Bundesverfassungsgericht verweigert Prüfung der Verfassungsbeschwerde zum Prostituiertenschutzgesetz!

Datenschutzrheinmain/ August 18, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung/ 0 comments

Angestoßen von Doña Carmen e. V. (Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten) und juristisch unterstützt  vom jüngst leider verstorbenen Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits mehrmals erfolgreich Verfassungsbeschwerden gegen Grundrechtseingriffe vertreten hat, wurde am 21.06.2017 eine Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz dem Bundesverfassungsgericht übergeben.

Mit Beschluss vom 26.07.2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

 „Für die Sexarbeiter/innen ist es ein Fiasko, für alle Überwachungsfanatiker, die Probleme mit Prostitution haben, ein Freibrief für fortgesetzte Stigmatisierung und Diskriminierung“ – so kommentierte Juanita Henning, Sprecherin des in Frankfurt/Main ansässigen Vereins Doña Carmen e.V., den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz.

In einer Pressemitteilung von Doña Carmen e.V. wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wie folgt kommentiert: „Mit sieben dürren Sätzen rechtfertigen die drei Richter/innen ihre Verweigerung der inhaltlichen Befassung mit der 62-seitigen Klageschrift. Die Verfassungsbeschwerde – so die Richter/innen – sei ’nicht in einer den gesetzlichen Anforderungen… genügenden Weise begründet‘, enthalte ‚überwiegend abstrakte Rechtsausführungen zum Prostituiertenschutzgesetz‘, nur ‚fiktive Beispiele‘ und ‚Bezugnahmen auf allgemeine Statistiken‘ und trage durch ’nicht hinreichende‘ Befassung mit den Zielsetzungen des Gesetzes nur ‚lückenhaft‘ Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit der angegriffenen Regelungen des Prostituiertenschutzgesetzes vor. Mit anderen Worten: stümperhafte Anfängerfehler, ein klarer Fall von Dilettantismus! … Der Verfasser der Beschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz, der vor wenigen Wochen leider allzu früh verstorbene und geschätzte Rechtsanwalt Meinhard Starostik, war immerhin die letzten sieben Jahre seines Lebens Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin und von daher nicht ganz unerfahren. Zudem hatte er auch zuvor bereits erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Die von den Richter/innen vorgetragenen Gründe dafür, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, sínd auch insofern nicht nachvollziehbar, als sie explizit schreiben: ‚Offenbleiben muss daher insbesondere die Frage, ob die §§ 29, 31 ProstSchG mit verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind.‘ Offenbar kamen den Verfassungsrichtern hier selbst Zweifel, ob die in diesen Gesetzesparagrafen durch Kontroll- und Überwachungsbehörden zur Disposition gestellte ‚Unverletzlichkeit der Wohnung‘ mit den Grundrechten in Einklang zu bringen ist. Aber wer, wenn nicht die Verfassungsrichter selbst, hätte das Recht und die Pflicht, dies ein für alle Mal zu entscheiden?“

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