile einige. Der Syrer, der im Herbst zwei Häuser in Essen angezündet hatte, stand unter Beobachtung von ‚PeRiskoP‘. Auch beim versuchten Amoklauf an einem Bielefelder Berufskolleg vor zwei Jahren, und bei einem Messerangriff auf zwei Duisburger Grundschüler in Duisburg im vergangenen Jahr, handelte es sich um Täter, die bei ‚PeRiskoP‘ gelistet waren.“

Nach einer Anfrage an den damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber zum Beschlagnahmeschutz von Gesundheitsdaten erklärte dieser in einem Schreiben vom 20.01.2023 zum Thema Beschlagnahmeschutz für die ePA u. a.:

  • „… ist mir keine solche spezifische Schutzvorschrift in Bezug auf die elektronische Patientenakte bekannt… Ich kann daher nicht ausschließen, dass Strafverfolgungsbehörden die Regelung über das Beschlagnahmeverbot nach § 97 StPO nicht auf den Fall eines Zugriffs auf die elektronische Patientenakte an wenden.“ (Antwortschreiben S. 3)
  • Im Übrigen wird die elektronische Patientenakte von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt. Es handelt sich also nicht um Unterlagen, die sich im Gewahrsam des Arztes oder eines anderen Leistungserbringers befinden…“ (Antwortschreiben S. 4)

Im Klartext: Der BfDI schließt nicht aus, dass eine elektronische Patientenakte (ePA) incl. der darin dokumentierten Gesundheits- und Behandlungsdaten dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden unterliegt, wenn diese es im Einzelfall darauf anlegen.

Ein Grund mehr, der Anlage einer ePA gegenüber der eigenen Krankenkasse zu widersprechen!


Viele nützliche Informationen zur ePA, ihren Risiken und den Möglichkeiten, gegen sie Widerspruch einzulegen finden sie auf der Homepage des Bündnisses Widerspruch-ePA.

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*