Kann das „subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung“ zentraler Maßstab für Sicherheitspolitik sein?

Datenschutzrheinmain/ Februar 26, 2019/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Hessens Innenminister Peter Beuth meint: Ja! So jedenfalls ist seine Regierungserklärung vom 26.02.2019 „Sicher leben und sich sicher fühlen: erfolgreiche Sicherheitsbehörden in Hessen“ zu verstehen. Beuth argumentiert: Eine Allensbach-Umfrage aus der vorletzten Woche hat gezeigt, dass sich 73 Prozent der Deutschen zurzeit sicher oder sogar sehr sicher fühlen.Der Ländervergleich ergab, dass die Menschen sich in Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz mit fast 80 Prozent Zustimmung am sichersten fühlen. Das bestätigt die Umfragen der letzten Jahre hier in Hessen.Gleichwohl gibt es trotz dieses herausragenden Wertes beim subjektiven Sicherheitsgefühl ein diffuseres Bild. Es gibt Bereiche, Plätze oder auch Lebenssituationen, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger offenbar nicht sicher fühlen.Unser Anspruch ist es zu erreichen, dass die Bürger nicht nur sicher sind, sondern sich auch sicher fühlen.“ Und weiter: Nur wer sich in seinem Umfeld in unserem Land sicher fühlt, wird seine Freiheitsrechte auch in vollem Umfang zur Geltung erhalten.“

Genau da wird es problematisch!

Denn auch mit der „gefühlten Sicherheit“ begründet die schwarz-grüne Landesregierung den kontinuierlichen Ausbau der Rechte von Polizei und hessischem Geheimdienst (verklärend „Verfassungsschutz“ genannt) und deren auch technische Aufrüstung (Stichworte: Hessentrojaner, Palantir, hessenDATA, Videoüberwachung, Bodycams, Prognosesoftware KLB-operativ u. a. m.) – und das alles zu Lasten bürgerrechtlicher Freiheiten.

Wenn Innenminister Beuth seinen Herzlichen Dank an unsere tüchtigen Polizeibeamtinnen und –beamten sowie allen Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden von Polizei und Verfassungsschutz“ ausspricht, ohne die Polizei- und Geheimdienstskandale der letzten Monate und Jahre (z. B. NSU, Andreas Temme, illegale Datenabgriffe im 1. Polizeirevier Frankfurt, illegale Datenweitergabe eines Polizisten an Nazi-Aktivisten) auch nur mit einem Wort zu erwähnen, dann wird seine Regierungserklärung endgültig schräg in ihrer Botschaft.

Ist es Zufall, dass ausgerechnet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) zeitgleich zur Regierungserklärung in einem Beitrag feststellt: Die Polizei vergisst selten: Verjährte Taten, eingestellte Verfahren oder hübsche Zeuginnen – im Informationssystem Inpol wird all dies über Jahre gespeichert. Doch viele Daten müssten längst gelöscht sein. Hier genauer hinzusehen und illegale ausufernde Datensammlungen zu überprüfen, das ist eine Aufgabe für Minister Beuth, aber auch für den Hessischen Datenschutzbeauftragten!

Freiheit stirbt mit Sicherheit!

Diese Einsicht der Bürgerrechtsbewegung bleibt weiter aktuell.

Peter Beuth als hessischer Ministerpräsident? Dazu wird es hoffentlich nie kommen…

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