Offenbach – die Stadt, in der Informationsfreiheit ganz, ganz, ganz klein geschrieben wird und Transparenz des Verwaltungshandelns nicht gewünscht ist
Die Stadt Offenbach hat seit einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021 eine kommunale Informationsfreiheitssatzung, die allerdings ihren Namen kaum verdient hat. Und fast niemand in Offenbach ist darüber informiert, dass diese Satzung beschlossen wurde.
Der Magistrat der Stadt Offenbach hat die Informationsfreiheitssatzung in ihrer beschlossenen Fassung auch einen Monat nach dem Stadtverordnetenbeschluss noch nicht veröffentlicht.
- Weder in der Auflistung aller (aller ???) in Offenbach geltenden kommunalen Satzungen;
- noch im Politisches Informationssystem Offenbach (PIO), in dem nur der vom Magistrat ausgearbeitete Satzungsentwurf zu finden ist.
- Auch in den Pressemitteilungen des Magistrats ist die Suche nach einer qualifizierten Information über die neue Satzung vergeblich. In einer Pressemitteilung vom 14.07.2021 (einen Tag vor der Stadtverordnetensitzung) wird unter der Überschrift „Stadtverordnete wählen Bürgermeister oder Bürgermeisterin“ lediglich mitgeteilt: „Außerdem finden sich auf der Tagesordnung… der Entwurf der Informationsfreiheitssatzung“.
- Und nach der Stadtverordnetensitzung, in der die Satzung beschlossen wurde? Still ruht der See…
Die Oppositions-Fraktion „Offenbach für Alle (OFA)“ berichtet auf Ihrer Homepage über die Sitzung der Stadtverordneten, in der die Satzung beschlossen wurde, informiert über ihre (mehrheitlich abgelehnten) Änderungsanträge und benennt ihre Kritik an den Mängeln und Unzulänglichkeiten der beschlossenen Satzung. Die Grüne Fraktion in Offenbach, Teil der neuen Magistratskoalition mit SPD und FDP, teilt in einem Newsletter kurz mit, dass eine Informationsfreiheitssatzung beschlossen wurde.
Mehr an Information über die neue Satzung gibt es nicht! Ein politisches Armutszeichen!
Der Offenbacher Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke (SPD) sah 2019 und sieht vermutlich noch immer „keinen sinnvollen Anwendungsbereich für eine Informationsfreiheitssatzung“. Das teilte er der der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main in einem undatierten Schreiben im Juni 2019 mit.
Diese Position des Oberbürgermeisters prägt offensichtlich auch den auf politischen Druck aus der Stadtverordnetenversammlung und nach Beschluss der damaligen Koalition von CDU, Grünen, FDP und Freien Wählern ausgearbeiteten Satzungsentwurf.
Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat mit Schreiben vom 14.05.2021 an die Fraktionen in der Offenbacher Stadtverordnetenversammlung und an den Oberbürgermeister erklärt: „Dieser Satzungsentwurf genügt aus unserer Sicht nicht den Ansprüchen an eine für die Bürger*innen, die Medien und den demokratischen Beteiligungsprozess transparente Kommunalverwaltung. Im Gegenteil: Die lediglich rudimentären Informationsfreiheitsrechte, die das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) einräumt, werden mit dem Satzungsentwurf noch unterboten. Dies ist deshalb zusätzlich bedauerlich, da das HDSIG im Transparenzranking aller bestehenden Informationsfreiheitsgesetze von Bund und Ländern den letzten Platz einnimmt (siehe https://transparenzranking.de/).“
Nach diesen summarischen Bewertung wird in insgesamt 13 Punkten detailliert Kritik am Entwurf des Offenbacher Magistrats für eine Informationsfreiheitssatzung geübt. Zentrale Kritikpunkte sind:
- Einschränkungen des vorgeblichen Transparentsgebots durch Formulierungen wie „grundsätzlich“ und die Benennung “privater und öffentlicher Belange”, deren Umfang nicht näher definiert wird;
- die Begrenzung des Informationsanspruchs auf „Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Offenbach sowie juristische Personen mit Sitz in der Stadt Offenbach“ (§ 1 Abs. 1 des Satzungsentwurfs); die zugleich eine anonyme Antragstellung auf Informationen ausschließt;
- den Ausschluss von insgesamt 31 „wirtschaftlichen Beteiligungen der Stadt Offenbach“ (siehe Beteiligungsbericht 2019) aus dem Informationsanspruch, obwohl diese tw. wesentliche Leistungen für das Gemeinwesen erbringen und die Unklarheit, ob die drei kommunalen Eigenbetriebe der Stadt Offenbach (Kommunale Dienstleistungen Offenbach, Kindertagesstätten Offenbach und MainArbeit – Kommunales Jobcenter Offenbach) vom Geltungsbereich der Informationsfreiheitssatzung erfasst sind;
- abschreckende Regelungen zur sogenannten „kommerziellen Nutzung der erlangten Informationen“ (§ 2 des Satzungsentwurfs) und zur Kostenregelung (§ 3 des Satzungsentwurfs), die beide geeignet sind, auf potentielle Antragsteller*innen abschreckend zu wirken;
- die fehlende Benennung eines kommunalen Stelle, die bei Auseinandersetzungen um Art und Umfang eines Informationsanspruch als Überprüfungsinstanz von anfragenden Bürger*innen angerufen werden kann.