Aprilscherz mit Ansage: Am 1. April ist die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Frankfurt in Kraft getreten
Mit „Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 24 Betreff: Infiormationsfreiheitssatzung“ hat der Magistrat der Stadt Frankfurt den Stadtverordneten und der interessierten Öffentlichkeit seinen Vorschlag für eine „Satzung zur Regelung des Zugangs zu amtlichen Informationen aus dem eigenen Wirkungskreis der Stadt Frankfurt am Main“ vorgelegt. Nach Beratung in zwei Ausschussitzungen am 27. und 28.03.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Satzungsentwurf am 30.03.2023 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Grünen, SPD, FDP, Volt sowie der Oppositionsfraktionen CDU und AfD dem Satzungsentwurf zugestimmt. Am 01.04.2023 ist die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Frankfurt in Kraft getreten.
Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hatte im Vorfeld der Beschlussfassung mir einem Schreiben an die Fraktionen u. a. festgestellt:
- „Eine Informationsfreiheitssatzung, die lediglich Bezug nimmt auf die Regelungen in §§ 80 – 89 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG), kann diesen Maßstäben in keiner Weise genügen. Eine pro-aktive Veröffentlichung von Unterlagen, wie beispielsweise im Hamburger Transparenzportal, wird mit dem nun vorgelegten Satzungsentwurf bei weitem nicht erreicht.
- Was zudem sofort ins Auge fällt und so nicht hinnehmbar ist, ist die geplante Kostenregelung: Im Vortrag des Magistrats wird erklärt: ‚Es ist beabsichtigt… für die Erteilung von Auskünften keine Kosten zu erheben, solange eine missbräuchliche Inanspruchnahme nicht feststellbar ist.‘ Im Entwurf der Informationsfreiheitssatzung liest sich dies aber nun völlig anders: ‚Die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte sowie eine Einsichtnahme in die Dateien und Akten vor Ort nach Terminabsprache sind kostenfrei. Für alle sonstigen Amtshandlungen aufgrund dieser Satzung werden Kosten (Gebühren und Auslagen) nach Maßgabe der Verwaltungskostensatzung der Stadt Frankfurt am Main erhoben. Die Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes zu bemessen.‘ …
- Aus dem Vortrag des Magistrats geht auch hervor, dass – sollte der Satzungsentwurf wie vom Magistrat vorgeschlagen beschlossen werden – mit weiteren bürokratischen Hürden bei der Bearbeitung von Informationsfreiheitsanfragen zu rechnen ist…“
In der Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 27.03.2023 suchten Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main erneut das Gespräch mit den Stadtverordneten. Leider vergeblich. Mehrheitlich unterstützten sie die Position der anwesenden Digitalisierungs-Dezernentin O‘Sullivan (Dezernat V – Volt), wonach es zu dem vorgelegten Satzungentwurf keine Alternative gäbe. Sie nahm dabei Bezug auf eine Stellungnahme des Rechtsamts der Stadt Frankfurt. Kritische Nachfragen kamen lediglich von den Stadtverordneten Monika Christann (Linke) und Nico Wehnemann (Fraktion).
Mindestens zwei Informationsfreiheitsanträge liegen der Stadtverwaltung Frankfurt inzwischenvor. Gestellt von Mitgliedern der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main:
- In einem wird das Rechtsamt der Stadt Frankfurt um Überlassung der „vollständigen Stellungnahme des Rechtsamtes“ sowie der „vollständige Anfrage des Dezernats V an das Rechtsamt im Wortlaut“ gebeten.
- Im anderen werden die Dezernate I (Oberbürgermeister) und V aufgefordert, das im Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 24 benannte Dokument mit den Regelungen für „Zuständigkeiten, insbesondere die vorgesehenen Abläufe und Verantwortlichkeiten der Bearbeitung von Anfragen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes“ in elektronischer Form, ggf. als PDF-Dateien, zur Verfügung zu stellen.
Die Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main verstehen diese Anträge als ersten Lackmus-Test, wie ernst Magistrat und Stadtverwaltung die von Ihnen ins Leben gerufene Informationsfreiheitssatzung nehmen.