Am 20. Dezember vor dem Bundesverfassungsgericht: Klage gegen das hessische Polizei- und das hessische Verfassungsschutzgesetz
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat gemeinsam mit der Humanistischen Union, der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main und dem Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung eine Verfassungsbeschwerde gegen das Hessische Polizeigesetz und Verfassungsschutzgesetz eingelegt. Die Beschwerde richtet sich gegen eine Gesetzesnovelle, welche die Überwachungsbefugnisse von Polizei und Verfassungsschutz massiv ausweitet. In Hessen dürfen die Behörden nun sogenannte Staatstrojaner einsetzen. Mit der Software Hessendata werden personenbezogene Daten zentral und automatisiert ausgewertet. Diese und weitere Änderungen verletzten die Grundrechte aller Bürger*innen und sind verfassungswidrig.
Am 20.12.2022 findet dazu eine Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht statt. Weitere Informationen dazu
- vom Bundesverfassungsgericht,
- von der Gesellschaft für Freiheitsrechte und
- über zwei der Kläger*innen aus Hessen.
BVerfG verhandelte über Hessendata
„Alle Puzzleteile einer Gefahr zusammenbringen“
von Dr. Christian Rath
20.12.2022
Hessen nutzt eine US-Software, um Polizeidaten automatisiert zu analysieren.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun darüber verhandelt, ob hier die informationelle Selbstbestimmung verletzt wird.
Christian Rath war dabei.
Selten war eine mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) so sinnvoll wie diesmal.
Die Richter:innen des Ersten Senats hatten sehr viele Fragen – und diesmal waren die Fragen ganz überwiegend nicht rhetorisch.
Was kann die angegriffene Software? Wie wird sie in der Praxis genutzt?
Und wie werden die Möglichkeiten in einigen Jahren aussehen?
…
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-1bv154719-1bvr263420-automatisierte-datenauswertung-polizei-hessen-hamburg-muendliche-verhandlung/