Köln: 35-Jähriger wird in der Innenstadt unter den Augen einer polizeilichen Videoüberwachungskamera durch mehrere Schläger schwer verletzt
Das teilen Staatsanwaltschaft Köln und Polizei im einer Presseerklärung vom 15.10.2023 mit: „In der Nacht zu Sonntag (15. Oktober) ist ein 35 Jahre alter Kölner bei einer körperlichen Auseinandersetzung in der Innenstadt lebensgefährlich verletzt worden… Gegen 2.30 Uhr hatte ein Mitarbeiter der Videobeobachtung eine Auseinandersetzung mehrerer Personen zwischen dem Museum am Roncalliplatz und Hauptbahnhof, im rückwärtigen Bereich des Doms, bemerkt und sofort Einsatzkräfte entsandt. Nach ersten Erkenntnissen sollen die vier Beschuldigten den 35-Jährigen nach einem Streit zu Boden gestoßen und dort auf seinen Oberkörper und Kopf eingetreten haben. Anschließend flüchteten sie in Richtung Hauptbahnhof. Polizisten sperrten das Umfeld des Tatortes ab und leisteten Ersthilfe bis zum Eintreffen der alarmierten Rettungskräfte. Diese brachten den Schwerverletzten in eine Klinik, wo er notoperiert wurde…“
Wieder ein Beispiel dafür, dass Angriffe auf Leben und Gesundheit von einer Überwachungskamera nicht verhindert werden können. Bei Taten dieser Art handelt es sich häufig um Affekthandlungen. Kameras sind bei solchen Straftaten maximal in der Lage, Aufklärung über den Tatvorgang und die mutmaßlichen Täter*innen zu erleichtern. Den erlittenen körperlichen Schaden können sie nicht ungeschehen machen.
Dies ist nicht der erste Fall von massiver Gewalt unter den Augen der Polizeikameras. Der folgenschwerste ereignete sich am 06.12.2023 auf dem Königsplatz in Augsburg. Dort ist ein Mann zu Tode gekommen. Niedergeschlagen von einem oder mehreren Jugendlichen / jungen Männern; vermutlich im Affekt und unter den Augen mehrerer polizeilicher Videoüberwachungskameras.