Krankenkassen-Auskunft mit wenigen Klicks – Patientenrechte und Datenschutz e. V. stellt „Anfrage-Generator“ im Internet bereit
Eine Krankenkasse hat mehr sensible Daten über ihre Mitglieder als jede andere Institution: Krankheiten, Therapien, Einkommen, Arbeitsplätze, Anschriften. „Nach gegenwärtigem Stand haben Krankenkassen einen viel besseren Zugriff auf Informationen über Versicherte, als die Versicherten selbst.“ erklärt Dr. Bernhard Scheffold , Vorsitzender des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e.V. “ Um das zu ändern, hat nun ein Team datenschutzbewusster Softwarespezialisten einen Anfrage-Generator entwickelt, mit dem gesetzlich Versicherte einfach erfahren können, was ihre Krankenkasse über sie gespeichert hat.“ Der Anfrage-Generator gestattet es, mit wenigen Klicks eine rechtskonforme Anfrage an die eigene Krankenkasse zu stellen. Er ist unter http://kassenauskunft.de erreichbar.
Über das reine Auskunftsrecht (Artikel 15 DSGVO) hinaus kann eine versicherte Person auch Berichtigung falscher Daten (Artikel 16 DSGVO) und Löschung von Daten (Artikel 17 DSGVO) verlangen. Diese Rechte wollen die Datenschützer stärken, um die Entwicklung der Selbstbestimmung über Patientendaten zu fördern.
„Nur wenige Versicherte kennen ihre Rechte“ bedauert Scheffold , „und die Gesetzgebung ist auf dem Weg, diese Rechte immer weiter zu beschneiden. Schon jetzt werden im Gesundheitsbereich vielfach kritische Daten verarbeitet, ohne dass die Versicherten im Einzelfall zustimmen oder auch nur widersprechen könnten.“
Besonders kritisch sehen Datenschützer das neueste Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn: Das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ sieht die Weitergabe aller Behandlungsdaten der Krankenkassen an eine zentrale Forschungsstelle vor. Diese ist beim Spitzenverband der Krankenkassen angesiedelt. Eine Widerspruchsmöglichkeit gegen diese Datenweitergabe gibt es nicht. Dabei können medizinische Daten einem Patienten erheblich schaden, wenn sie in die falschen Hände geraten. Auf diese Weise wandelt sich der Patient immer mehr von einer selbstbestimmten Person zu einem Verwaltungsobjekt. Mithilfe des Anfrage-Generators können sich Versicherte nun immerhin schnell und einfach informieren, um welche ihrer Daten es bei den Initiativen von Minister Spahn geht.
Quelle: Pressemitteilung von Patientenrechte und Datenschutz e. V. vom 25.01.2020
Drei weitere Hinweise:
- Der Anfrage-Generator ist Open Source, d.h. Quelltext kann im Internet überprüft werden (https://github.com/PhilLehmann/gesundheitsdatenbefreier). Es handelt sich um ein WordPress-Plugin („Gesundheitsdatenbefreier“), das auch andere WordPress-Nutzer in ihren Blog einbinden.
- Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. ist ein Zusammenschluss von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, der sich für die Wahrung der Patientenrechte im Zeitalter der Digitalisierung einsetzt. Dazu analysiert der Verein die Risiken, die sich aus der elektronischen Gesundheitskarte in Verbindung mit der geplanten digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen (sog. „Telematikinfrastruktur“) sowie anderen Formen der Speicherung, Übermittlung, Verarbeitung und Verwendung sensibler Patientendaten ergeben. Hieraus entwickelt er Ansätze Ansätze zur Minimierung dieser Risiken. Kontakt E-Mail: kontakt [at] patientenrechte-datenschutz.de Web: https://patientenrechte-datenschutz.de
- Dr. Bernhard Scheffold ist auch Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main.