Bundesdatenschutzbeauftragter Ulrich Kelber fordert von der EU Einhaltung der Grundrechte bei Chatkontrolle

Datenschutzrheinmain/ Februar 15, 2024/ alle Beiträge, Chatkontrolle, Verbraucherdatenschutz/ 1Kommentare

Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) gehen aktuell in eine entscheidende Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments zu unterstützen.

Dazu sagte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber: Die Durchleuchtung sämtlicher privater Nachrichteninhalte ist keine Option. Der Verordnungsentwurf der Kommission in seiner ursprünglichen Form darf daher nicht realisiert werden. Die Vorschläge des Europäischen Parlaments geben dafür die Richtung vor, denn sie sehen eine gezieltere Aufdeckung von sexuellem Online-Kindesmissbrauch vor.“

Gleichzeitig teilt Kelber die von seinen europäischen Kolleginnen und Kollegen geäußerte Kritik an der vom Europäischen Parlament formulierten Ausgestaltung von sogenannten Aufdeckungsanordnungen: „Ich hoffe, dass die EU-Gesetzgeber sich in den Trilog-Verhandlungen darauf einigen können, dass Aufdeckungsanordnungen nur als letztes Mittel und gezielt gegenüber konkret verdächtigen Personen oder Personengruppen eingesetzt werden. Alles andere ist der Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung.

Quelle: Pressemitteilung des BfDI vom 14.02.2024

1 Kommentar

  1. Es ist immer dasselbe Tandem zwischen ‚rettet die Kinder‘ und ‚verhindert Terrorismus‘.

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